Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2104 6. Wahlperiode 22.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ausschluss vom Wahlrecht und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Zahl der Menschen, die nicht wählen dürfen, in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte absolute Zahlen angeben)? Die Zahl der Wahlberechtigten wird anhand der Wählerverzeichnisse vor jeder Wahl festgestellt. Der Landesregierung liegen jedoch zum jeweiligen Wahltag keine Vergleichszahlen im Sinne der Fragestellung vor. Zur Verfügung steht lediglich die Zahl aller Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns zum 31. Dezember des jeweiligen Wahljahres. Deren Zahl und die Zahl der Wahlberechtigten sind in der nachfolgenden Tabelle für landesweite Wahlen von 1990 bis 2011 zusammengestellt. Aus der Differenz ergibt sich die Zahl der Menschen, die nicht wählen dürfen. Dies sind alle jungen Menschen, die das Wahlalter noch nicht erreicht haben, weiterhin nicht wahlberechtigte Ausländer sowie die nach § 5 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom Wahlrecht Ausgeschlossenen. Drucksache 6/2104 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Wahlart Anzahl Wahlberechtigte bei landesweiten Wahlen Anzahl Einwohner am 31.12. des Jahres 1990 Bundestagswahl 1.419.144 1.906.678 Landtagswahl 1.417.861 Kommunalwahlen* 1.428.287 1994 Europawahl 1.380.514 1.832.298 Bundestagswahl 1.379.175 Landtagswahl 1.376.877 Kommunalwahlen* 1.377.438 1998 Bundestagswahl 1.407.661 1.798.689 Landtagswahl 1.404.552 1999 Europawahl 1.409.453 1.789.322 Kommunalwahlen* 1.460.474 2002 Bundestagswahl 1.412.019 1.744.624 Landtagswahl 1.408.355 2004 Europawahl 1.413.717 1.719.653 Kommunalwahlen* 1.462.682 2005 Bundestagswahl 1.418.790 1.707.266 2006 Landtagswahl 1.415.321 1.693.754 2009 Europawahl 1.403.333 1.651.216 Bundestagswahl 1.400.298 Kommunalwahlen* 1.423.120 2011 Landtagswahl 1.373.932 1.606.899 * Unter Kommunalwahlen werden hier die Kreistagswahlen und die Wahlen zur Stadtvertretung/Bürgerschaft in den kreisfreien Städten verstanden. Hinweise: Zu den Kommunalwahlen 1999 wurde das aktive Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Die Kommunalwahlen 2011 sind nicht dargestellt, da in Folge der Kreisgebietsreform nur die Kreistage gewählt wurden, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2104 3 2. Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl derjenigen Menschen ent- wickelt, die von der Wahl ausgeschlossen sind aufgrund einer bestellten Betreuung in allen ihren Angelegenheiten (bitte in absoluten Zahlen )? Statistisches Material zu dieser Frage liegt der Landesregierung nicht vor. 3. Entspricht der Ausschluss von Menschen mit Betreuung für alle Angelegenheiten vom Wahlrecht nach Meinung der Landesregierung der UN-Behindertenrechtskonvention? 4. Wie, in welchem Maße und in welchem Zeitraum gedenkt die Landes- regierung tätig zu werden, um auch Menschen mit Betreuung für alle Angelegenheiten die Wahrnehmung des Wahlrechts zu ermöglichen? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Bundesrat hat im Frühjahr eine an die Bundesregierung gerichtete Entschließung zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen beschlossen (Drucksache 49/13). Diese zielt unter anderem auf eine Entscheidung über die Frage des Ausschlusses vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten bei Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen ab. Die vom Bundestags-Innenausschuss angehörten Experten haben Argumente für und gegen die Streichung des § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes vorgetragen (Protokoll Nr. 17/108 zur 108. Sitzung des Innenausschusses am 3. Juni 2013). Die zu erwartende Entscheidung des Bundes wird Grundlage für das weitere Handeln der Landesregierung sein, um eine einheitliche Behandlung der Betroffenen bei Wahlen zu gewährleisten.