Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2074 6. Wahlperiode 01.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für die Pflege qualifizierende Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Angebote an grundständig für die Pflege qualifizierenden Studiengängen existieren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Anbietern, Art des Studiums, Zugangsvoraussetzungen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? Bislang gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine grundständigen Studiengänge für Pflege- berufe. An der Hochschule Neubrandenburg werden allerdings fachlich verwandte Studiengänge in den Bereichen Pflegewissenschaften und Gesundheitswissenschaften (siehe Tabellen unter Fragen 2 und 3) angeboten, darunter auch der duale Studiengang Pflege. Gegenwärtig wird an der Universitätsmedizin Greifswald in Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit der Einrichtung eines Bachelorstudiengangs „Medizinischpflegerische Versorgung in der Region/Regional Health Care Nursing“ und eines konsekutiven Masterstudiengangs geprüft. Drucksache 6/2074 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Zahl der Studierenden im Bereich der grundständig für die Pflege qualifizierenden Studiengänge in Mecklenburg- Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Anbietern, Art des Studiums, Zugangsvoraussetzungen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, existieren in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine grundständigen Studiengänge, die unmittelbar für die Pflege qualifizieren. Nachfolgend werden die Studierendenzahlen der fachlich verwandten Studiengänge der Hochschule Neubrandenburg aufgeführt. Pflegewissenschaften Jahrgang/ Zugangs- voraus- setzungen Bachelor Pflegewissenschaft/ Pflegemanagement Zulassung im örtlichen Numerus-Clausus- Verfahren Master Pflegewissenschaft/ Pflegemanagement Zulassung im örtlichen Numerus-Clausus- Verfahren Bachelor Pflege dual Zulassung: 1. Numerus Clausus 2. Bewerberin/Bewerber muss Ausbildungsplatz als Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger an einer beruflichen Schule oder einem Krankenhaus nachweisen Neu imma- triku- liert Studierende in der Regel- studienzeit gesamt Neu imma- trikuliert Studierende in der Regel- studienzeit gesamt Neu imma- trikuliert Studierende in der Regel- studienzeit gesamt 2013 (30)* - (15)* - (17)** (46 geschätzt) 2012 25 84 21 35 0 31 2011 35 90 12 18 16 45 2010 32 99 7 12 0 31 2009 30 82 5 8 15 43 Fünf Jahre gesamt 152 - 60 - 48 - * Vorhandene Studienplatzkapazität, die voraussichtlich auch besetzt werden wird. ** Vorhandenes Angebot von Ausbildungsplätzen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald, die voraussichtlich auch alle besetzt werden können. Zuständig ist die berufliche Schule des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg. Der Bachelor dual dauert neun Semester (4,5 Jahre) und wird nur in ungeraden Jahren eingeschrieben; erstmals 2005 (2009, 2011, 2013). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2074 3 Gesundheitswissenschaften Jahrgang/ Zugangs- voraus- setzungen Bachelor Gesundheitswissenschaften Zulassung im örtlichen Numerus- Clausus-Verfahren Master Gesundheitswissenschaften Zulassung im örtlichen Numerus- Clausus-Verfahren Neu immatrikuliert Studierende in der Regelstudienzeit gesamt Neu immatrikuliert Studierende in der Regelstudienzeit gesamt 2013 (54)* - (15)* - 2012 51 141 14 27 2011 51 140 14 30 2010 50 134 17 20 2009 49 122 2 11 Fünf Jahre gesamt 255 - 62 - * Vorhandene Studienplatzkapazität, die voraussichtlich auch besetzt werden wird. 3. Wie hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen im Bereich der grundständig für die Pflege qualifizierenden Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Anbietern, Art des Studiums, Zugangsvoraus- setzungen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, existieren in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine grundständigen Studiengänge, die unmittelbar für die Pflege qualifizieren. Nachfolgend werden die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen der fachlich verwandten