Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2089 6. Wahlperiode 19.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Stand und Perspektiven der wirtschaftlichen Filmförderung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Land Mecklenburg-Vorpommern wurde über den Zukunftsfonds ein Förderprogramm zur wirtschaftlichen Filmförderung realisiert. Hier wurden Filmschaffende direkt bei der Produktion von Filmen anteilig gefördert. Das Förderprogramm ist zum Jahresende 2012 ausgelaufen. Weiterhin verfügt das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Haushalt über den Titel „Förderung des Drehstandortes“ (Titel 0602.683.07.691). Dieser Titel soll auch zukünftig zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel unterhält die Filmland M-V gGmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus ein Servicebüro zur Vermarktung des Drehstandortes Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden Filmschaffende indirekt durch das Vorhalten eines Servicebüros unterstützt. Drucksache 6/2089 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ausweislich einer Pressemitteilung der Filmland gGmbH vom 28.06.2013 wird die Ansicht vertreten, man wolle die „… wirtschaftliche Filmförderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Zeit nicht mehr betreiben …“. Hierauf erfolgte durch die Landesregierung augenscheinlich kein Dementi. 1. Wie bewertet die Landesregierung die in der oben genannten Presse- mitteilung getroffene Aussage? Die Fragen 1 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Wie bereits in der Vorbemerkung genannt, betreibt die Filmland gGmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus eine Servicestelle zur Vermarktung des Drehstandortes Mecklenburg-Vorpommern (Titel 0602.683.07.691). Der entsprechende Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. Juni 2012 bis zum 15. Dezember 2013. Die Unterhaltung eines Servicebüros für Filmschaffende soll auch zukünftig im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes realisiert werden. Die entsprechende Ausschreibung ist in Vorbereitung. Weiterhin ist vorgesehen, einen Wettbewerb zur Förderung von innovativen Filmen zur Vermarktung des Drehstandortes Mecklenburg-Vorpommern als Forschungs- und Technologieland auszurufen. 2. Welche Mittel stellte bzw. stellt die Landesregierung in den Jahren 2012 und 2013 für welche Projekte im Rahmen einer wirtschaftlichen Filmförderung zur Verfügung (bitte detailliert auflisten)? Die Landesregierung hat die folgenden Mittel zur Verfügung gestellt: Titel „Wirtschaftliche Filmförderung“ (Zukunftsfonds) Bewilligungen 2012: 111.220 Euro (Zuschuss laut Zuwendungsbescheid), 2 Filme („Die Außenhändler“, „Der Kanal“) Auszahlungen 2012: 240.833 Euro, 6 Filme [„Medizin für Millionen“, „DDR ahoi - Helden der See (Teil III)“, „Friedhof der Segelschiffe“, „Fünf Freunde“, „Die Außenhändler“, „Die Vermessung der Welt“] Bewilligungen 2013: keine, da Richtlinie zum 31.12.2012 ausgelaufen ist. Auszahlungen 2013: 68.329 Euro, 1 Film („Der Kanal“). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2089 3 Titel 0602.683.07.691 „Bewerbung des Drehstandortes“ Haushaltsansatz 2012: 200.000 Euro Festlegungen 2012: Servicestelle (Vertrag mit der Filmland M-V gGmbH) 56.000 Euro. Haushaltsansatz 2013: 200.000 Euro Festlegungen 2013: Servicestelle (Vertrag mit der Filmland M-V gGmbH) 94.000 Euro. Übertragung von Restmitteln in das folgende Jahr wurde beziehungsweise wird vorgenommen . 3. Welche Pläne hat die Landesregierung für die wirtschaftliche Filmförderung in den kommenden Jahren? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.