Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2124 6. Wahlperiode 16.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Notwendigkeit der Begrenzung der Zinssätze für Dispositions- und Überschreitungskredite und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage „Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite“ (Drs. 6/1122) vom 19. Oktober 2012 u. a. ausgeführt, dass sie zwar eine wirksame Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite auf Basis eines Referenzzinses für geboten halte, jedoch zunächst eine Selbstverpflichtung der Kreditinstitute bevorzuge. Nur für den Fall, dass der Bankensektor keine geeigneten Maßnahmen im Sinne einer Selbstbeschränkung ergreife, bestehe aus Sicht der Landesregierung entsprechender Regelungsbedarf. Im Januar 2013 lehnte der Landtag mit Stimmen der Regierungskoalition den Antrag der Linksfraktion „Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite gesetzlich begrenzen“ (Drs. 6/1493) ab. Nach einer aktuellen Studie von Stiftung Warentest verlangen die Kreditinstitute anhaltend hohe Zinssätze i. H. v. durchschnittlich 11,31 Prozent. Der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), den die Banken zahlen, wenn sie sich bei der EZB Geld leihen , liegt mit 0,5 % auf historischem Rekordtief. 1. Welche Maßnahmen im Sinne einer Selbstverpflichtung hat der Bankensektor nach Kenntnis der Landesregierung bislang ergriffen und wie bewertet sie diese? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass seitens der Banken zwischenzeitliche eine Selbstverpflichtung zur Begrenzung der Zinssätze für Dispositionsund Überschreitungskredite vereinbart wurde. Es ist jedoch festzustellen, dass die Zahl der Anbieter gestiegen ist, die das Zinsniveau inzwischen freiwillig auf moderate Sätze abgesenkt haben. Drucksache 6/2124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Studie von Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen von Banken und Sparkassen und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Eine abschließende Bewertung der aktuellen Studie der Stiftung Warentest ist noch nicht möglich, da der vollständige Bericht der Stiftung Warentest erst in der Ausgabe 9/2013 der Zeitschrift „Finanztest“ erscheint. Bekannt sind lediglich die von der Stiftung Warentest am 21.08.2013 vorab beziehungsweise zwischenzeitlich im Internet bereitgestellten Informationen . Hierzu ist aus Sicht der Landesregierung anzumerken, dass das von der Stiftung Warentest im Durchschnitt ermittelte Zinsniveau und vor allem die Spitzenzinssätze noch immer auf vergleichsweise hohem Niveau liegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Anbieter gestiegen, die das Zinsniveau inzwischen freiwillig auf moderate Sätze abgesenkt haben. Stiftung Warentest hält ein Zinsniveau von 8,5 % oder darunter für angemessen, was zuletzt immerhin fast 100 Banken angeboten haben. 3. Inwiefern hält die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Studie von Stiftung Warentest an ihrer Auffassung fest, wonach die Kreditinstitute entsprechende geeignete Maßnahmen im Sinne einer Selbstverpflichtung ergreifen sollen (bitte die Antwort begründen)? Die Landesregierung hält auch weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass eine Begrenzung der Zinssätze für Dispositions- und Überschreitungskredite vorzugsweise im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Banken erfolgen sollte. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 4. Sollten die Kreditinstitute nach Auffassung der Landesregierung nach wie vor keine geeigneten Maßnahmen im Sinne einer entsprechenden Selbstverpflichtung eingeleitet haben, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum beabsichtigt die Landesregierung auf das unzureichende Agieren der Kreditinstitute zu reagieren (bitte die Antwort begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2124 3 5. Inwiefern hält es die Landesregierung im Hinblick auf die anhaltend hohe Diskrepanz zwischen Hauptrefinanzierungssatz der EZB und den Zinssätzen der Kreditinstitute für Dispositions- und Überschreitungskredite für geboten, eine gesetzliche Deckelung einzuführen (bitte die Antwort begründen)? Eine gesetzliche Deckelung von Zinssätzen würde einen schwerwiegenden Eingriff in den Markt darstellen, der ordnungspolitisch nur als Ultima Ratio im Fall des Marktversagens gerechtfertigt wäre. Zudem kann dies nicht durch ein einzelnes Bundesland erfolgen. Die Gesamtbetrachtung hat neben den Refinanzierungskosten die gesamte Kostenstruktur der Dispositions- und Überschreitungskredite sowie mögliche Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung auf das Angebot der Kreditinstitute und damit auf die Verbraucher einzubeziehen. Zudem ist die alleinige Betrachtung der Zinssätze für Dispositions- und Überschreitungskredite nicht sachgerecht. Vielmehr müssten alle Unterschiede beim Leistungsumfang und der Qualität der angebotenen Girokonten berücksichtigt werden, was beispielsweise die Infrastruktur, persönliche Beratung, Kundenselbstbedienungsterminals, Öffnungszeiten, Beschwerdemöglichkeiten und mobile Services einschließen sollte. Nur über die Preissituation des Gesamtpaktes Girokonto kann eine echte Vergleichbarkeit hergestellt werden. Die Landesregierung unterstützt daher Pläne für eine Begrenzung der Zinsen für Dispositionsund Überschreitungskredite, favorisiert aber nach wie vor, dies vorrangig im Wege einer Selbstverpflichtung der Kreditinstitute beziehungsweise der Kreditwirtschaft zu erreichen. Die zum Teil bereits transparentere Informationspolitik der Banken hat zu ersten Marktreaktionen beigetragen. Das Niveau der von Stiftung Warentest untersuchten Dispositionsbeziehungsweise Überziehungszinssätze hat sich im Vergleich zur letzten repräsentativen Studie im Durchschnitt geringfügig verringert. Die Stiftung Warentest hat zudem festgestellt, dass zahlreiche Bankhäuser ihre Zinssätze gesenkt haben. 6. Beabsichtigt die Landesregierung zeitnah nach der Bundestagswahl eine Initiative auf Bundesebene zur Begrenzung der Zinssätze für Dispositions- und Überschreitungskredite zu starten (bitte die Antwort begründen)? Eine eigenständige Initiative der Landesregierung zur Begrenzung der Zinssätze wird derzeit nicht erwogen. Sollten andere Bundesländer nach der Bundestagswahl entsprechende Initiativen ergreifen, wird die Landesregierung diese mit besonderem Blick auf die breit gefächerten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher kritisch begleiten und auch unterstützen für den Fall, dass die hiermit verbundenen verbraucher- und wirtschaftspolitischen Ziele als sinnvoll und erreichbar eingeschätzt werden. Insbesondere wäre sicherzustellen, dass etwaige, auf eine Begrenzung der Zinssätze gerichtete gesetzliche Regelungen nicht zu anderen Nachteilen für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen, etwa zur Anhebung des allgemeinen Zinsniveaus oder zu höheren Kontoführungsgebühren. Drucksache 6/2124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Daneben wird die Landesregierung Initiativen der Wirtschaft oder des Bundesgesetzgebers unterstützen, die auf umfassendere Informationen, mehr Kundentransparenz und verbesserte Vergleichsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind, vor allem aber auf einen verantwortungsvollen Umgang bei der Kreditgewährung sowie bei langfristiger beziehungsweise wiederholter Inanspruchnahme durch den Kunden mit Blick auf geeignete Alternativen. Dispositions- und Überziehungskredite sollten vorzugsweise auf ausdrücklichen Kundenwunsch vereinbart werden und sich in der Höhe angemessen an den finanziellen Möglichkeiten des einzelnen Kunden orientieren.