Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2102 6. Wahlperiode 23.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsberatung und Unterrichtsentwicklung an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung haben das Ziel, die Unterrichtsqualität zu verbessern und mehr Schülerinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen. Seit 2011 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das Unterstützungssystem. Dazu gehören gemessen am Umfang der Beratungstätigkeit mit der Schwerpunktsetzung Unterrichtsberatung und Unterrichtsentwicklung 33 Beraterinnen und Berater. 1. In welcher Höhe stehen im Landeshaushalt 2012/2013 Mittel zur Unterrichtsentwicklung sowie Unterrichtsberatung zur Verfügung? 2. In welchem Umfang sind diese Mittel abgeflossen? Zu 1 und 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Im Landeshaushalt werden Mittel für Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung einerseits für administrative und konzeptionelle Aufgaben (im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Institut für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern ) und für die Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem an den Schulen zur Verfügung gestellt. Drucksache 6/2102 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Nachfolgend werden die im Landeshaushalt 2012/2013 für Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem an den Schulen bereitgestellten Mittel dargestellt. Der Landeshaushalt 2012/2013 erstreckt sich über die drei Schuljahre 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014. In den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 wurden beziehungsweise werden für Unterrichtsentwicklung sowie Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem an den Schulen jeweils 730 Lehrerwochenstunden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Für die Vergütung der mit Aufgaben der „Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung“ im Unterstützungssystem an den Schulen betrauten Lehrkräfte wurde im Einzelplan 07 kein separater Personalkostentitel eingerichtet. Die Vergütung dieser Lehrkräfte erfolgt sowohl aus dem Titel 428.01 in den jeweiligen sachlich zuständigen Kapiteln (0751 bis 0755) des Einzelplans 07 als auch aus dem Titel 428.74 der Maßnahmegruppe 74 im Kapitel 0750. Die Zuordnung des Umfangs der eingeplanten und abgeflossenen Personalkosten für die Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem ist daher im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage lediglich rechnerisch möglich. Unterstellt wird eine durchschnittliche Eingruppierung der eingesetzten Lehrkräfte in der Entgeltgruppe E 13. Gemäß „Gebührenerlass 2012“ beziehungsweise „Gebührenerlass 2013“ des Finanzministeriums ergibt sich ein Personalkostensatz für die Entgeltgruppe E 13 in Höhe von 66.682 Euro pro Jahr. Schuljahr Stellen* Personal- kostensatz** (in Euro) Kosten*** (in Euro) Kosten je Schulhalbjahr** ** Haushaltsjahr 2011/2012 (730/27= 27) 27 66.682 1.800.414 1.012.280,96 788.133,04 2012 1.800.414,002012/2013 (730/27= 27) 27 66.682 1.800.414 1.012.280,96 788.133,04 2013 1.800.414,002013/2014 (730/27= 27) 27 66.682 1.800.414 1.012.280,96 788.133,04 Summe 3.600.828,00 * Anzahl der Stunden für Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem/27 Lehrerwochenstunden = Stellen für Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem ** Personalkostensatz gemäß „Gebührenerlass 2012“ beziehungsweise „Gebührenerlass 2013“ des Finanzministeriums *** Stellen x Personalkostensatz = Kosten **** 1. Schulhalbjahr = 7,45 Monate/12,45 Monate 2. Schulhalbjahr = 5 Monate/12,45 Monate (0,45 Monate entsprechen der Jahressonderzahlung) Rechnerisch wurden beziehungsweise werden im Landeshaushalt 2012/2013 für die Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung im Unterstützungssystem rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres 2013 abfließen werden.  Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2102 3 3. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Ziel werden die Unter- richtsentwicklung und Unterrichtsberatung durch die zuständigen Schulbehörden umgesetzt? Das Ziel der Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung ist grundsätzlich die Verbesserung der Unterrichtsqualität und damit die Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit einem erfolgreichen Schulabschluss. Die Maßnahmen richten sich nach den entsprechenden Anfragen und dem Beratungsbedarf der einzelnen Schule. Solche Maßnahmen können sein: - Einzel- und Gruppenberatung von Lehrkräften, schulischen Gremien, Teams und Schulleitungen, - Unterrichtsbesuche, - Fortbildungen, - Begleitung von Vorhaben, - Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen wie „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“, - Unterstützung und Begleitung bei Projekten wie „Pädagogische Werkstätten“ oder „Bildung macht stark“. 