Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2072 6. Wahlperiode 12.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Zukunft der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung „Die Landesregierung hält an der Zielstellung fest, die Schulsozialarbeit gemeinsam mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe so auszubauen , dass bedarfsgerecht an jeder weiterführenden und beruflichen Schule grundsätzlich Schulsozialarbeiter tätig werden können.“ Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1524 vom 04.03.2013. „Die Zuwendungsbescheide des Landes und die der Landkreise und kreisfreien Städte an die Träger der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit sollen mehrjährig erlassen werden, damit den jungen Menschen weitgehend verlässlich in den Schulen und den Jugendeinrichtungen Hilfe und Unterstützung angeboten werden kann.“ Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1916 vom 15.05.2013. 1. Wie hat sich die Anzahl der vom Land geförderten Jugend- und Schulsozialarbeiterinnen und Jugend- und Schulsozialarbeiter seit dem Jahr 2011 bis zum Jahr 2013 jährlich entwickelt (bitte für das Land insgesamt sowie getrennt nach Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und nach Frauen und Männern darstellen; Modellprojekte und Bundesförderungen bitte separat ausweisen)? Drucksache 6/2072 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Übersicht über die Entwicklung ESF-geförderter Fachkräfte im Bereich der Jugendsozialarbeit ESF-Programm C.2.2 Stand: 18.07.2013 Die Zahlen für das Jahr 2013 sind vorläufig und beziehen sich auf den Stichtag 18.07.2013. ESF = Europäischer Sozial Fonds Frauen Männer Vorpommern- Rügen Nordvorpommern 5 7 Hansestadt Stralsund 6 4 Rügen 7 2 VorpommernGreifswald Uecker-Randow 6 5 Hansestadt Greifswald 4 2 Ostvorpommern 11 4 LudwigslustParchim Parchim 12 6 Ludwigslust 12 5 Mecklenburgische Seenplatte Müritz 7 0 Mecklenburg-Strelitz 7 5 Demmin 6 1 Neubrandenburg 8 3 Nordwestmecklenburg Nordwestmecklenburg 13 4 Hansestadt Wismar 5 2 Landkreis Rostock Bad-Doberan 15 5 Güstrow 17 4 Hansestadt Rostock Hansestadt Rostock 14 10 Landeshauptstadt Schwerin Landeshauptstadt Schwerin 5 7 Summe 160 76 140 66 126 66 Gesamt 1 7 2 3 2 4 3 3 4 2 6 5 Männer Landkreise / kreisfreie Städte Alt-Kreise 2011 2012 Frauen 0 7 5 6 5 4 10 6 12 12 7 3 236 206 10 6 5 17 1 8 13 4 2 12 5 4 3 3 4 2 2013 Frauen Männer 5 5 9 5 8 6 2 6 3 2 9 4 0 0 8 4 8 1 7 4 10 3 14 2 13 2 5 1 192 13 11 5 5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2072 3 Die Zahlen für das Jahr 2013 sind vorläufig und beziehen sich auf den Stichtag 18.07.2013 ESF = Europäischer Sozial Fonds; BuT = Bildungs- und Teilhabepaket 2. Wie haben sich die Haushaltsansätze und das Ausgaben-Ist bezogen auf die Förderung des Landes seit 2007 und des Bundes für Stellen in der Jugend- und Schulsozialarbeit jährlich bis zum Jahr 2013 für das Land insgesamt sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte entwickelt? Zur Entwicklung der Haushaltsansätze 2007 bis 2013 sowie der Ausgaben 2007 wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfragen der Abgeordneten Dr. Marianne Linke, Fraktion DIE LINKE, (Drucksache 5/2438 vom 04.05.2009) sowie der Drucksache 6/1524 (Abgeordnete Jacqueline Bernhardt und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE, vom 04.03.2013, Frage 6) verwiesen. Übersicht über die Entwicklung ESF- und BuT-geförderter Fachkräfte im Bereich der Schulsozialarbeit Stand:18.07.13 Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Vorpommern- Rügen Nordvorpommern 11 3 2 1 10 3 3 1 10 2 3 1 Hansestadt Stralsund 4 3 2 0 5 2 2 0 5 2 2 0 Rügen 9 0 2 0 8 0 3 0 8 0 3 0 VorpommernGreifswald Uecker-Randow 8 1 3 0 8 1 3 0 9 0 2 0 Hansestadt Greifswald 8 1 2 0 7 1 2 0 6 1 3 0 Ostvorpommern 19 1 3 1 19 1 6 0 20 1 5 0 LudwigslustParchim Parchim 15 1 3 0 16 1 5 0 8 1 10 0 Ludwigslust 19 2 3 0 18 2 5 0 17 2 7 0 Mecklenburgische Seenplatte Müritz 13 0 4 0 13 0 3 0 9 0 3 0 Mecklenburg-Strelitz 10 1 1 0 10 1 3 1 8 1 2 0 Demmin 10 2 1 1 9 2 3 1 7 3 3 1 Neubrandenburg 10 0 1 1 10 0 4 0 6 0 4 0 Nordwestmecklen burg Nordwestmecklenburg 15 2 3 0 15 1 3 1 16 2 4 1 Hansestadt Wismar 7 2 2 0 5 2 2 1 5 0 3 0 Landkreis Rostock Bad-Doberan 13 3 4 0 7 2 4 