Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2073 6. Wahlperiode 08.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfs- und Ausbildungsplatzplanung für Gesundheits- und Pflegeberufe und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen haben seit 2010 eine Ausbildung respektive eine Umschulung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger begonnen a) an staatlichen Fachschulen? b) an staatlich anerkannten Ersatzschulen? c) bei privaten Bildungsträgern? Zu 1 a), 1 b) und 1 c) Die Fragen 1 a), 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger ist bundesrechtlich geregelt und findet gemäß § 5 des Altenpflegegesetzes an staatlich anerkannten Schulen statt. Bei den statistischen Erhebungen in den Pflegeberufen wird lediglich zwischen der Erstausbildung und der Erwachsenenbildung unterschieden, Schülerzahlen werden nicht im Zusammenhang mit einer Trägerschaft der staatlich anerkannten Schulen erfasst. Anzahl der Personen 2010 2011 2012 Erstausbildung * Davon staatliche Höhere Berufsfachschulen staatlich anerkannte Ersatzschulen 287 105 182 291 111 180 Berufsbildungsbericht ist noch nicht veröffentlicht Erwachsenenbildung ** (ohne berufsbegleitende Weiterbildungen) 263 96 98 * Quelle: Berufsbildungsbericht - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern ** Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Drucksache 6/2073 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen haben seit 2010 die Ausbildung erfolgreich abge- schlossen (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)? Die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger schließt mit der bundesrechtlich vorgeschriebenen Prüfung ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtzahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der Altenpflege: 2010 2011 2012 Anzahl der abgelegten Prüfungen 319 421 587 Quelle: Landesprüfungsamt für Heilberufe 3. Wie viele Personen haben seit 2010 eine Ausbildung respektive eine Umschulung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer begonnen a) an staatlichen Fachschulen? b) an staatlich anerkannten Ersatzschulen? c) bei privaten Bildungsträgern? Zu 3 a), 3 b) und 3 c) Die Fragen 3 a), 3 b) und 3 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Helferqualifikation in der Pflege ist bundesrechtlich nicht geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern erstreckt sich die Pflegehelferausbildung nicht nur auf das Arbeitsfeld der Altenpflege, sondern auch auf das Arbeitsfeld der Krankenpflege. Grundlage ist die staatlich geregelte Ausbildung zur „Kranken- und Altenpflegehelferin“/zum „Krankenund Altenpflegehelfer“ gemäß der Kranken- und Altenpflegehelferverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Anzahl der Personen 2010 2011 2012 Erstausbildung * davon staatliche Höhere Berufsfachschulen staatlich anerkannte Ersatzschulen 173 0 173 170 26 144 Berufsbildungsbericht ist noch nicht veröffentlicht Erwachsenenbildung ** (ohne berufsbegleitende Weiterbildungen) 167 55 67 * Quelle: Berufsbildungsbericht - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern ** Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2073 3 4. Wie viele Personen haben seit 2010 die Ausbildung erfolgreich abge- schlossen (bitte nach Institutionen aufschlüsseln? Die Ausbildung in der Kranken- und Altenpflegehilfe schließt mit der landesrechtlich vorgeschriebenen Prüfung ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bestandene Abschlussprüfungen in der Kranken- und Altenpflegehilfe: 2010 2011 2012 Anzahl der abgelegten Prüfungen 381 351 234 Quelle: Landesprüfungsamt für Heilberufe 5. Wie viele Personen haben seit 2010 eine Ausbildung respektive eine Umschulung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits - und Krankenpfleger begonnen a) an staatlichen Fachschulen? b) an staatlich anerkannten Ersatzschulen? c) bei privaten Bildungsträgern? Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist bundesrechtlich geregelt und findet gemäß § 4 Absatz 3 des Krankenpflegegesetzes an staatlich anerkannten Schulen statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Anzahl der Personen 2010 2011 2012 Erstausbildung * davon staatliche Höhere Berufsfachschulen staatlich anerkannte Ersatzschulen 582 486 96 576 576 0 Berufsbildungsbericht ist noch nicht veröffentlicht Erwachsenenbildung ** (ohne berufsbegleitende Weiterbildungen) 30 56 44 * Quelle: Berufsbildungsbericht - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern ** Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Drucksache 6/2073 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie viele Personen haben seit 2010 die Ausbildung erfolgreich abge- schlossen (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)? Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege schließt mit der bundesrechtlich vorgeschriebenen Prüfung ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bestandene Abschlussprüfungen in der Gesundheits- und Krankenpflege: 2010 2011 2012 Anzahl der abgelegten Prüfungen 418 469 562 Quelle: Landesprüfungsamt für Heilberufe 7. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Altenpflege seit 2010 entwickelt (bitte nach Trägerschaft und gegliedert in Jahresscheiben seit 2010 aufschlüsseln)? Trotz der rückläufigen Schülerzahlen konnten die Ausbildungsplätze in der Altenpflege seit 2012 vollumfänglich erhalten und sogar erhöht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2010 2011 2012 Anzahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege: 794 831 Berufsbildungsbericht ist noch nicht veröffentlicht Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 8. Schulgeld in welcher Höhe haben Auszubildende respektive Umschülerinnen und Umschüler im Rahmen einer Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer und zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger monatlich zu entrichten? Das Schulgeld in der Erstausbildung beträgt: Altenpflege Kranken- und Altenpflegehilfe Schulen in öffentlicher Trägerschaft Schulgeldfrei Schulgeldfrei Schulen in privater Trägerschaft (Ersatzschulen) 55 bis 165 Euro 125 Euro Für Umschülerinnen und Umschüler fällt generell kein Schulgeld an, da alle anfallenden Bildungskosten vollumfänglich durch die Arbeitsagenturen getragen werden (Bildungsgutschein ). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2073 5 9. Wie viele Anträge auf Gleichwertigkeitsüberprüfung wurden in der Altenpflege, Altenpflegehilfe sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege seit 2012 gestellt und wie wurden diese beschieden? Bisher wurden an das für die Gleichwertigkeitsüberprüfung der Bildungsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen zuständige Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zahlreiche Anfragen hinsichtlich einer Gleichwertigkeitsüberprüfung gestellt. Formale Anträge zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Altenpflegeausbildungen wurden seit 2012 bisher nicht gestellt, in der Gesundheits- und Krankenpflege wurden bisher 21 und in der Kranken- und Altenpflegehilfe 2 Anträge gestellt. Anzahl der Anträge 2012 2013 Altenpflege Keine Keine Gesundheits- und Krankenpflege 14 (davon 12 positiv) 7 (davon 2 positiv) Kranken- und Altenpflegehilfe 1 (1 positiv) 1 (0 positiv) Quelle: Landesprüfungsamt für Heilberufe 10. Wie beurteilt die Landesregierung Sinn und Nutzen eines Pflegemonitors zur Bedarfs- und Ausbildungsplatzplanung im Pflegebereich ? Aufgrund der guten Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeberufen, zum Beispiel den hohen Qualitätsanforderungen an die Beruflichen Schulen durch das Schulrecht, wird die Errichtung eines Pflegemonitors bisher nicht für erforderlich gehalten. Im Rahmen des „Runden Tisches Pflege“ bei der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird jedoch über alle Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung der Nachwuchsgewinnung im Pflegebereich beraten.