Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2085 6. Wahlperiode 08.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherung von Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) wurde für den Berichtszeitraum 01.07.2011 - 30.06.2012, „für die Spiele der beiden Bundesligen (Fußballbundesligen), die in diesen Standorten (Stadien der Bundesligen) ausgetragenen Begegnungen des DFB-Pokals, der UEFA- Club-Wettbewerbe sowie sonstiger Wettbewerbe und der Länderspiele [...]“ bei 757 von der Polizei begleiteten Fußballspielen insgesamt 1.888.525 Arbeitsstunden der Polizeien der Länder und des Bundes zur unmittelbaren Einsatzbewältigung aufgebracht. 1. Welche Mittel setzt die Polizei für Spieltage der 3. Bundesliga und folgenden Ligen (Regionalliga usw.) in Mecklenburg-Vorpommern ein (Unterteilung bitte nach den Gesichtspunkten: finanziell, personell sowie Ligazugehörigkeit)? a) Wie groß ist der Anteil, den das Land Mecklenburg-Vorpommern und die ihm angehörigen Einsatzkräfte am Gesamteinsatz in Mecklenburg-Vorpommern, je Spieltag und Spielzeit, tragen? b) Wie groß ist jeweils der Anteil an dem Gesamtmitteleinsatz in Mecklenburg-Vorpommern, der für die Betreuung von Spielen des FC Hansa Rostock e. V. anfällt und wie groß ist davon nochmals der Anteil, welcher durch das Land Mecklenburg-Vorpommern getragen wird? In der Spielzeit 2011/2012 spielte kein Fußballverein aus Mecklenburg-Vorpommern in der 3. Liga. Die Lizenzmannschaft des F.C. Hansa Rostock spielte in der 2. Bundesliga. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen 1, a) und b) wie folgt beantwortet. Drucksache 6/2085 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landespolizei setzt zur Einsatzbewältigung Polizeivollzugsbeamte sowie Führungs- und Einsatzmittel ein. Personal- und Sachkosten werden bei derartigen Einsätzen nicht gesondert erhoben. Übersicht über Anzahl der Einsatzkräfte und Einsatzstunden in der Saison 2011/12 Liga Gesamtzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten Gesamtzahl der geleisteten Einsatzstunden 2. Liga 7.900 62.586 Nordostdeutscher Fußballverband (NOFV) - Oberliga Nord 547 2.962 Zu a) In der überwiegenden Mehrheit beträgt der Anteil der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern am Gesamteinsatz 100 %. Hinsichtlich der Spiele des F.C. Hansa Rostock wird auf die Antwort zu Frage 1 b) verwiesen. Zu b) Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesamtzahlen für eingesetzte Polizeivollzugskräfte und geleistete Einsatzstunden für die 2. Liga beziehen sich vollständig auf Spiele des F.C. Hansa Rostock. Hiervon wurden 1.169 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern, beziehungsweise der Bundespolizei, eingesetzt. Diese leisteten 9.197 Einsatz- stunden. Kosten, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit entstanden sind beziehungsweise entstehen, werden vom Land getragen. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Spiele des FC Hansa Rostock e. V. einen überdurchschnittlich großen Siche- rungsbedarf aufweisen? a) Wenn ja, wie sehen die zu dieser Aussage gehörenden Zahlen aus? b) Wenn ja, wie ist dieser überdurchschnittlich große Sicherungs- bedarf zu erklären? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2085 3 Die Spiele des F.C. Hansa Rostock erfordern einen höheren Sicherungsaufwand als andere Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings liegen der Landesregierung angesichts der Vielzahl der Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern keine vergleichenden Statistiken über Polizeieinsätze bei Spielen des F.C. Hansa Rostock einerseits und sonstigen Sportveranstaltungen andererseits vor. Der höhere Sicherungsaufwand ergibt sich aus der Zusammensetzung der Fan-Szene des F.C. Hansa Rostock. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2084 verwiesen. 3. Gibt es Unterschiede im Einsatz der Mittel zwischen den Spielen? a) Wenn ja, warum werden Unterschiede gemacht? b) Wie erfolgt die Zuteilung der Mittel? Unterschiede gibt es hinsichtlich der Stärke der Einsatzkräfte sowie der Auswahl der Führungs- und Einsatzmittel. Zu a) Grundlage der Entscheidung über die Anzahl der einzusetzenden Kräfte und Führungs- und Einsatzmittel ist die Lagebeurteilung des Polizeiführers. Diese Beurteilung erfolgt für jeden Einsatzanlass gesondert. Zu b) Die Zuweisung von Unterstützungskräften anderer Behörden oder anderer Länder/des Bundes erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern. 4. Entspricht die Sicherung einer Sportveranstaltung, nach Einschätzung der Landesregierung, einem größeren Aufwand als die Sicherung einer Veranstaltung mit vergleichbarer Größe, z. B. im Bereich der Zuschaueranzahl oder auch der zu sichernden Veranstaltungsfläche? Wenn ja, wie kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? Nein. In der Zuständigkeit des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern finden pro Spieljahr 25.000 Spiele statt. Hinzu kommen zahlreiche andere Sportveranstaltungen. Bei der übergroßen Zahl dieser Veranstaltungen finden keine polizeilichen Maßnahmen statt. Im Gegensatz dazu sind polizeiliche Sicherungsmaßnahmen bei anderen Veranstaltungen, zum Beispiel Demonstrationen, erforderlich. Drucksache 6/2085 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Mit welchen Mitteln beteiligt sich die Landesregierung an der Gewalt- prävention im Rahmen von Sportveranstaltungen? Die Landesregierung sieht in der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit einen entscheidenden Faktor, Gewalt am Rande von Sportveranstaltungen langfristig einzudämmen. Sie fordert dabei