Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2079 6. Wahlperiode 07.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zusätzliche Stellen im Schulbereich und ANTWORT der Landesregierung In der Pressemitteilung Nr. 119/2013 der Staatskanzlei vom 18.06.2013 erklärte Ministerpräsident Erwin Sellering, dass in den Jahren 2014/2015 im Schulbereich „rund 900 neue Stellen geschaffen werden“. 1. Für welche Schularten sind wie viele zusätzliche Stellen geplant? In der genannten Pressemitteilung der Landesregierung zum Entwurf für den Doppelhaushalt 2014/2015 wird unter anderem darüber informiert, dass im Schulbereich „rund 900 neue Stellen geschaffen werden“. Diese Zahl bedarf einer differenzierten haushaltsmäßigen Betrachtung. Die detaillierte Umsetzung wird im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 erfolgen. Im Bereich der allgemein bildenden Schulen sollen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Paketes zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes (50 Millionen-Euro-Paket) zum Schuljahr 2014/2015 473 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte sowie 45 zusätzliche Stellen für das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) und im Bereich der beruflichen Schulen 93 Stellen ausgebracht werden. Im Bereich der beruflichen Schulen soll dabei die Schüler-Lehrer-Relation auf 26,6 zu 1 verbessert sowie 50 Stellen für das Schuljahr 2014/2015 zum Auslaufen des Lehrerpersonalkonzeptes zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt handelt es sich um 611 neue Stellen. Zudem soll die Schüler-Lehrer-Relation im Bereich der allgemein bildenden Schulen bei 14,0 zu 1 stabil gehalten werden. Gegenüber der letzten Haushaltplanung bedeutet das, dass 125 Stellen fortgeschrieben werden sollen. Drucksache 6/2079 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ferner werden Beschäftigungsverhältnisse im Umfang von 65 Stellenäquivalenten, die im Bereich der PmsA bestehen und derzeit über Kapitel 0750 Maßnahmegruppe (MG) 04 finanziert werden, sowie Beschäftigungsverhältnisse mit Lehrkräften, die mit Aufgaben der Referendarausbildung betraut sind beziehungsweise Aufgaben im Rahmen des Beratersystems wahrnehmen und derzeit über Kapitel 0750 Maßnahmegruppe 74 finanziert werden, im Umfang von 30 Stellenäquivalenten ausgabenneutral mit Stellen untersetzt. Dazu treten Effekte aus den letzten Haushaltsvereinbarungen beziehungsweise aus dem Nachvollziehen von Schülerzahlentwicklungen gegenüber der letzten Planung. Für Altersanrechnungsstunden für Lehrkräfte über 60 Jahren werden 34 Stellen zusätzlich ausgewiesen. Im Bereich der allgemein bildenden Schulen wird der Anstieg der Ist-Schülerzahlen gegenüber der Planung mit 82 Stellen aufgenommen. Im Gegenzug sind 45 Stellen im Bereich der beruflichen Schulen gegenüber der jetzigen Haushaltsplanung haushaltstechnisch in Abzug zu bringen. In der Summe bedeutet dies eine Veränderung der Stellenzahlen im Schulbereich im Vergleich zum Stellenplan 2013 in Höhe von rund 900 Stellen (vergleiche nachfolgende Übersicht): Allgemein bildende Schulen (ABS) höhere Schülerzahlprognose 82 Schüler-Lehrer-Relation (14,0 anstatt 14,2) 125 50 Millionen-Euro-Paket Lehrerstellen 473 50 Millionen-Euro-Paket PmsA 45 Wandlung in Stellen (ehemals Kapitel 0750 MG 74) 29 Altersanrechnung „über 60 Jahre“ 34 Verstetigung PmsA aus Beschäftigungsverhältnis 65 Einsparung im Zusammenhang mit der Einrichtung des Kapitels 0757 (Diagnostischer Dienst) -3 insgesamt ABS (Schulbereich inklusive PmsA) 850 Berufliche Schule (BS) Stellenüberhang aus 2013 (bei Schüler-Lehrer-Relation 26,6) -26 geringere Schülerzahlprognose -19 50 Millionen-Euro-Paket Schüler-Lehrer-Relation (26,6 anstatt 28,0) 19 50 Millionen-Euro-Paket Lehrerstellen 74 Wandlung in Stellen (ehemals 0750 MG 74) 1 insgesamt BS (Schulbereich) 49 Summe 899 darunter 50 Millionen-Euro-Paket 611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2079 3 Die Veränderungen der Stellenzahl im Vergleich zum Stellenplan 2013 sollen für 2014 - sofern der Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 ohne Änderungen in diesem Bereich beschlossen wird - betragen: Kapitel 0751 „Grundschulen“: + 5 Stellen für Lehrkräfte, Kapitel 0752 „Förderschulen“: + 110 Stellen für PmsA, Kapitel 0753 „Gesamtschulen“: + 55 Stellen für Lehrkräfte, Kapitel 0754 „Regionale Schulen“: + 322 Stellen für Lehrkräfte, Kapitel 0755 „Gymnasien“: + 358 Stellen für Lehrkräfte, Kapitel 0756 „Berufliche Schulen“: + 49 Stellen für Lehrkräfte. 