Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2091 6. Wahlperiode 08.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen des Landeskrankenhausplans 2012 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Krankenhausplanung ist gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 des Landeskrankenhausgesetzes als Rahmenplanung angelegt. Bei der Rahmenplanung verzichtet die Planungsbehörde grundsätzlich darauf, den Versorgungauftrag der hiervon umfassten Krankenhäuser bis ins Detail festzulegen. Dieses Planungsinstrument wird im Krankenhausplan 2012 für die somatischen Fachgebiete umgesetzt. Die Krankenhäuser werden in die Lage versetzt, flexibler als bisher medizinische und organisatorische Maßnahmen in die Praxis umzusetzen. Die planerischen Festlegungen im Bereich der Rahmenplanung betreffen insbesondere - den Standort des Krankenhauses und gegebenenfalls die Standorte seiner Betriebsstätten, - die bedarfsgerechten Fachabteilungen des Krankenhauses und - die Gesamtplanbettenzahl des Krankenhauses. Dem Krankenhausträger wird darüber hinaus gestattet, jeweils mit Wirkung zum 01.01. und zum 01.07. des Jahres anteilige Kapazitäten der jeweiligen Betriebsstätte auf die dort betriebenen Fachabteilungen (sofern im Katalog unter 5.1 des Krankenhausplanes 2012 aufgeführt) in eigener Verantwortung zu verteilen. Dies ist dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales anzuzeigen. Änderungen innerhalb eines Kalenderjahres werden dabei auf maximal 5 Prozent der in der jeweiligen Fachabteilung zum 01.01. des Jahres bereitgehaltenen vollstationären Planbetten, mindestens jedoch zwei Planbetten, beschränkt. Änderungen, die hierüber hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Drucksache 6/2091 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ebenfalls bedürfen solche Änderungen der vorherigen Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, welche im Ergebnis für eine oder mehrere Fachabteilungen Auswirkungen in Form eines mehr als zweifach durchgeführten Kapazitätsabbaus oder Kapazitätsaufbaus haben. 1. Welche Verschiebungen zwischen den Fachabteilungen haben die Plankrankenhäuser seit Einführung des Fünften Krankenhausplans als Rahmenplan innerhalb ihrer Gesamtplanbettenzahl vorgenommen (bitte sortiert nach Krankenhäusern und stationskonkret aufschlüsseln )? Seit Inkrafttreten des Krankenhausplanes 2012 hat ein Krankenhausträger die Möglichkeit, Planbetten in eigener Verantwortung neu zu verteilen, in Anspruch genommen. Die Kreiskrankenhaus Demmin GmbH hat zum 01.07.2013 ein Bett der Fachabteilung Orthopädie/Unfallchirurgie am Kreiskrankenhaus Demmin für die Abteilung Augenheilkunde umgewidmet. 2. Sind Anträge der Plankrankenhäuser eingegangen, die eine Veränderung von über fünf Prozent der vollstationären Planbetten in einer Abteilung vorsahen? Wie viele Anträge davon hat das zuständige Ministerium bewilligt bzw. abgelehnt? Beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sind keine Anträge eingegangen, die eine Veränderung von über fünf Prozent der vollstationären Planbetten innerhalb einer Fachabteilung vorsahen. 3. Sind Anträge der Plankrankenhäuser eingegangen, die einen mehr als zweifach durchgeführten Kapazitätsabbau oder Kapazitätsaufbau in einer Abteilung vorsahen? Wie viele Anträge davon hat das zuständige Ministerium bewilligt bzw. abgelehnt? Beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sind keine Anträge von Krankenhausträgern eingegangen, die einen mehr als zweifach durchgeführten Kapazitätsabbau oder – aufbau in einer Fachabteilung vorsahen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2091 3 4. In welcher Form gedenkt die Landesregierung, das Landesparlament und die Öffentlichkeit über Veränderungen bei der Planbettenzahl der einzelnen ärztlichen Fachrichtungen standortkonkret zu informieren? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales schreibt den Krankenhausplan 2012 entsprechend der tatsächlichen Bedarfsentwicklung fort und veröffentlicht ihn gemäß § 9 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz in der jeweils aktuellen Fassung im Regierungsportal (Internet) auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales.