Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2101 6. Wahlperiode 09.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulprogramme und Evaluation an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Aktivitäten im Bereich der Unterrichtsentwicklung an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern basieren auf den Schulprogrammen. Ziel ist die systematische Erweiterung von Lehr- und Lernkompetenz zur individualisierenden und schüleraktivierenden Lernprozessgestaltung in allen Klassen und Lernstufen. Aus den vorliegenden Ergebnissen der externen Evaluation und den Festlegungen innerhalb der individuellen Schulprogramme werden Handlungsnotwendigkeiten für Fortbildung und Beratung als Schlüssel für Unterrichtsentwicklung abgeleitet. Dies ist ein Prozess, der an jeder Schule durchlaufen wird. Zu den Antworten der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage „Schulprogramme und Evaluation an Schulen in MecklenburgVorpommern “ (Drucksache 6/1937 vom 30.05.2013) stelle ich Nachfragen , die sich unter anderem auf die Antworten der Landesregierung beziehen. 1. Welche Kriterien lagen der Auswahl der extern evaluierten Schulen, die in der Drucksache 6/1937 aufgeführt worden sind, zu Grunde? Ein konkreter Kriterienkatalog liegt der Auswahl nicht zu Grunde, um flexibel auf besondere Problemlagen reagieren zu können. Drucksache 6/2101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele öffentliche Schulen haben a) die Erstfassung ihrer Schulprogramme fortgeschrieben, b) auf Grundlage der Erstfassung des Schulprogrammes Zielverein- barungen mit der Schulaufsicht abgeschlossen und c) durch die Fortschreibung der Erstfassung der Schulprogramme modifizierte Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abgeschlossen (bitte nach Schulämtern und Schularten getrennt angeben )? Zu 2 a) Alle öffentlichen Schulen schreiben grundsätzlich nach § 39a Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Schulprogramme fort. Das geschieht insbesondere durch Zielsetzungen für das aktuelle Schuljahr beziehungsweise für mehrere Schuljahre. Maßnahmepläne untersetzen die gesteckten Ziele. Zu 2 b) und 2 c) Die Fragen 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Fristen zur Fortschreibung sind in den Rechtsgrundlagen nicht genannt. Die Schulen haben bereits deutlich vor 2009 (Inkrafttreten der Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Selbstständigen Schulen) Schulprogramme erarbeitet. Diese wurden entsprechend den selbstgesetzten Terminvorgaben umgesetzt. Mit der Einführung der externen Evaluation wurde hier eine qualitative Weiterentwicklung erreicht, die Zielvereinbarungen auch zu Schulprogrammen einschloss. Beispielhaft wird für die Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012 die Entwicklung der Abschlüsse von Zielvereinbarungen an öffentlichen Schulen dargestellt: 2010/2011 Staatliches Schulamt Anzahl der Schulen Schulen mit Zielverein- barung nach externer Evaluation* Schulen mit Zielvereinbarung außerhalb externer Evaluation (Auswertung von schulischen Ergebnissen: Prüfungen, Vergleichsarbeiten, Schüler ohne Schulabschluss) Gesamt Schwerin 151 70 12 82 Rostock 104 69 1 70 Greifswald 126 71 53 124 Neubrandenburg 122 53 38 91 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2101 3 2011/2012 Staatliches Schulamt Anzahl der Schulen Schulen mit Zielvereinbarung nach externer Evaluation* Schulen mit Zielvereinbarung außerhalb externer Evaluation Gesamt Schwerin 151 71 19 90 Rostock 104 84 1 85 Greifswald 126 85 26** 111 Neubrandenburg 122 59 46 105 * Seit Beginn der externen Evaluation betrachtet. ** Zusätzlich sind an 40 Schulen des Schulamtsbereiches Greifswald themenspezifische Zielvereinbarungen abgeschlossen worden. Die statistische Übersicht für das Schuljahr 2012/2013 liegt noch nicht vor. Des Weiteren kann eine Unterteilung nach Schularten derzeit nicht erfolgen, da die Staatlichen Schulämter bisher die Zielvereinbarungen nur in ihrer Gesamtzahl, nicht aber sortiert nach Schularten, erfassen. Insgesamt wird festgestellt, dass - 77,7 Prozent aller Schulen eine Zielvereinbarung mit der unteren Schulbehörde haben (Schuljahr 2011/20012), - grundsätzlich alle Zielvereinbarungen Bestandteil des Schulprogramms sind, - nicht alle Zielvereinbarungen ausschließlich auf der Grundlage der Erstfassung des Schulprogramms geschlossen wurden, - es nach jeder Auswertung der externen Evaluation, nach jedem Besuch einer Schulrätin beziehungsweise eines Schulrates in den Schulen oder nach Fortbildungsveranstaltungen zu Modifizierungen der Zielvereinbarungen kommen kann. Die Erstfassungen der Zielvereinbarungen bilden die Grundlage für die weitere Arbeit an der Schule, die Modifizierungen werden in der Regel zum Schuljahresbeginn vorgenommen. 