2. Wie vielen zusätzlichen Lehrerwochenstunden entspricht dies (bitte nach Schularten differenziert angeben)? a) Sind neben Stellen für Lehrkräfte auch neue Stellen für anderes Personal geplant? b) Wenn ja, welche und wie viele (bitte nach Bereichen getrennt angeben)? Unterstellt man die regelmäßige Pflichtstundenzahl gemäß Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen für das Schuljahr 2013/2014 (LehrkräfteArbeitszeit -Landesverordnung - LehrArbzLVO M-V) ergäben sich folgende Lehrerwochenstunden auf Basis des jeweiligen Regelstundenmaßes: Kapitel 0751: 137,5 Lehrerwochenstunden, Kapitel 0752: keine, da es sich bei PmsA nicht um Lehrkräfte handelt (Gesamt- volumen 4.400 Zeitstunden), Kapitel 0753: 1.485 Lehrerwochenstunden, Kapitel 0754: 8.694 Lehrerwochenstunden, Kapitel 0755: 9.666 Lehrerwochenstunden, Kapitel 0756: 1.323 Lehrerwochenstunden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich nicht rein um zusätzliche Stunden handelt, da Teile der rund 900 Stellen bereits im laufenden Haushalt aus Beschäftigungsverhältnissen bezahlt wurden (unter anderem PmsA - 0750 MG 74; Beraterinnen und Berater - 0750 MG 74) beziehungsweise bereits im Rahmen der bestehenden haushaltsrechtlichen Ermächtigungen ausgebracht wurden (zum Beispiel Schülerzahl, Schüler-Lehrer-Relation 14,0). Drucksache 6/2079 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) und b) Die Fragen 2a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In Kapitel 0752 wurden gegenüber dem Stellenplan 2013 110 Stellen für PmsA ausgebracht. 3. Werden die angegebenen Stellen zusätzlich geschaffen oder fallen hierfür andere Stellen weg? Wenn hierfür Stellen wegfallen, wie viele (bitte nach Schularten differenziert angeben)? Zur Detailübersicht wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie hoch sind die zu erwartenden Zusatzkosten pro Jahr? Gegenüber dem Haushaltplan 2013 werden im Einzelplan 07 Kapitel 0751 bis 0756 im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 für 2014 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 59.423.000 Euro ausgewiesen. 5. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass für die zusätzlichen Stellen ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen? Die Landesregierung hat sich auf folgende Maßnahmen verständigt, um die Qualität der Bildung in den Schulen weiter zu verbessern, den Lehrerberuf wieder attraktiver zu machen und so ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für den Lehrerberuf zu erhalten: Sicherung des Lehrernachwuchses für gute Schule Unter anderem vorzeitiger Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept für Berufliche Schulen, Verbeamtung von Lehrkräften, einheitliche Eingruppierung der Sekundarstufenlehrkräfte. Programm gegen Unterrichtsausfall Unter anderem Vertretungslehrerreserve, Lehrergesundheitsprogramm, Altersanrechnungsstunden , Weiterbildungsprogramm. Bessere Ausstattung der Ganztagsschule und vollen Halbtagsgrundschule Unter anderem Qualitätssteigerung der Angebote, flexible Schulbudgets. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2079 5 Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems Unter anderem Klassenleiterstunde in der Sekundarstufe I, Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung in der gymnasialen Oberstufe. Inklusion Unter anderem teilstationäre Frühförderung, verbesserte Ausstattung gemeinsamer Unterricht, besondere Unterstützung von Grundschulen. 6. Wie viele Lehrkräfte in Teilzeit haben bereits ihre Bereitschaft erklärt, nach Auslaufen des Lehrerpersonalkonzepts höhere Unterrichtsverpflichtungen zu übernehmen? Wie viele Lehrerwochenstunden können nach den Prognosen der Landesregierung durch höhere Unterrichtsverpflichtungen 2014 und 2015 zusätzlich erbracht werden (bitte nach Schularten differenziert angeben)? Die jeweilige Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft wird im § 2 LehrArbzLVO M-V auf der Grundlage des § 62 Absatz 4 Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) durch die Landesregierung verordnet. Die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft ergibt sich aus dem Regelstundenmaß abzüglich Anrechnungsstunden und Ermäßigungsstunden. Seitens der Landesregierung gibt es keine Planungen, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an staatlichen Schulen zu erhöhen. Es ist eher davon auszugehen, dass sich die Unterrichtungsverpflichtung von Lehrkräften gemäß LehrArbzLVO M-V mit Umsetzung des Paketes zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes zum Schuljahr 2014/2015 verringern wird.