Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2105 6. Wahlperiode 22.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Barrierefreiheit Wahllokale und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die aktive und passive Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderung(-en) in den letzten 20 Jahren in MecklenburgVorpommern entwickelt? Die Landesregierung verfügt hierzu über keine statistischen Angaben. 2. Welche Wahllokale sind in Mecklenburg-Vorpommern barrierefrei (bitte auflisten)? Informationen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Welche Wahllokale in Mecklenburg-Vorpommern verfügen über einen barrierefreien Zugang, auch für Elektrorollstühle (bitte auflisten )? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Drucksache 6/2105 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Wie sollen Menschen mit Behinderung(-en) ihr Wahlrecht wahr- nehmen, wenn kein Wahllokal im Umkreis barrierefrei ist? Alle Wahlberechtigten haben den Anspruch, ihr Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dabei können sie sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, wenn sie des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung am Schreiben gehindert sind (§ 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung). Möglichkeiten der Unterstützung im Bereich des Wahllokals bleiben unberührt, wenn die Wahlhandlung dort erfolgen soll. 5. Wer zahlt den Transport, wenn Menschen mit Behinderung(-en) ein weiter entferntes barrierefreies Wahllokal aufsuchen? Gesonderte landesrechtliche Regelungen zum Transport von Menschen mit Behinderungen zu einem barrierefreien Wahllokal gibt es nicht. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Menschen mit Behinderung(-en) am 22. September eine barrierefreie Wahl zum Deutschen Bundestag zu ermöglichen? Die Landesregierung hat den Kommunen hierzu in Vorbereitung zur Bundestagswahl 2013 und ergänzend zu den bundesrechtlichen Regelungen praktische Hinweise gegeben. Wie bei jeder Wahl werden den Verbänden für blinde Menschen Muster der Stimmzettel zur Herstellung von Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Kosten für die Herstellung und Verteilung dieser Schablonen werden nach § 50 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes vom Bund getragen. 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, damit Menschen mit Behinderung(-en) ihr Wahlrecht künftig ohne Einschränkungen, barrierefrei, in allen Landesteilen wahrnehmen können? Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Wahlen ist für die Ausgestaltung des Wahlgeschehens ein wesentlicher Gesichtspunkt. Mögliche Verbesserungen werden regelmäßig unter Einbeziehung des Integrationsförderrates im Rahmen von Novellierungen des Wahlrechts geprüft und soweit möglich rechtlich umgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2105 3 8. Wann werden Menschen mit Behinderung(-en) in allen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern bei der Ausübung ihres Wahlrechts den Menschen ohne Behinderung gleichgestellt sein? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.