Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2114 6. Wahlperiode 02.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek und Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Befragung zur Pflegekammer und ANTWORT der Landesregierung Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat am 14. November 2012 in einer Pressemitteilung angekündigt, im Rahmen der Sozialberichterstattung eine Befragung bei den Beschäftigten in der Pflege durchführen zu wollen. Eine der entscheidenden Fragen dabei sollte auch die Einschätzung über die Einführung einer Pflegekammer sein. 1. Liegen zwischenzeitlich erste Ergebnisse der Befragung vor? a) Wenn ja, zeichnen sich Tendenzen hinsichtlich der Einschätzung zu einer Pflegekammer ab? b) Wenn nicht, bis wann sind erste Ergebnisse zu erwarten? Zu 1, 1a) und 1b) Die Fragen 1, 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales führt gegenwärtig das Vergabeverfahren zu einem Bericht zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern durch. Mit einem Vertragsabschluss mit einem sozialwissenschaftlichen Institut ist im September 2013 zu rechnen. In dem Werkvertrag sind auch die Leistungstermine zu bestimmen. Drucksache 6/2114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen aus den Pflegeberufen umfasst die Befragung insgesamt und wie werden bzw. wurden diese kontaktiert (bitte nach Berufsgruppen aufgliedern)? Auf die Antwort zu den Fragen 1, 1 a) und 1 b) wird verwiesen. Details der Befragungen sind Bestandteil der Vertragsverhandlungen. 3. Welcher Fragenkatalog liegt der Befragung zugrunde und von wem wurde dieser erstellt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Ist die Befragung mit einer Information zum Thema Pflegekammer verbunden? a) Falls ja, in welcher Form wird diese Information erteilt und wie gewährleistet das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales eine Objektivität der Information? b) Falls nicht, warum nicht? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales betrachtet eine objektive Information der Befragten unter anderem zu Rechtsstellung, Aufgaben und Finanzierung einer Pflegekammer als Erfolgsvoraussetzung einer entsprechenden Befragung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. 5. Wie und durch wen erfolgt die Auswertung der Befragung? Auf die Antwort zu Fragen 1, 1 a) und 1 b) wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2114 3 6. Wie und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? Es ist beabsichtigt, den Bericht dem Landtag zur Kenntnis zu geben. Zugleich ist vorgesehen, die Öffentlichkeit über den Bericht zu informieren. 7. Wie sind die weiteren Planungen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, falls die Befragung ein positives Votum für die Pflegekammer ergibt? Die Landesregierung wird nach Vorliegen der Ergebnisse prüfen, ob es die gesetzliche Initiative zur Errichtung einer Pflegekammer ergreifen wird.