Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/209 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kenntnisstand über die rechtsradikale Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und deren Verbindung zur rechtsradikalen Szene in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Zuge der Ermittlungen und der Aufklärungsarbeit über die kriminellen Aktivitäten der rechtsradikalen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) um die mutmaßlichen Haupttäter Beate Z., Uwe M. und Uwe B. wurde bekannt, das auch der Mord an Yunus T. am 25.02.2004 in Rostock durch eindeutige Hinweise sowie vermutlich zwei Banküberfälle im Raum Stralsund mit der NSU in Verbindung zu bringen sind. Ebenso häufen sich Hinweise darauf, dass die drei Personen über ein Netzwerk von Unterstützern verfügten, dessen Spuren in mehrere Bundesländer führen. 1998 wurden Beate Z., Uwe M. und Uwe B. per Haftbefehl gesucht, dieser war jedoch aufgrund des Abtauchens der drei Personen nicht vollstreckbar . Am 21.11.2011 kündigte die Bundesregierung eine verstärkte Anstrengung bei der Aufenthaltsermittlung möglicher weiterer untergetauchter Rechtsextremisten an. 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern und die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums durch das Landeskriminalamt Thüringen und durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz oder einer anderen Bundesoder Landesbehörde über das Abtauchen von Beate Z., Uwe M. und Uwe B. informiert? Drucksache 6/209 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Zu welchem Zeitpunkt sind Informationen über das Abtauchen von Beate Z., Uwe M. und Uwe B. an die Landesbehörden MecklenburgVorpommerns von den Thüringer Behörden übermittelt worden? a) Welche Informationen wurden dazu welchen Behörden mitgeteilt? b) Wie wurden diese Informationen von den jeweiligen Landesbehör- den eingeschätzt? 3. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise haben die Landesbehörden auf diese Informationen reagiert? 4. Gab es seitens der Landesbehörden Kontakt zu Beate Z., Uwe M. und Uwe B. und/oder zu deren Unterstützerumfeld, dem „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, zu welchen Personen und in welcher Weise? b) Wenn ja, wurden eine Person oder mehrere der zuvor genannten drei Personen als sogenannter „V Mann“ geführt, und mit welchem Inhalt? 5. Liegen der Landesregierung Hinweise oder Erkenntnisse darüber vor, ob Personen der rechtsradikalen Szene in Mecklenburg-Vorpommern über direkte oder indirekte Kontakte zu Beate Z., Uwe M. und Uwe B. und der NSU verfügten? Wenn ja, welche ? Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Am 11.11.2011 hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf eine Polizistin und einen Polizisten im April 2007, der Mordserie im Zeitraum von September 2000 bis April 2006 mit acht türkischstämmigen Opfern und einem griechischen Opfer sowie der schweren Brandstiftung übernommen. Mit den polizeilichen Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt beauftragt. Dieses Ermittlungsverfahren steht unter alleinigem Auskunftsvorbehalt der Generalbundesanwaltschaft. Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von behördeninternen Informationen zu den angefragten Personen sowie deren Bewertung und daraus folgende Maßnahmen sind Bestandteil des laufenden Ermittlungsverfahrens, zu dem nur die Generalbundesanwaltschaft Auskünfte erteilt. Aus Geheimhaltungsgründen und unter Berücksichtigung der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes berichtet die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums zum Gesamtkomplex “Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/209 3 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die rechts- radikale Szene in Mecklenburg-Vorpommern über direkte oder indirekte Kontakte in die Schweiz verfügt, und/oder ob die rechtsradikale Szene des Landes Mecklenburg-Vorpommern Fahrten in die Schweiz unternommen hat, um dort Schießübungen durchzuführen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor und seit wann? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen einzelne Personen aus der rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns Kontakte zur rechtsextremistischen Organisation „Europäische Aktion“ unterhalten. Deren „Zentralsekretariat“ hat seinen Sitz in Regensdorf (Schweiz). Der Landesregierung sind die Medienberichte bekannt, nach denen Rechtsextremisten Schießübungen in der Schweiz durchgeführt haben sollen. 7. Liegen den Landesbehörden weitere Fälle von Haftbefehlen vor, welche aufgrund des nicht festzustellenden Aufenthaltsortes der gesuchten Personen nicht vollstreckbar sind? Wenn ja, welche Anstrengungen unternehmen oder planen das Landeskriminalamt und die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums bei der Aufenthaltsermittlung möglicher weiterer untergetauchter Rechtsextremisten? Über Haftbefehle im Zusammenhang mit rechtsmotivierten Straftätern, die aufgrund eines nicht feststellbaren Aufenthaltsortes nicht vollstreckbar sind, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.