2 11 2 5 2 Güstrow 17 3 4 0 16 0 5 1 15 0 3 1 Hansestadt Rostock Hansestadt Rostock 24 2 10 0 22 2 8 0 20 4 6 1 Landeshauptstadt Schwerin Landeshauptstadt Schwerin 14 1 3 0 9 1 4 0 12 3 3 0 226 28 53 4 207 22 68 8 192 24 71 7 294 Summe 1 Summe 2 Gesamtsumme 76 216 78 2013 ESF-Förderung BuT-Förderung ESF-Förderung BuT-Förderung 2011 2012 ESF-Förderung BuT-Förderung Landkreise / kreisfreieStädte Altkreise 254 57 229 311 305 Drucksache 6/2072 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Das Ausgaben-Ist hat sich seit 2008 bei der Förderung der Schulsozialarbeit bezogen auf die jeweiligen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte wie folgt entwickelt (Angaben in Millionen Euro): Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Hansestadt Rostock 0,396 0,406 0,414 0,403 0,422 0,110 2,151 LudwigslustParchim 0,483 0,479 0,476 0,449 0,960 0,884 3,731 Nordwestmeckle nburg 0,300 0,328 0,342 0,332 0,000 0,000 1,302 Rostock 0,474 0,472 0,468 0,441 0,000 0,000 1,855 VorpommernGreifswald 0,542 0,496 0,500 0,487 0,935 0,247 3,207 VorpommernRügen 0,473 0,461 0,463 0,415 0,312 0,157 2,281 Mecklenburgische Seenplatte 0,602 0,616 0,611 0,559 0,172 0,000 2,560 Schwerin 0,187 0,181 0,195 0,070 0,092 0,000 0,725 Gesamt 3,457 3,439 3,469 3,156 2,893 1,398 17,812 Die Zahlen für das Jahr 2013 sind vorläufig und beziehen sich auf den Stichtag 18.07.2013. Das Ausgaben-Ist hat sich seit 2008 bei der Förderung der Jugendsozialarbeit bezogen auf die jeweiligen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte wie folgt entwickelt (Angaben in Millionen Euro): Landkreis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Hansestadt Rostock 0,378 0,368 0,355 0,368 0,390 0,100 1,959 LudwigslustParchim 0,399 0,410 0,405 0,408 0,868 0,830 3,320 Nordwestmecklenburg 0,322 0,307 0,296 0,300 0,000 0,000 1,225 Rostock 0,454 0,426 0,401 0,397 0,000 0,000 1,678 VorpommernGreifswald 0,472 0,447 0,419 0,418 0,500 0,476 2,732 VorpommernRügen 0,446 0,424 0,406 0,373 0,182 0,237 2,068 Mecklenburgische Seenplatte 0,594 0,555 0,528 0,425 0,095 0,093 2,290 Schwerin 0,178 0,164 0,169 0,099 0,067 0,000 0,677 Gesamt 3,243 3,101 2,979 2,788 2,102 1,736 15,949 Die Zahlen für das Jahr 2013 sind vorläufig und beziehen sich auf den Stichtag 18.07.2013. Die Förderung der Schulsozialarbeit ist im Haushaltstitel 683.62 und die Jugendsozialarbeit im Haushaltstitel 684.65 des Kapitel 1004 MG 60 veranschlagt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2072 5 3. Wie haben sich die Zuschüsse des Landes je geförderter Stelle in der Jugend- und Schulsozialarbeit seit 2007 jährlich bis zum Jahr 2013 für das Land insgesamt sowie bezogen auf die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte entwickelt (bitte Landes- und Bundesförderung getrennt darstellen)? Die Umsetzung der Personalkostenförderung von Fachkräften der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit geschieht auf der zweiten Ebene durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Letztempfänger, nach den Vorgaben der ESF-gemäßen Verwaltungskontrollsysteme und nach pflichtgemäßem Ermessen der Landkreise und kreisfreien Städte. Die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können die Höhe der ESFFörderung und die örtlichen Ko-Finanzierungsanteile je Einzelfall unterschiedlich festlegen, solange die Gesamt-Ko-Finanzierung eines Kreises mindesten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben aller im Wirkungskreis des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe tätigen Jugend- beziehungsweise Schulsozialarbeiter und -arbeiterinnen beträgt. Die Höhe der Zuwendung des Landes an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beträgt in beiden Programmteilen seit 1999 bis 2013 unverändert bis zu 50 Prozent. Die Personalkostenfinanzierung von Fachkräften der Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geschieht durch Zuweisungen und Zuwendungen an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu je 50 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Beiträge gemäß § 11 des Landesausführungsgesetzes zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und kann vor Ort mit bis zu 100 Prozent je Fachkraft als Personalkostenzuschuss eingesetzt werden. Über die Höhe der Zuschüsse