Studiengänge der Hochschule Neubrandenburg aufgeführt. Pflegewissenschaften Jahrgang Bachelor (im Verlauf des gesamten Jahres) Bachelor dual (im Februar des Jahres) Master (im Verlauf des gesamten Jahres) 2013 20 (voraussichtlich) keine (6 voraussichtlich) 2012 31 14 4 2011 23 keine 5 2010 24 12 (erster Absolventinnen- und Absolventenjahrgang gesamt) 3 2009 19 keine 5 Absolventinnen/Absolventen gesamt 117 26 23 Drucksache 6/2074 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Bachelor Pflegewissenschaften/Pflegemanagement dauert in der Regel sechs Semester (drei Studienjahre). Hier wird grundsätzlich in jedem Wintersemester eingeschrieben. Der Master Pflegewissenschaften/Pflegemanagement dauert in der Regel vier Semester (zwei Studienjahre). Hier wird grundsätzlich in jedem Wintersemester eingeschrieben. Gesundheitswissenschaften Jahrgang Bachelor Gesundheitswissenschaften (im Verlauf des gesamten Jahres) Master Gesundheitswissenschaften (im Verlauf des gesamten Jahres) 2013 (32 voraussichtlich) (11 voraussichtlich) 2012 33 7 2011 35 6 2010 30 13 2009 25 14 Absolventinnen/Absolventen gesamt 155 51 Der Bachelor Gesundheitswissenschaften dauert in der Regel sechs Semester (drei Studien- jahre). Hier wird grundsätzlich in jedem Wintersemester eingeschrieben. Der Master Gesundheitswissenschaften dauert in der Regel vier Semester (zwei Studienjahre). Hier wird grundsätzlich in jedem Wintersemester eingeschrieben. 4. Welche Angebote an berufsbegleitenden akademischen Qualifizierungen im Bereich der Pflege existieren in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Anbietern, Art des Studiums, Zugangs- voraussetzungen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? 5. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Teilnehme- rinnen und Teilnehmer entwickelt, die an berufsbegleitenden akade- mischen Qualifizierungen im Bereich der Pflege teilnehmen (bitte nach Anbietern, Art des Studiums, Zugangsvoraussetzungen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? 6. Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Absolven- tinnen und Absolventen entwickelt, die an berufsbegleitenden akade- mischen Qualifizierungen im Bereich der Pflege teilnehmen (bitte nach Anbietern, Art des Studiums, Zugangsvoraussetzungen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Hochschule Neubrandenburg bereitet ein zusätzliches Angebot im Rahmen der wissen- schaftlichen Weiterbildung für Pflegepersonal vor, ist dabei aber noch in der Konzeptions- phase. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2074 5 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine stärkere Akade- misierung der Pflege sinnvoll ist? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat sich mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu „hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“ vom 13. Juli 2012 (vergleiche Drucksache des Wissenschaftsrates 2411-12, http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411- 12.pdf) befasst. Gegenwärtig bestehen jedoch gegenüber einer stärkeren Akademisierung noch offene inhaltliche und ressourcenbezogene Fragen. Die zum Pflegeberuf führenden, bundesgesetzlich geregelten beruflichen Ausbildungen, die in Mecklenburg-Vorpommern an Höheren Berufsfachschulen angesiedelt sind, werden als leistungsfähig erachtet. Der duale Studiengang Pflege an der Hochschule Neubrandenburg läuft erfolgreich. 8. Fördert die Landesregierung den Ausbau und/oder die Weiter- entwicklung von Angeboten an grundständig für die Pflege qualifi- zierenden Studiengängen bzw. plant die Landesregierung, dies zu tun? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Über den gegenwärtig erreichten Stand hinaus liegen derzeit keine Planungen seitens der Landesregierung vor. Es wird jedoch auf die Überlegungen der Universitätsmedizin Greifswald in Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1). Die Meinungsbildung der Landesregierung, inwieweit diese Überlegungen konkrete Formen in Gestalt eines Studiengangkonzeptes annehmen werden, das nach § 28 Absatz 4 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern anzeigefähig ist, ist noch nicht abgeschlossen.