Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2095 6. Wahlperiode 22.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Bestandsverlagerung vom Landesarchiv Greifswald nach Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Aus einem Schreiben von Prof. Dr. Horst Wernicke vom 17.07.2013 an die Landtagsabgeordneten geht hervor, dass die Landesregierung plant, Bestände aus dem Landesarchiv Greifswald nach Schwerin zu verlagern. 1. Trifft es zu, dass die Landesregierung plant, Bestände aus dem Landesarchiv Greifswald nach Schwerin zu verlagern? a) Wie wird eine mögliche Verlagerung der Archivbestände fachlich begründet und welche Synergieeffekte werden mit der Verlagerung erwartet? b) Um welche Bestände und wie viele Archivalien handelt es sich konkret (bitte detailliert aufschlüsseln)? c) Wann soll die Bestandsverlagerung vorgenommen werden, welche Kosten sind damit verbunden und aus welchem/welchen Haushaltstitel /n werden diese bezahlt? 2. Wer hat die Entscheidung getroffen und mit welchen Einrichtungen vor Ort ist die Maßnahme abgestimmt worden? 3. Welche Positionen vertreten die Institutionen, die zu dem Vorhaben der Bestandsverlagerung befragt worden sind? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit einer Verlagerung von Beständen vom Landesarchiv Greifswald nach Schwerin wichtige und aussagekräftige historische Quellen für die regionale Landesgeschichte des heutigen Landesteils Vorpommern der landesgeschichtlichen Forschung entzogen würden und welche Gründe sind dafür maßgebend? Drucksache 6/2095 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 5. Welche Einschränkungen und/oder Aufwendungen wären für die Nutzer des Landesarchivs Greifswald durch eine Bestandsverlagerung nach Schwerin nach Ansicht der Landesregierung zu erwarten? 6. Mit Aufwendungen in welcher Höhe für die Studierenden und andere wissenschaftlich Forschenden der Universität Greifswald für Fahrtzeiten und Reisemittel rechnet die Landesregierung und wer ist für die Finanzierung verantwortlich? 7. In welcher Höhe werden für diese Aufwendungen finanzielle Mittel durch die Landesregierung bereitgestellt und wie wird die Verwaltung organisiert? 8. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass die Chancen der Universität Greifswald und der in Greifswald befindlichen Institutionen zur Erforschung der Pommerschen Landesgeschichte im Wettbewerb um Drittmittel durch die Bestandsverlagerung eingeschränkt und die Möglichkeiten der internationalen Forschungskooperation eingeschränkt würden? 9. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang, dass gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern der Schutz und die Förderung von Wissenschaft und Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Belange beider Landesteile Mecklenburg und Vorpommern erfüllt werden müssen? Zu 1, 1 a), 1 b), 1 c), 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 Die Fragen 1, 1 a), 1 b), 1 c) bis 9 werden zusammenhängend beantwortet. Der Behauptung von Prof. Dr. Horst Wernicke, es sei geplant, die pommersche Überlieferung von Greifswald nach Schwerin zu verlagern und somit wichtige und aussagekräftige historische Quellen für die regionale Landesgeschichte Vorpommerns der landesgeschichtlichen Forschung entzogen würden, kann nicht gefolgt werden. Die pommersche Überlieferung bleibt in Greifswald. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Überlieferung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands des Bezirkes Rostock, ergänzt durch den Bestand des Bezirkstages und Rates des Bezirkes Rostock, sowie zahlreiche Bestände anderer Parteien und Massenorganisationen des Bezirkes Rostock und des Schiffbaukombinates Rostock mit den dazu in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Überlieferungen der Bezirke Neubrandenburg und Schwerin (die sich bereits in Schwerin befinden) zusammengeführt werden. Folglich liegt auch kein Verstoß gegen Artikel 16 Absatz 1 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und somit keine Beeinträchtigung der Erforschung der Pommerschen Landesgeschichte vor.