4. Wie und mit welchen Maßnahmen wird das Erreichen der Ziele der Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsberatung durch die zuständigen Schulbehörden geplant und gemessen, evaluiert sowie anderen Schulen verfügbar gemacht? Den Schulen obliegt es im Rahmen der „Selbstständigen Schule“ zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Beratung in Anspruch nehmen. Ein möglicher Anlass können die Zielvereinbarungsgespräche zwischen den Schulen und den jeweiligen Staatlichen Schulämtern sein. In diesem Rahmen kann die Beratertätigkeit angefordert werden. Der Schulaufsicht obliegt es, im Ergebnis der Evaluation der Zielvereinbarungsgespräche eine weitere Inanspruchnahme der Beratertätigkeit zu empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unterstützungssystems arbeiten strukturiert und koordiniert. Dadurch wird ein regionaler und überregionaler Austausch gewährleistet und die Erfahrungen können anderen Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zwischen vielen Schulen besteht ein Netzwerksystem beziehungsweise wird ein solches aufgebaut. Drucksache 6/2102 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. An wie vielen Schulen waren wie viele Unterrichtsberaterinnen und Unterrichtsberater in den Schuljahren 2011/2012 sowie 2012/2013 und in jeweils welchem Stundenumgang tätig (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Aufgeführt ist der Stundenumfang der Beraterinnen und Berater getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten (allgemein bildende staatliche Schulen). Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Staatliches Schulamt Schwerin Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Anzahl der Schulen 11 40 45 13 7 22 41 10 Anzahl der Beraterinnen und Berater Elf Beraterinnen und Berater (Unterrichtsberatung und Schulberatung) arbeiten unter anderem schulartübergreifend Zehn Beraterinnen und Berater (Unterrichtsberatung und Schulberatung) arbeiten unter anderem schulartübergreifend Stunden 248 969 1.650 414 155 780 1.990 570 Gesamt 3.281 3.495 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Staatliches Schulamt Greifswald Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Anzahl der Schulen 6 16 42 6 8 18 46 14 Anzahl der Beraterinnen und Berater Zehn Beraterinnen und Berater arbeiten schulartübergreifend und zum Teil schulamtsübergreifend Zehn Beraterinnen und Berater arbeiten schulartübergreifend und zum Teil schulamtsübergreifend Stunden 178 752 1.850 226 190 780 2.016 438 Gesamt 3.006 3.424 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Staatliches Schulamt Neubrandenburg Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Anzahl der Schulen 5 22 30 7 4 18 25 6 Anzahl der Beraterinnen und Berater Neun Beraterinnen und Berater (Unterrichtsberatung und Schulberatung) arbeiten unter anderem schulartübergreifend Zehn Beraterinnen und Berater (Unterrichtsberatung und Schulberatung) arbeiten unter anderem schulartübergreifend Stunden 152 864 1.520 228 95 820 2.195 296 Gesamt 2.764 3.406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2102 5 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Staatliches Schulamt Rostock Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Förderschule Grundschule Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule Gymnasium Anzahl der Schulen 8 21 33 10 7 20 30 6 Anzahl der Beraterinnen und Berater Elf Beraterinnen und Berater (Unterrichtsberatung und Schulberatung) arbeiten unter anderem schulartübergreifend Neun Beraterinnen und Berater (Unterrichtsberatung und Schulberatung) arbeiten unter anderem schulartübergreifend Stunden 182 632 1.419 261 117 424 1.684 256 Gesamt 2.494 2.481 6. Nach welchen Kriterien werden die zu beratenden Schulen ausgewählt ? Es werden von den Beraterinnen und Beratern keine Schulen ausgewählt, die Schulen fordern Beratung an. 7. In welcher Weise werden die Kriterien und Maßstäbe der Unterrichtsberatung bei der Hospitation der Lehrkräfte berücksichtigt? Im Rahmen der Beratertätigkeit werden auch Unterrichtsbesuche durchgeführt. Dafür gibt es ein geregeltes Verfahren und Beobachtungsbögen. Diese werden einheitlich benutzt und sind den Lehrkräften und Schulleitungen bekannt. Die Lehrkraft, bei der hospitiert wird, formuliert ihr Beobachtungs- und Beratungsanliegen. Das kann vorher zwischen Lehrkraft und Schulleitung besprochen werden. 