Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2075 6. Wahlperiode 29.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN PsychKG M-V und ANTWORT der Landesregierung Die Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (PsychKG M-V), das aus dem Jahr 2000 datiert, ist für das 3. Quartal 2013 avisiert. Eine Novellierung ist aus verschiedenen Gründen notwendig, u. a. hinsichtlich der spezielleren Regelung der Beleihung privatisierter Forensik-Klinken und der Anpassung des PsychKG an die Rechtsprechung bezüglich der Zwangsbehandlung. Bisher liegt jedoch kein Entwurf der Landesregierung vor. 1. Bis wann wird die Landesregierung einen novellierten Gesetzentwurf vorlegen? 2. An welchen Stellen sieht die Landesregierung expliziten Überarbei- tungs- und Handlungsbedarf? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt, das aus dem Jahr 2000 stammende Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke umfassend zu novellieren. Berücksichtigung sollen hierbei sowohl die aktuelle Rechtsprechung als auch die neuere Gesetzgebung finden. Beson- deres Augenmerk wird die Landesregierung hierbei auf die Ausgestaltung der Beleihung und auf die Behandlung Einwilligungsunfähiger (sogenannte Zwangsbehandlung) richten. Zurzeit erfolgt die Klärung der Vielzahl der zu lösenden Rechtsfragen, von deren Beantwortung der Zeitplan für die Erarbeitung des Gesetzes abhängt.