Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2078 6. Wahlperiode 13.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderschüler und Zusatzbedarfe und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Fragen werden aus Sicht der Unterrichtsversorgung für Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß §§ 52 und 53 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit den geltenden Verwaltungsvorschriften und Erlassen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantwortet. Daten zu Schulen in freier Trägerschaft liegen der Landesregierung nicht vor und werden so umfangreich zu Förderschülern und Zusatzbedarfen weder erhoben noch gemeldet (vergleiche Teil 11 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Die Anfrage bezieht sich auf die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013. Sofern die Zahlen für 2012/2013 noch nicht vorliegen, sollen stattdessen bitte die Daten für die Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012 angegeben werden. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädago- gischen Förderbedarf wurden in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (GU) beschult (bitte unterteilen in die Förderschwerpunkte Lernen; emotionale und soziale Entwicklung; Sprache; geistige Entwicklung; Sehen; Hören; körperliche und motorische Entwicklung)? Wie viele Lehrerwochenstunden wurden für jeden der Förderschwerpunkte als Zusatzbedarf zur Verfügung gestellt (wenn möglich, bitte nach Schularten unterteilt angeben)? Drucksache 6/2078 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Beantwortung der Frage 1 zum sonderpädagogischen Förderbedarf und zum Umfang der zusätzlichen Förderung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts wird aus Sicht der Unterrichtsversorgung beantwortet. Das heißt, es werden die Schülerzahlen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft angegeben, bei denen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts eine temporäre prozessbegleitende Förderung mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 erfolgte. In der nachfolgenden Übersicht sind die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts gemäß § 35 Absatz 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft beschult wurden und gemäß § 35 Absatz 2 SchulG M-V in Verbindung mit § 6 der Unterrichtsversorgungsverordnungen für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 (UntVersVO) mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden gefördert wurden. Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Förderschwerpunkte Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * Lernen 662 426 685 519 Emotionale und soziale Entwicklung 2.045 1.644 2.235 1.300 Sprache 455 269 482 412 Geistige Entwicklung 18 54 9 21 Sehen 47 67 120 77 Hören 165 154 175 106 Körperliche und motorische Entwicklung 166 115 134 109 Summe 3.558 2.729 3.840 2.544 * nach § 6 UntVersVO Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2011/2012 auf den Stichtag 15.08.2011 und für das Schuljahr 2012/2013 auf den Stichtag 06.08.2012. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2078 3 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 in Diagnoseförderklassen beschult (bitte nach Jahrgangsstufen unterteilt angeben)? An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die nachfolgend aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Diagnoseförderklassen (DFK) der Jahrgangsstufen 0 bis 2 gemäß Diagnoseförderklassenverordnung (DFKVO) in Verbindung mit § 14 SchulG M-V beschult. Bezeichnung Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 DFK 0 519 554 DFK 1 689 608 DFK 2 818 602 3. Für wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen traf in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 mindestens eine der folgenden Kategorien zu: Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land und einen festgestellten Förderbedarf haben; Hochbegabtenförderung (ohne Förderung von Schülerinnen und Schülern an Gymnasium in Klassen für kognitiv Hochbegabte) für Schülerinnen und Schüler, die als hochbegabt diagnostiziert wurden; Diagnostizierte und anerkannte Legasthenie/Dyskalkulie nach Bestätigung durch das Staatliche Schulamt (nicht eigenständige Lese-Rechtschreib-Schwäche -Klassen); Einzelunterricht für schwer verhaltensgestörte Schülerinnen und Schüler; Haus-, Krankenhaus- und Sanatoriumsunterricht; Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Klassen für kognitiv Hochbegabte; Schülerinnen und Schüler in selbstständigen Klassen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung; Schülerinnen und Schüler in selbstständigen Klassen an Grundschulen für den Förderschwerpunkt Sprache; Schülerinnen