8. Bei wie vielen Lehrkräften wurde in den Schuljahren 2011/2012 sowie 2012/2013 durch die Unterrichtsberaterinnen und Unterrichtsberater hospitiert (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Die Beraterinnen und Berater des Unterstützungssystems des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern beraten, begleiten und unterstützen Lehrkräfte an allgemein bildenden staatlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/2102 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Staatliches Schulamt Schwerin Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2012/2013 Förderschulen 9 4 Grundschulen 131 155 Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule 285 205 Gymnasien 149 202 Gesamt 574 566 Einzelberatungen nach Hospitationen 498 Stunden 426 Stunden Staatliches Schulamt Greifswald Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2012/2013 Förderschulen 4 3 Grundschulen 62 85 Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule 175 225 Gymnasien 79 62 Gesamt 320 375 Einzelberatungen nach Hospitationen 328 Stunden 346 Stunden Staatliches Schulamt Neubrandenburg Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2012/2013 Förderschulen 3 2 Grundschulen 56 61 Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule 155 174 Gymnasien 62 48 Gesamt 276 285 Einzelberatungen nach Hospitationen 280 Stunden 247 Stunden Staatliches Schulamt Rostock Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2012/2013 Förderschulen 48 22 Grundschulen 38 16 Regionale Schule/ Integrierte Gesamtschule 115 152 Gymnasien 35 42 Gesamt 236 232 Einzelberatungen nach Hospitationen 214 Stunden 278 Stunden Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2102 7 9. Werden in allen Fällen bei den durch die Unterrichtsberaterinnen und Unterrichtsberater unterstützten Lehrkräfte und Schulen messbare Verbesserungen in der Unterrichtsqualität, Verbesserungen bei der Anzahl der Schulabschlüsse erreicht (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Durch das Unterstützungssystem des Instituts für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern werden Prozesse initiiert und begleitet, deren Ergebnisse nachhaltig zur Schulund Unterrichtsentwicklung beitragen. Unterrichtsbesuche werden am Anfang der Begleitung und am Ende nach gleichen Kriterien und Indikatoren durchgeführt, um eine Entwicklung feststellen zu können. Es obliegt der Schule, die Ergebnisse zu evaluieren und damit zu arbeiten. Verbesserungen sind nur in der Einzelberatung oder den Beratungen mit Fachkonferenzen signifikant erkennbar. Viele Schulen zeigen Verbesserungen, die durch die Beraterinnen und Berater implementiert wurden, in den Bereichen Aufgabenkultur, Bildungsstandards, kooperative Lernformen, Methoden, Lesekompetenz (besonders in Grundschulen), Erarbeitung von Schulprogrammen und schulinternen Lehrplänen an. Eine Evaluation über die Ergebnisse der Unterrichtsarbeit erfolgt unter anderem durch die tägliche pädagogische Arbeit (zum Beispiel Arbeit mit Förderplänen, Lernerfolgskontrollen, Vergleichsarbeiten, Prüfungen) sowie durch die schulaufsichtliche Begleitung durch die Staatlichen Schulämter. Messbare und statistisch aufbereitete Daten liegen der Landesregierung nicht vor, jedoch zeigen die Rückmeldungen von den Schulen und vereinzelten Lehrkräften, dass die Beratung ein gutes und geeignetes Mittel ist, um die Unterrichtsentwicklung im Hinblick auf die Abschlussorientierung zu befördern. Insgesamt ist eine Verbesserung nur im Kontext aller Maßnahmen der Schulbehörden einzuschätzen. 10. Welche Maßnahmen sind abhängig vom Ergebnis der Unterrichtsberatung durch a) die Unterrichtsberaterinnen und Unterrichtsberater bzw. b) die zuständigen Schulbehörden durchzuführen und wer kontrolliert ihre Umsetzung? Zu 10 a) Werden während des Beratungsprozesses Entwicklungspunkte festgestellt, werden mit den betreffenden Personen Möglichkeiten der Weiterarbeit besprochen. In Rücksprachen mit der jeweiligen Schulleitung können durch die Beraterinnen und Berater Empfehlungen gegeben werden. Drucksache 6/2102 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Mögliche Maßnahmen sind - Begleitung und Unterstützung von Lehrkräften, schulischen Gremien, Teams, Schulleitun- gen, - Unterstützung bei der Formulierung von Zielen und Anliegen, - Hilfe bei der Förderplanarbeit, - Unterstützung im Gemeinsamen Unterricht beziehungsweise bei der Teamarbeit, - Beratung zu zieldifferentem Unterricht, - Beratung beim Umgang mit Unterrichtsstörungen, - Unterstützung bei der Arbeit mit unterschiedlichen Lernformen, - Beratung zur pädagogischen Diagnostik oder - Beratung zum individualisierten Lernen. Zu 10 b) Eine Rückmeldung durch die Beraterinnen und Berater an die Schulbehörden erfolgt nicht. Es obliegt der Schulleitung, die Ergebnisse des Beratungsprozesses mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszuwerten und weiter damit umzugehen. Mögliche Maßnahmen sind - Festlegen von Maßnahmen mit der Schulleitung der jeweiligen Schule, - Prüfung der Schulprogramme hinsichtlich der Unterrichtsentwicklung, - Prüfung der schulinternen Lehrpläne oder - Führen von Zielvereinbarungsgesprächen.