3. Wie stellt die Landesregierung nachhaltige Unterrichtsentwicklung sicher, wenn, wie die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1937 ausführt, derzeit externe Evaluationen nur noch punktuell erfolgen werden? Den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wird im Rahmen des professionellen Beratungsund Unterstützungssystems eine konkrete Anleitung zur nachhaltigen Entwicklung von Unterricht angeboten. Damit wird zugleich pragmatische Hilfe bei der Umsetzung der Lehrpläne und individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen sowie der Vor- oder Nachbereitung der Qualitätsanalyse auf Basis der Vergleichsarbeiten und der Prüfungsergebnisse geleistet. Diese Angebote werden flexibel auf die von den Schulen formulierten Bedürfnisse ausgerichtet. Für jede Schulform stehen qualifizierte und erfahrene Beraterinnen und Berater zur Verfügung. Sie unterstützen die nachhaltige Pflege von Lernstrategien, Kommunikation und Kooperation durch konsequenten Transfer in den Fachunterricht und die Implementierung in Curricula und im Schulprogramm. Drucksache 6/2101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Es wird davon ausgegangen, dass über dieses Unterstützungsangebot, gekoppelt mit den Fortbildungsangeboten des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, eine nachhaltige Unterrichtsentwicklung gewährleistet ist. Die externe Evaluation konzentriert sich verstärkt auf Schulen mit besonderen Herausforderungen. Diese soll zukünftig um eine Auswertung der Vergleichsarbeit (VERA)-Daten ergänzt werden. 4. Durch welche Maßnahmen und Instrumente verfolgt die Schulaufsicht die Einhaltung und Fortschreibung der Fortbildungspläne an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Aus dem Schulprogramm und aus zentralen Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (zum Beispiel Schuljahresbriefe mit Arbeitsschwerpunkten) leiten sich die langfristigen Fortbildungspläne ab. Inhalte der Fortbildungspläne werden vorab durch die Schulrätinnen und Schulräte mit den Schulleitungen beziehungsweise Steuergruppen und Qualitätsentwicklungsteams besprochen. Die genehmigende Schulrätin beziehungsweise der genehmigende Schulrat prüft den Bezug der Fortbildungspläne zu den Vorgaben (§ 39a Absatz 2 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 1 Absatz 1 Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Selbstständigen Schulen) und erteilt ihre beziehungsweise seine Zustimmung oder fordert Überarbeitungen und Ergänzungen ein. Durch Schulbesuche, Arbeitsberatungen der Schulrätinnen und Schulräte mit den Schulleitungen beziehungsweise den Schulleitungen und deren Lehrkräfte, die Vorlage von Berichten zu den Schilf (schulinterne Lehrerfortbildung)-Veranstaltungen und deren Ergebnissen, wird die Einhaltung von Fortbildungsplänen und deren Anpassung an die sich verändernden Anforderungen sichergestellt. Beratungen und Absprachen mit dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern werden angeregt und finden statt, insbesondere mit den Regionalbeauftragten für Fortbildung. Unterrichts- und Fachberaterinnen beziehungsweise Unterrichts- und Fachberater, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie der Diagnostische Dienst sind involviert. Durch die Schulaufsicht werden die Fortbildungspläne jährlich angefordert, inhaltlich und haushaltstechnisch (Einhaltung Budget) geprüft und genehmigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2101 5 5. In welcher Form ergeben sich aus den Fortbildungsplänen der Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Konsequenzen für das Fortbildungsangebot des Landes durch das IQ M-V (bitte die sich aus den Fortbildungsplänen der Schulen ergebenden Fortbildungsveranstaltungen getrennt nach den Schulamtsbereichen angeben)? Die Schulen des Landes erstellen Fortbildungspläne, deren Finanzierung durch die Fortbildungsbudgets abzusichern ist. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Schulen bei der Erstellung der Fortbildungspläne durch die Bereitstellung von Referentinnen und Referenten aus dem Referentenpool des Instituts für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern und durch die Beratungstätigkeit im Rahmen des Unterstützungssystems. Parallel zu den Fortbildungsaktivitäten der Schulen gestaltet das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Fortbildungsschwerpunkte Fortbildungsangebote, die regional oder landesweit ausgerichtet sind. Die Fortbildungen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern wirken schul- und flächenübergreifend, die Fortbildungen entsprechend des Fortbildungsplanes einer Schule wirken bedarfsgerecht in dieser Schule. Auf Grund der unterschiedlichen Zielgruppen beider Fortbildungsaktivitäten ist eine direkte Beziehung zwischen den Angeboten des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und den Fortbildungsplänen der Schulen nicht vorgesehen. Die Rückkopplung des Unterstützungssystems in das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern bewirkt aber eine Beachtung und Berücksichtigung im Rahmen der Konzeptionierung von Fortbildungsangeboten. Die Schulleitungen entscheiden und überwachen eigenständig im Rahmen der Personalbefugnisse , dass die von den Lehrkräften besuchten Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang zu den inhaltlichen Zielsetzungen der Schule (im Schulprogramm dokumentiert) stehen. Die Fortbildungsveranstaltungen der Schulen sind in den Fortbildungsplänen dargestellt. Sie beziehen sich unter anderem auf Inhalte der Unterrichtsfächer, auf Schulentwicklungsprozesse , Pädagogik, Psychologie und Haushaltsrecht. Die Fortbildungspläne aller Schulen liegen im jeweiligen Staatlichen Schulamt vor. Eine Anforderung der Fortbildungspläne aller Schulen erscheint an dieser Stelle mit Blick auf den Umfang nicht angemessen. Drucksache 6/2101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. In welchem Umfang stehen im Landeshaushalt 2012/2013 Mittel für die Schuljahre 2011/2012 bis 2013/2014 a) für die Fortbildungsbudgets der öffentlichen Schulen und b) für die Fortbildungsangebote des IQ M-V zur Verfügung (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Die Fortbildungsbudgets der öffentlichen Schulen und die Fortbildungsmittel des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern werden nach Haushaltsjahren zugewiesen und entsprechend verwaltet. Eine Mittelbewirtschaftung nach Schuljahren ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund können hier lediglich Aussagen zu den Haushaltsjahren getroffen werden. Zu 6 a) Die Fortbildungsbudgets der öffentlichen Schulen werden unter Nutzung der Übertragbarkeit der Mittel aus dem Kapitel 0750 Maßnahmegruppe 74 Titel 525.75 bereitgestellt. Entsprechend einer Planung über den Zeitraum 2010 bis 2014 wurden folgende Mittel im Zeitraum 2012 bis 2013 zugewiesen: 2012 998.750,23 Euro, 2013 968.750,23 Euro. Zu 6 b) Für Fortbildungsangebote des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern standen beziehungsweise stehen folgende Mittel zur Verfügung: 2012 588.300,00 Euro, 2013 583.800,00 Euro. Parallel zu den oben angeführten Haushaltsmitteln für Lehrkräftefortbildung sind dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern in der Maßnahmegruppe 75 (vom Ansatz der Maßnahmegruppe 75 2012 und 2013: 1.631.500,00 Euro) Mittel für die Fortbildung zur Entwicklung der Integrativen Schul- und Unterrichtsentwicklung bereitgestellt worden: 2012 827.500,00 Euro, 2013 832.500,00 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2101 7 7. In welchem Umfang sind a) die Mittel für die Schuljahre 2011/2012 sowie 2012/2013 abgeflossen und b) für welche anderen Zwecke sind diese Mittel verwendet worden, wenn sie nicht vollständig abgeflossenen sind? Zu 7 a) Der Mittelabfluss für die Fortbildungsbudgets gemäß Antwort zur Frage 6 a) gestaltet sich wie folgt: 2012 599.410,26 Euro, 2013 eine Aussage ist erst Ende 2013 möglich. Die Reste aus dem jeweiligen Vorjahr werden übertragen. Die unter 6 b) genannten Fortbildungsmittel im Jahr 2012 des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern sind vollständig abgeflossen. Die bereitgestellten Mittel für die Fortbildung zur Entwicklung der Integrativen Schul- und Unterrichtsentwicklung sind nicht vollständig abgeflossen. Die Restmittel wurden in den Landeshaushalt zurückgeführt. Restmittel in 2012 208.417,48 Euro, Restmittel in 2013 noch nicht bestimmbar. Zu 7 b) Da durch die Übertragbarkeit der Mittel der Fortbildungsbudgets eine weitere Nutzung in den Folgejahren gewährleistet ist, wurden die Mittel nicht für andere Zwecke eingesetzt.