und Schüler in Lese-Rechtschreib-Schwäche-Klassen; Schülerinnen und Schüler in Schulwerkstätten (bitte nach den Kategorien unterteilt angeben)? a) Für wie viele Schülerinnen und Schüler traf mehr als eine der genannten Kategorien zu? b) Wie viele Lehrerwochenstunden wurden für jede dieser Kategorien als Zusatzbedarf zur Verfügung gestellt (wenn möglich, bitte nach Schularten unterteilt angeben)? In der nachfolgenden Übersicht sind die mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden geförderten Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit festgestellten Zusatzbedarfstatbeständen gemäß den Unterrichtsversorgungsverordnungen der Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 Anlage 4 und Anlage 5 ausgewiesen. Drucksache 6/2078 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Eine sachgerechte Zuordnung nach Schularten ist nicht möglich. Es wird zum Teil auch schul- und schulartübergreifend gefördert. Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schülerinnen und Schüler Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * mit nicht deutscher Herkunftssprache 1.804 826 1.855 887 mit Hochbegabtenförderung ohne Gymnasialklassen für kognitiv Hochbegabte 1.725 22 131 35 mit anerkannter Legasthenie/Dyskalkulie 6.793 539 6.521 793 mit Einzelunterricht für schwer Verhaltensgestörte 1.187 1.294 1.374 1.551 mit Haus-, Krankenhaus- und Sanatoriumsunterricht 475 625 475 577 an Gymnasien in Klassen für kognitiv Hochbegabte 594 205 795 198 in selbständigen Klassen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an Grundschulen 65 7 74 7 * nach § 6 UntVersVO Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2011/2012 auf den Stichtag 15.08.2011 und für das Schuljahr 2012/2013 auf den Stichtag 06.08.2012. Für Schülerinnen und Schüler, die in Lese-Rechtschreib-Schwäche-Klassen, in Schulwerkstätten und in selbstständige Klassen an Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache beschult werden, sind Angaben zum Zusatzbedarf nicht möglich, da auf der Grundlage des § 6 der Unterrichtsversorgungsverordnung keine zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die vorgenannten Klassen als Zusatzbedarf bereitgestellt werden. Die Angaben der nachfolgenden Übersicht beziehen sich auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die diese Klassen besuchten und die Lehrerwochenstunden, die im Rahmen des Grundbedarfs gemäß § 3 der Unterrichtsversorgungsverordnungen der Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 Anlage 1 bereitgestellt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2078 5 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schülerinnen und Schüler Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * in selbstständigen Klassen an Grundschulen für den Förderschwerpunkt Sprache 356 863 297 720 in Lese-RechtschreibSchwäche -Klassen an Grundschulen und Schulen mit Grundschulteil 554 1.258 491 1.192 in Schulwerkstätten 76 252 40 127 * nach § 6 UntVersVO Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2011/2012 auf den Stichtag 15.08.2011 und für das Schuljahr 2012/2013 auf den Stichtag 06.08.2012. Zu 3 a) Eine Zählung der Schülerinnen und Schüler mit mehreren förderfähigen Sachverhalten erfolgte seitens der Landesregierung nicht. Jede Schülerin und jeder Schüler wurde jeweils einem Förderschwerpunkt zugeordnet. Bei Bedarf oder aufgrund besonderer pädagogischer Bedürfnisse erfolgt neben der Förderung im Förderschwerpunkt zielgerichtet eine weitere Förderung. Zu 3 b) Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 eine anerkannte Volle Halbtagsgrundschule ; eine anerkannte Ganztagsschule (ausschließlich Jahrgangsstufe 5 bis 10); ein Sportgymnasium oder ein Musikgymnasium (bitte nach den Kategorien unterteilt angeben)? Wie viele Lehrerwochenstunden wurden für jede dieser Kategorien als Zusatzbedarf zur Verfügung gestellt? Folgende Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die am Stichtag eine anerkannte Volle Halbtagsgrundschule, eine anerkannte Ganztagsschule, eine Sportklasse am Sportgymnasium oder eine Musikklasse am Musikgymnasium besuchten, wurden gemäß § 6 der Unterrichtsversorgungsverordnungen der Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden gefördert. Drucksache 6/2078 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Schulform/Schulart Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * Anzahl Schülerinnen und Schüler Lehrerwochenstunden * anerkannte Volle Halbtagsgrundschule 19.433 2.356 18.894 2.347 anerkannte Ganztagsschule 43.320 4.146 44.055 4.339 Sportgymnasium** 1.486 323 1.522 332 Musikgymnasium** 1.031 419 1.025 431 * nach § 6 UntVersVO ** Zusatzbedarf für die sportliche Zusatzausbildung am Sportgymnasium und Zusatzbedarf für die musische Zusatzausbildung am Musikgymnasium Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2011/2012 auf den Stichtag 15.08.2011 und für das Schuljahr 2012/2013 auf den Stichtag 06.08.2012. 