nicht nur von den verantwortlichen Trägern der Sportveranstaltungen, wie dem Landessportbund, dem Landesfußballverband, dem F.C. Hansa Rostock oder anderen Vereinen und Verbänden entsprechende konkrete Konzepte und Maßnahmen ein. Sie unterstützt deren Arbeit auch durch aktive Kooperationsangebote, zum Beispiel im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sport und Gewaltprävention“ des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung oder der „Task Force“ des F.C. Hansa Rostock. Die im Ergebnis dieser Kooperation entstandenen Konzepte und Empfehlungen, wie zum Beispiel der vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung veröffentlichte Handlungsrahmen „Gegen Gewalt und Rassismus im Amateurfußball“ bieten zahlreiche Ansätze für die praktische Präventionsarbeit vor Ort. Deren Umsetzung unterstützt die Landesregierung darüber hinaus auch durch die finanzielle Förderung entsprechender Projekte und Initiativen. Beispiele dafür sind das auf der Basis des „Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit“ arbeitende Fanprojekt Rostock oder zahlreiche vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung in den letzten Jahren geförderte Einzelprojekte von Sportverbänden und Sportvereinen. 6. Beteiligen sich andere Vereinigungen, Verbände und ähnliche Institu- tionen (neben der Polizei) an der Herstellung/Sicherstellung/Erhaltung der Sicherheitsnormen? Wie sieht diese Beteiligung aus? Die Fußballverbände haben für die in ihrer Zuständigkeit stattfindenden Fußballspiele Sicherheitsrichtlinien erlassen. Diese werden in Zusammenarbeit mit den Fußballvereinen umgesetzt. Die Polizei berät im Rahmen der Kooperation. Originäre Zuständigkeiten der Polizei gibt es hier nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2085 5 7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, was die Gründe dafür sind, dass es im Rahmen von Sportveranstaltungen zu Gewaltausschreitungen kommt? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Was wird die Landesregierung tun, um gegen die Gewaltausschrei- tungen aktiv zu werden? Zu 7 und a) Gewaltausschreitungen, die auch in vielen anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vorkommen und deshalb grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen, werden nach Auffassung der Landesregierung bei Sportveranstaltungen, insbeson- dere bei Fußballspielen, vor allem durch die oft große Zuschauerdichte und vor allem die hohe Emotionalität unter den Zuschauerinnen und Zuschauern zusätzlich beeinflusst. Diese besondere Ausgangssituation wird von gewaltbereiten Personen oder Personengruppen besonders gern als Basis für das Ausleben ihrer Gewaltneigungen ausgenutzt. Zu b) Neben den gebotenen polizeilichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen setzt die Landes- regierung im Kampf gegen Gewaltausschreitungen im Sport weiterhin auf die gesamtgesell- schaftliche Prävention. Als Initiator und Koordinator verfolgt sie dabei vorrangig das Ziel, all jene staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen zusammenzuführen, die in besonderem Maße von Gewaltausschreitungen betroffen sind, beziehungsweise die wegen ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Fachkompetenz über besondere Möglichkeiten verfügen, Gewalt vorzubeugen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Landesregierung auch weiterhin entsprechende Initiativen des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, des Landessport- bundes, des Landesfußballverbandes, des F.C. Hansa Rostock, des Fanprojektes Rostock und anderer Sportvereine und -verbände, auch durch die Bereitstellung von Fördermitteln. 8. Welche Mittel hält die Landesregierung zur Sicherung einer Sport- veranstaltung für geeignet? Die Landesregierung hält sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen für geeignet. Drucksache 6/2085 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, ob im Rahmen von Fußballspielen schon einmal der Versuch der Durchsetzung von Alkoholverboten unternommen wurde? a) Wenn ja, was waren die Erkenntnisse? b) Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber einem dauerhaften Alkoholverbot im Rahmen von Sportveranstal- tungen? Zu 9 und a) Bei als Risikospielen eingestuften Fußballbegegnungen des F.C. Hansa Rostock gilt ein im Benehmen zwischen Veranstalter und Polizei festgelegtes Alkoholverbot. Diese Regelung hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. Darüber hinaus hat die Landesregierung davon Kenntnis, dass die Bundespolizei im Einzelfall für Züge der DB AG ein Alkohol- und Glasflaschenverbot erlässt. Zu b) Ein dauerhaftes und generelles Alkoholverbot im Rahmen von Sportveranstaltungen wird vonseiten der Landesregierung als nicht erforderlich und unverhältnismäßig angesehen. 10. Welche Rolle spielt die Fankultur in der aktiven Jugend- und Sozial- arbeit des Landes? Jugend- und Sozialarbeit muss, wenn sie Wirkungen erzielen soll, die Interessenlagen der Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu gehört auch der Sport, sowohl durch eigenes Sport treiben als auch durch Begeisterung für die sportliche Leistung Anderer, zum Beispiel als Fan für seinen Verein. Insofern ist der in einzelnen Projekten und Initiativen aufgegriffene Zugang zu Kindern und Jugendlichen über ihr spezifisches Interesse als Fußballfan auch in Mecklenburg- Vorpommern integrierter Bestandteil der Jugend- und Sozialarbeit. Als Beispiel sei hier das „Kommunale Fanprojekt Rostock“ erwähnt, das, wie im „Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ gefordert, genau diesen Ansatz in seiner Arbeit verfolgt.