Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2115 6. Wahlperiode 12.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, und Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fortführung der Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Am 13.08.2013 versendete die Landesarbeitsgemeinschaft der Kompetenzagenturen Mecklenburg-Vorpommern einen Offenen Brief an die Sozial- und Jugendpolitiker in Mecklenburg-Vorpommern, an die Landtagsfraktionen und die regionalen Jugendhilfeausschüsse, mit der Forderung nach der Wiedereinsetzung des Landesprogrammes Jugendberufshilfe . 1. Wie bewertet die Landeregierung die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern nach eingehender fachlicher Überprüfung? Die Landesregierung bewertet die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern positiv und schließt sich daher den Ergebnissen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an (siehe dazu Abschlussbericht der Evaluation des ESF-Programms „Kompetenzagenturen“). Drucksache 6/2115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die Kompetenzagenturen nach 2013 in ihrer Existenz zu sichern? Die Landesregierung hat sich bereits im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz am 26./27. Mai 2011 in Essen gemeinsam mit den anderen Ländern dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung die Programme „Kompetenzagenturen und Schulverweigerung - die 2. Chance“ der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ im bisherigen Umfang weiter gefördert. In diesem Zusammenhang wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Trägern die Möglichkeit der 20-prozentigen Kofinanzierung der Programme aus Mitteln des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) und/oder Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) weiterhin zu gewähren. Die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Kompetenzagenturen mit dem Schwerpunkt der sozialpädagogischen Betreuung junger Menschen im Rechtskreis des SGB II in gemeinsamer Finanzierung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und dem Land gefördert werden können. Die Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sind noch nicht abgeschlossen. 3. Besteht die Absicht seitens der Landesregierung, der Forderung der Wiedereinsetzung des Landesprogrammes Jugendberufshilfe zur Sicherung der Kompetenzagenturen nachzukommen? a) Wenn ja, in welcher Höhe soll das Landesprogramm in Bezug auf die Kompetenzagenturen finanziell untersetzt werden? b) Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Zu 3, a) und b) Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Operationellen Programme des Bundes (zum Beispiel das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN plus“) und des Landes befinden sich gegenwärtig in der Konzipierungs- und Abstimmungsphase. Der Landeshaushalt für die Jahre 2014/2015 befindet sich ebenfalls im parlamentarischen Verfahren. Vor dem Hintergrund einer fehlenden Finanzierungszusage zur Förderung der Kompetenzagenturen durch die Bundesregierung und die Bundesagentur sowie durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Titel des diese Finanzierung ergänzenden Landesprogramms Jugendberufshilfe (Einzelplan 10, Kapitel 1025, Titel 633.31) nicht etatreif. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2115 3 4. Welche Ergebnisse haben die Gespräche zwischen der Landes- regierung mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Weiterführung der Kompetenzagenturen gebracht? Nach derzeitiger Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stehen ihr zur Mitfinanzierung von Kompetenzagenturen keine rechtlichen Regelungen beziehungsweise Programme zur Verfügung. Die Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit werden fortgesetzt. 5. Gibt es alternative Vorstellungen zur Finanzierung der Kompetenzagenturen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 31.12.2013? Wenn ja, welche? Entsprechend der Anzahl der zu fördernden Kompetenzagenturen besteht ein Gesamtfinanzierungsbedarf zwischen 1,2 und 1,6 Millionen Euro; dieser Betrag ist ohne eine Mitfinanzierung durch den Bund beziehungsweise durch die Bundesagentur für Arbeit sowie durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch die Landesregierung allein nicht aufzubringen, da sich die Landesregierung bereits in anderen Projekten, wie beispielsweise den Produktionsschulen, in erheblichen Umfang finanziell engagiert und diese auch in Zukunft weiter fördern wird. 6. Wer trägt zukünftig in welcher Höhe die Kosten für die Fortführung der Kompetenzagenturen? 7. Wie viele Kompetenzagenturen werden an welchen Orten bzw. in welchen Regionen zukünftig weitergeführt und zu welchen Bedingungen? 8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welcher Qualifi- zierung und Stundenzahl werden in den Kompetenzagenturen beschäftigt bleiben? Zu 6, 7 und 8 Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.