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 an Förderschulen beschult [bitte unterteilen in die Förderschwerpunkte Lernen; emotionale und soziale Entwicklung (ohne selbstständige Klassen an Grundschulen sowie Schulwerkstätten ); Sprache (ohne LSR-Klassen und selbstständige Klassen an Grundschulen); geistige Entwicklung; Sehen; Hören; körperliche und motorische Entwicklung]? a) Wie viele Lehrerwochenstunden wurden für jeden der Förder- schwerpunkte als Grundbedarf zur Verfügung gestellt? b) Gibt es Erkenntnisse zu der Frage, warum der Krankenstand unter den Lehrkräften an Förderschulen (gemessen am Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden) am höchsten ist? An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die nachfolgend aufgeführten Schüler und Schülerinnen in Förderschulklassen an eigenständigen Förderschulen oder in Klassen anderer Schularten (ohne selbstständige Klassen an Grundschulen sowie Schulwerkstätten) beschult. Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Förderschule 7.928 7.656 darunter in Klassen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 4.770 4.431 geistige Entwicklung 1.369 1.365 körperliche und motorische Entwicklung 453 486 emotionale und soziale Entwicklung 338 347 Hören 188 191 Sprache 367 355 Sehen 94 114 Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler 349 367 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2078 7 Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2011/2012 auf den Stichtag 15.08.2011 und für das Schuljahr 2012/2013 auf den Stichtag 06.08.2012. Zu 5 a) An Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden für die unter Frage 5 aufgeführten Schülerinnen und Schüler, die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Lehrerwochenstunden gemäß § 3 Anlage 2 der Unterrichtsversorgungsverordnungen der Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 als Grundbedarf zur Verfügung gestellt. Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Förderschule 24.879 24.189 darunter in Klassen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 13.402 12.433 geistige Entwicklung 5.511 5.491 körperliche und motorische Entwicklung 1.766 1.895 emotionale und soziale Entwicklung 1.120 1.152 Hören 833 846 Sprache 889 866 Sehen 497 602 Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler 861 904 Die ausgewiesenen Daten beziehen sich für das Schuljahr 2011/2012 auf den Stichtag 15.08.2011 und für das Schuljahr 2012/2013 auf den Stichtag 06.08.2012. Zu 5 b) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, warum der Krankenstand unter den Lehrkräften an Förderschulen am höchsten ist. Derzeit wird ein Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel erarbeitet, das Gesundheitsmanagement an den Schulen zu verbessern. Drucksache 6/2078 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 6. Wie viele Wochenstunden und rechnerische Vollzeitstellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) standen in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 zur Verfügung (bitte jeweils nach Schularten und innerhalb der Schularten nach Förderschwerpunkten unterteilen)? Wie viele Personen wurden hier jeweils in Voll- und Teilzeit eingesetzt ? Den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 433 Stellen und Stellenäquivalente und zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 432 Stellen und Stellenäquivalente für die sonderpädagogischen Aufgabenbereiche des Personals mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) zugewiesen. Somit wurden zum Schuljahresbeginn 2011/2012 17.320 Wochenstunden und zum Schuljahresbeginn 2012/2013 17.280 Wochenstunden zur Verfügung gestellt. Eine Erhebung und Aufgliederung nach Schularten und innerhalb der Schularten nach Förderschwerpunkten erfolgt vonseiten der Landesregierung nicht. PmsA werden schulartübergreifend und förderschwerpunktübergreifend eingesetzt. An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Schuljahr 2011/2012 am Stichtag 07.10.2011 570 PmsA, darunter 248 mit Vollzeitarbeitsvertrag und 322 mit Teilzeitarbeitsvertrag und im Schuljahr 2012/2013 am Stichtag 16.10.2012 542 PmsA, darunter 202 mit Vollzeitarbeitsvertrag und 340 mit Teilzeitarbeitsvertrag . 