je Fachkraft entscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eigenständig. Drucksache 6/2072 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Wie hoch waren die laut Budgetplanung der Landesregierung für den ESF 2007 bis 2013 jährlich geplanten Mittel zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit und Mittel in welcher Höhe wurden für die Finanzierung von Stellen in der Jugend- und Schulsozialarbeit bis einschließlich 2013 jährlich bewilligt und abgerufen? a) Reste in welcher Höhe stehen laut Budgetplanung und dem Soll- Ist-Vergleich bzgl. der geplanten Ausgaben in der laufenden ESFPeriode noch zur Verfügung? b) In welcher Höhe plant die Landesregierung Mittel zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die neue Förderperiode bei der EU zu beantragen? c) Wie viele Stellen in der Jugend- bzw. Schulsozialarbeit sollen nach Planungen der Landesregierung ab 2014 jährlich vom Land aus welchen Finanzierungsquellen (ESF-, Bundes- oder Landesmittel ) gefördert werden? Zu 4 und a) Für die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter beträgt das ESF-Budget für die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt 20,5 Millionen Euro und für die Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter 18,5 Millionen Euro. Insgesamt wurden folgende Mittel in der Förderperiode 2007 bis 2013 (Stand: 21.07.2013) bewilligt und ausgezahlt: Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter Jahr Bewilligung (in Millionen Euro) Auszahlung (in Millionen Euro) 2008 10,447 3,456 2009 0,000 3,439 2010 0,002 3,469 2011 9,744 3,157 2012 0,307 2,893 2013 0,000 1,398 Gesamt 20,500 17,812 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2072 7 Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter Jahr Bewilligung (in Millionen Euro) Auszahlung (in Millionen Euro) 2008 9,530 3,243 2009 0,000 3,100 2010 0,000 2,979 2011 8,609 2,788 2012 0,336 2,102 2013 0,025 1,737 Gesamt 18,500 15,949 Zu b) und c) Zur Beantwortung der Fragen b) und c) wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 5. Wenn die geplanten Mittel zur Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit aus dem ESF im Förderzeitraum 2007 bis 2013 nicht vollständig für diesen Zweck eingesetzt wurden, aber gegebenenfalls keine Reste mehr existieren, für welchen Zweck bzw. welche Zwecke, in welcher Höhe und in welchem bzw. welchen Haushaltstitel(n) wurden diese Mittel eingesetzt? Die Mittel der Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit sind bis zu 100 Prozent an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt worden und werden bis zum Ende der Förderphase 2013 abfließen. 6. Bewilligungsbescheide für wie viele Stellen in der Jugend- bzw. in der Schulsozialarbeit wurden wann durch das Land bereits für die Jahre 2014 und 2015 oder darüber hinausgehend und in welchem finanziellen Umfang erteilt? Die Vorarbeiten zur Umsetzung der neuen ESF-Phase 2014 bis 2020 sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Bewilligungsbescheide für die Jahre 2014 und 2015 sind noch nicht erteilt, werden aber den Landkreisen und kreisfreien Städten rechtzeitig zugestellt werden. Drucksache 6/2072 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 7. Inwieweit plant die Landesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ab 2014, zum Beispiel in der Höhe der Förderung, wie vom Ministerium in aktuellen Gesprächen angedeutet? Es gibt keine Richtlinie zur Gewährung von Personalkostenzuschüssen für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit beziehungsweise Schulsozialarbeit. Art, Umfang und Höhe der Förderung wird durch die ESF-gemäßen Verwaltungs- und Kontrollsysteme bestimmt. 