Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2081 6. Wahlperiode 02.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung von Verstärkungsmitteln in 2012 - Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2034 und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Nicht verausgabte Haushaltsmittel und der Einsatz von Verstärkungsmitteln“ (Drucksache 6/2034). 1. Welche Ausgaben wurden aus dem Titel 0701 537.01 „Bildungs- und Kulturdialog“ jeweils in welchem Umfang und an welche Empfänger geleistet? Im Einzelnen wurden folgende Leistungen bezahlt: Empfänger Betrag in Tausend Euro METRUM Managementberatung GmbH 95,8 B+F Catering feelgood GmbH & Co KG Schwerin 0,1 Der restliche Betrag in Höhe von 94,1 Tausend Euro wurde in das Haushaltsjahr 2013 über- tragen und steht für den zweiten Teil des Gutachtens an die METRUM Managementberatung GmbH zur Verfügung. Drucksache 6/2081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Ausgaben wurden aus dem Titel 0718 533.02 „Ausgaben aus Verträgen mit Unternehmen“ jeweils in welchem Umfang und an welche Empfänger geleistet? Im Haushaltsjahr 2012 wurden aus dem obigen Titel Ausgaben in Höhe von 48,2 Tausend Euro an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin geleistet. 3. An wen wurden Zuwendungen aus den Verstärkungsmitteln im Umfang von 250.000 Euro aus dem Titel 0718 633.07 „Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger für Kulturförderung“ ausgereicht? a) In welcher Höhe wurden die Zuwendungen jeweils ausgereicht? b) Inwiefern bestand vor dem Hintergrund, dass die Mittel der Kulturförderung in 2012 nicht ausgeschöpft wurden, die Notwen- digkeit, Verstärkungsmittel einzusetzen? c) Wie hoch waren die nicht verausgabten Beträge in den Titeln 0718 633.07 „Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger für Kulturförderung“ sowie 0718 684.07 „Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche Träger für Kulturförderung“? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die bei Titel 0718 633.07 „Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger für Kulturförderung “ gewährten Verstärkungsmittel waren für eine Soforthilfe an das Volkstheater Rostock in Form einer Zuwendung in Höhe von 500,0 Tausend Euro an die Hansestadt Rostock vorgesehen. Die Voraussetzungen, die an die Auszahlung dieser Soforthilfe geknüpft waren, wurden jedoch seitens der Hansestadt Rostock bis zum Kassenschluss des Haushalts- jahres 2012 nicht geschaffen. Vor diesem Hintergrund flossen die für diesen Zweck reservierten Haushaltsmittel, inklusive der Verstärkungsmittel, nicht ab. Zu c) Die nicht verausgabten Beträge bei den genannten Titeln betragen: Titel Betrag in Tausend Euro 0718 MG 02 633.07 „Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger für Kulturförderung“ 546,3 0718 MG 02 684.07 „Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche Träger für Kulturförderung“ 50,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2081 3 4. Warum wurde ein neuer Haushaltstitel für die „Zuwendungen an die Historisch Technisches Museum Peenemünde GmbH“ (0718 686.02) eingerichtet und warum erfolgte ebenfalls eine Förderung aus dem Titel 0718 684.07 „Zuwendungen des Landes an nicht-öffentliche Träger der Kulturförderung“ (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 6/1628)? Der Titel 0718 684.07 „Zuwendungen an die Historisch Technisches Museum Peenemünde GmbH“ wurde für die Bezuschussung der Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GmbH eingerichtet. Kulturprojekte, die von der Historisch-Technische Museum Peenemünde GmbH geplant und durchgeführt werden, wie das Projekt „Einbau der neuen Dauerausstellung in das Kraftwerk, wissenschaftliche Bearbeitung Museumskonzept, Workcamp und weitere Projekte der HTM Peenemünde“, wurden im Rahmen der Projektförderung aus dem Titel 0718 MG 02 684.07 „Zuwendungen des Landes an nicht-öffentliche Träger der Kulturförderung“ finanziert. 5. Inwiefern ist eine Förderung der Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter das Land ist, aus Mitteln der kulturellen Projektförderung mit Punkt 3 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ (Zuwendungsempfänger) vereinbar? Entsprechend Punkt 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projekt- förderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vom 28. Februar 2008 können gemeinnützige Gesellschaften Zuwendungsempfänger sein. Die Historisch-Technische Museum Peenemünde GmbH verfolgt laut Gesellschaftsvertrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung und erfüllt somit die Voraussetzungen entsprechend der oben genannten Richtlinie. Für nähere Einzelheiten zur Wahl der Betreibergesellschaft wird auf Drucksache 5/3086 verwiesen. 6. Welche Ursachen führten zum erhöhten Finanzbedarf in Titel 0902 526.14 „Entschädigung für Sachverständige“, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Titel mit Hinweis auf die Anpassung der Ausgabenentwicklung mit dem aktuellen Doppelhaushalt reduziert wurde? Die Beauftragung von Sachverständigengutachten geschieht in richterlicher Unabhängigkeit. Sie wird - soweit nach den Prozessordnungen zulässig - in der Regel von der Zahlung eines Auslagenvorschusses abhängig gemacht. Mehrausgaben in diesem Bereich stehen daher grundsätzlich entsprechende Mehreinnahmen gegenüber. Drucksache 6/2081 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Sachverständigenleistungen wurden in welchem Umfang aus den Titeln 0201 526.02 „Sachverständige“, 0501 526.02 „Sachverständige “, 0601 526.02 „Sachverständige“, 0725 526.02 „Sachverständige “ jeweils finanziert? Das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten erstreckt sich auf die Landesregierung und ihre Mitglieder (Artikel 40 Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern). Der Landes- rechnungshof ist gemäß § 1 Landesrechnungshofgesetz als oberste Landesbehörde und unab- hängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen und nicht Teil der Landes- regierung. Daher erstreckt sich die Antwort zu Titel 0201 526.02 auf die laut Antrag geplanten Sachverständigenleistungen des Landesrechnungshofes. Die vom Finanzministerium auf den Titel 0201 526.02 umgesetzten Verstärkungsmittel in Höhe von 29,0 Tausend Euro waren für eine Prüfung zur Umsetzung der Kreisgebietsreform vorgesehen. Von den in 2012 unter dem Titel 0501 526.02 „Sachverständige“ zur Verfügung gestellten Verstärkungsmitteln wurden 36,0 Tausend Euro für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vorgesetztenbewertung als Maßnahme zur Umsetzung der Personalstrukturreform im Geschäftsbereich des Finanzministeriums eingesetzt. Die nicht verausgabten Verstärkungs- mittel belaufen sich auf 7,0 Tausend Euro. Die in 2012 unter dem Titel 0601 526.02 „Sachverständige“ zur Verfügung gestellten Verstärkungsmitteln wurden in Höhe von 271,2 Tausend Euro für Gutachten/Beratungen in Werftenangelegenheiten in Anspruch genommen. Von den in 2012 unter dem Titel 0725 526.02 „Sachverständige“ zur Verfügung gestellten Verstärkungsmitteln wurden 11,3 Tausend Euro durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege für archäologische Fachgutachten im Zusammenhang mit der Beräumung der Bunkeranlage auf Schloss Wiligrad und der Depoträumung des Außenstandortes Stralsund eingesetzt.