7. Trifft es zu, dass ab Klasse 7 keine Stunden aus dem Zusatzbedarf für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie/Dyskalkulie mehr an die Schulen ausgereicht werden und Gymnasien somit keinerlei Stundenzuweisungen für diese Förderung erhalten? Wenn ja: a) Auf welcher Grundlage geschieht dies angesichts der Unterrichts- versorgungsverordnung 2013/2014 (Anlage 5), die keine Einschränkung nach Schularten oder Alter vorsieht, und der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“ vom 03.05.2011 (Ziff. 2 Abs. 4), nach der betroffene Schülerinnen und Schüler „in allen Schularten Anspruch auf individuelle Förderung“ haben? b) Wie soll die Förderung dieser Schüler nach Ansicht der Landesregierung ohne die Bereitstellung zusätzlicher Stunden gleichwertig weitergeführt werden? Zu 7, 7 a) und 7 b) Die Fragen 7, 7 a) und 7 b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, diese Aussage trifft nicht zu. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2078 9 Die Förderung für Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich mit einer ausgeprägten Lernstörung im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen kann gemäß Ziffer 6 Absatz 3 der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“ vom 03.05.2011 prozessbegleitend erfolgen. Nach Ziffer 6 Absatz 4 der Verwaltungsvorschrift ist die Förderung im Schulprogramm festzuschreiben, in dem sowohl Formen der diagnostischen Beobachtung zur Lernausgangslage als auch Formen eines individuell fördernden Unterrichts eingebunden sind. Bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7 mit einer ausgeprägten LeseRechtschreib - oder Rechenschwäche, für die die Formen der prozessbegleitenden Förderung nicht ausreichend sind, entscheidet die oberste Schulbehörde in begründeten Ausnahmefällen über die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden aus dem Stundenpool der obersten Schulbehörde gemäß § 9 Absatz 1 der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2013/2014“ vom 19.03.2013. Hiernach werden zusätzlich zu den Lehrerwochenstunden gemäß den §§ 1 bis 8 gezielt aufgrund besonderer pädagogischer Bedürfnisse Lehrerwochenstunden zugewiesen. 8. Ist es richtig, dass laut Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014 der gesamte Zusatzbedarf nach § 6 Absatz 1 mit 15.169 Stunden auf den gleichen Wert wie im Vorjahr festgesetzt wurde, obwohl die Zahl der entsprechenden Schülerinnen und Schüler höher als im Vorjahr ist? a) Wenn ja, warum wurde keine Anpassung der Stundenzuweisungen vorgenommen? b) Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Gesamt- stundenanzahl des Zusatzbedarfes? Es ist richtig, dass der Zusatzbedarf gemäß § 6 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014 in seiner Höhe dem Wert des Vorjahres entspricht. Zu 8 a) und 8 b) Die Fragen 8 a) und 8 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es handelt sich bei den gemäß § 6 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014 im Rahmen des Zusatzbedarfes der Anlage 5 ausgewiesenen Fördertatbeständen im Wesentlichen um unterrichtsergänzende temporäre Unterstützungsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der Förderform, der Förderart und dem Förderbedarf werden zusätzliche Lehrerwochenstunden den Schülerinnen und Schülern bereitgestellt. Drucksache 6/2078 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 9. Wird der Zusatzbedarf für den Deutschunterricht der Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bei steigenden Zahlen im Rahmen der Stundenzuweisungen berücksichtigt? a) Neben dem Unterricht wird dieses Aufgabenfeld von Koordina- toren in den Staatlichen Schulämtern betreut: erhalten die Schulämter bei höheren Fallzahlen zusätzliche Stundenzuweisungen? b) Erfolgt bei erhöhten Schülerzahlen eine Erhöhung der Gesamtstundenanzahl des Zusatzbedarfes? Zu 9, 9 a) und 9 b) Die Fragen 9, 9 a) und 9 b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Regelungen der Unterrichtsversorgungsverordnung gemäß § 1 in Verbindung mit § 6 erfolgt die Bereitstellung der Stunden für Zusatzbedarfe für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ vom 01.08.2011. Schülerinnen und Schüler, die nicht über die für den Unterricht erforderlichen Kenntnisse in Wort und Schrift verfügen, erhalten eine besondere zusätzliche schulische Förderung. Die Dauer und der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler und kann jahrgangsbezogen, jahrgangsübergreifend oder auch schulübergreifend organisiert werden. Dies bedeutet, dass eine steigende Anzahl von zu fördernden Schülerinnen und Schülern nicht zwingend zu einem Anstieg des Fördervolumens führen muss. Obwohl gegenwärtig ein Anstieg der zu fördernden Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen ist, liegen die Förderfallzahlen signifikant unter den Förderfallzahlen der Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010.