8. Auf Grundlage welcher rechtlicher Bestimmungen können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Gemeinden - wie von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU gefordert - bereits jetzt mehrjährige Bewilligungsbescheide für Stellen in der Jugendbzw . in der Schulsozialarbeit erteilen bzw. welche rechtlichen Grundlagen müssen durch wen dafür geschaffen werden und wenn dies auch in Verantwortung der Landesregierung liegt, bis wann will sie die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen? a) Wann und mit welchem Ergebnis haben Gespräche der Landes- regierung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. den kommunalen Spitzenverbänden zum mehrjährigen Erlass von Bewilligungsbescheiden an die Träger der Jugend- und Schulsozialarbeit stattgefunden? b) Inwieweit zählen die Jugend- bzw. Schulsozialarbeit zu den pflichtigen Aufgaben der Kommunen und fallen somit unter gesetzliche Aufgaben, die auch von Landkreisen und kreisfreien Städten mit nicht ausgeglichenem Haushalt als unabwendbare Leistungen erbracht werden müssen? Im Rahmen des Haushaltsrechts kann eine kreisfreie Stadt/ein Landkreis mehrjährige Festlegungen zur Finanzierung einer Aufgabe tätigen. Es steht den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe frei, sich der dreijährigen Förderung des Landes anzuschließen. Zu a) Durch die Landesregierung werden bereits seit der Einführung der „Landesinitiative Jugendund Schulsozialarbeit“ im Jahr 1999 mehrjährige Bescheide zur Förderung von Personalkostenzuschüssen der Fachkräfte erstellt und an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgereicht, um vor Ort eine längerfristige Beschäftigung der Fachkräfte sowie Kontinuität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sichern. Entsprechende Arbeitsberatungen finden mindestens zweimal jährlich mit den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2072 9 Zu b) Leistungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sind Pflichtaufgaben gemäß Achtem Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die genannten Leistungen bedarfsgerecht vorzuhalten. 9. Wenn das Modellprojekt „Lehrerinnen/Lehrer in der Schulsozialarbeit “ als erfolgreich eingeschätzt wurde, in welcher Art und Weise wird es dann ab wann und in welchem Umfang fortgesetzt? a) Wenn das Modellprojekt „Lehrerinnen/Lehrer in der Schulsozial- arbeit“ nicht in geeigneter Weise fortgesetzt bzw. durch ein anderes Projekt oder eine dauerhafte Maßnahme ersetzt wird, warum nicht? b) Wenn das Modellprojekt „Lehrerinnen/Lehrer in der Schulsozialarbeit “ nicht in geeigneter Weise fortgesetzt bzw. durch ein anderes Projekt oder eine dauerhafte Maßnahme ersetzt wird, in welcher Art und Weise und ab wann fließen die darin gewonnen Erkenntnisse dann in die Aus- oder Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern ein? c) Wenn die gewonnen Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Lehrerinnen /Lehrer in der Schulsozialarbeit“ künftig nicht in die Ausoder Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern einfließen, warum nicht? Zu 9 und a) Das Modellprojekt „Lehrerinnen/Lehrer in der Schulsozialarbeit“, das in die Landesinitiative „Jugend- und Schulsozialarbeit“ eingebettet ist, war von Beginn an bis zum 31.07.2013 befristet und wird nicht fortgeführt. Die Koalitionspartner von SPD und CDU haben in ihrer Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 in Ziffer 267 festgelegt, dass die Jugend- und Schulsozialarbeit weiter abgesichert wird. Die Landesregierung hat sich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die finanzielle Unterstützung für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes entfristet und weiter ausgebaut wird. Zu b) und c) Es ist beabsichtigt, diese Lehrkräfte in die Fortbildung zum Thema Inklusion einzubeziehen, insbesondere dann, wenn es um die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern zur Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geht. Drucksache 6/2072 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 10. Inwieweit ist inzwischen sichergestellt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Modellprojekt „Lehrerinnen/Lehrer in der Schulsozialarbeit “ entsprechend ihren Kompetenzen als Kooperationsmanager in den Schulen eingesetzt werden [siehe Antwort 2 b) in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1524] und wie drückt sich dies konkret aus (Arbeitsplatzbeschreibung, Arbeitsvertrag, Einstufung, Gehalt etc.)? Die Teilnahme der Lehrkräfte am Modellprojekt endete am 31.07.2013. Unmittelbar nach Rückkehr an ihre Stamm- beziehungsweise Bedarfsschulen wird erörtert und in der Folge entschieden, auf welchen Ebenen die neu erworbenen Kompetenzen konkret zum Einsatz gelangen werden und wie sich dies möglicherweise unter anderem in der Arbeitsplatzbeschreibung manifestiert.