von 4
kleineAnfragen
Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine
Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2013 beantwortet.
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
Drucksache
6/2124
6. Wahlperiode
16.09.2013
KLEINE ANFRAGE
der Abgeordneten Jeannine Rö
sler, Fraktion DIE LINKE
Notwendigkeit der Begrenzung der Zins
sätze für Dispositions- und Überschrei-
tungskredite
und
ANTWORT
der Landesregierung
Die Landesregierung hat in ihrer
Antwort auf meine Kleine Anfrage
„Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite“ (Drs. 6/1122) vom
19. Oktober 2012 u. a. ausgeführt, dass sie zwar eine wirksame Begren-
zung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite auf Basis
eines Referenzzinses für geboten halte, jedoch zunächst eine Selbstver-
pflichtung der Kreditinstitute bevorzuge. Nur für den Fall, dass der
Bankensektor keine geeigneten Maßnahmen im Sinne einer Selbstbe-
schränkung ergreife, bestehe aus
Sicht der Landesregierung entspre-
chender Regelungsbedarf. Im Januar 2013 lehnte der Landtag mit Stim-
men der Regierungskoalition den Antrag der Linksfraktion „Zinssätze für
Dispositions- und Überziehungskredite gesetzlich begrenzen“ (Drs.
6/1493) ab. Nach einer aktuellen Studie von Stiftung Warentest verlangen
die Kreditinstitute anhaltend hohe Zinssätze i. H. v. durchschnittlich
11,31 Prozent. Der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentral-
bank (EZB), den die Banken zahlen, wenn sie sich bei der EZB Geld lei-
hen, liegt mit 0,5 % auf historischem Rekordtief.
1. Welche Maßnahmen im Sinne einer Selbstverpflichtung hat der
Bankensektor nach Kenntnis der Landesregierung bislang ergriffen
und wie bewertet sie diese?
Der Landesregierung liegen keine Informa
tionen darüber vor, dass seitens der Banken
zwischenzeitliche eine Selbstverpflichtung zu
r Begrenzung der Zinssätze für Dispositions-
und Überschreitungskredite vereinbart wurde.
Es ist jedoch festzustellen, dass die Zahl de
r Anbieter gestiegen is
t, die das Zinsniveau
inzwischen freiwillig auf moderate Sätze abgesenkt haben.
Drucksache
6/2124
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
2
2. Wie bewertet die Landesregierung
die aktuelle Studie von Stiftung
Warentest zur Höhe der Dispozinsen von Banken und Sparkassen und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Eine abschließende Bewertung der aktuellen St
udie der Stiftung Warentest ist noch nicht
möglich, da der vollständige Bericht der Stif
tung Warentest erst in der Ausgabe 9/2013 der
Zeitschrift „Finanztest“ ersche
int. Bekannt sind lediglich di
e von der Stiftung Warentest am
21.08.2013 vorab beziehungsweise zwischenzeitlich
im Internet bereitgestellten Informa-
tionen. Hierzu ist aus Sicht
der Landesregierung anzumerke
n, dass das von der Stiftung
Warentest im Durchschnitt ermittelte Zinsnive
au und vor allem die Spitzenzinssätze noch
immer auf vergleichsweise hohem Niveau liege
n. Gleichzeitig ist die
Zahl der Anbieter
gestiegen, die das Zinsniveau inzwischen freiwillig auf moderate Sätze abgesenkt haben.
Stiftung Warentest hält ein Zinsniveau von 8,5
% oder darunter für angemessen, was zuletzt
immerhin fast 100 Banken angeboten haben.
3. Inwiefern hält die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund
der aktuellen Studie von Stiftung Warentest an ihrer Auffassung fest,
wonach die Kreditinstitute entsprechende geeignete Maßnahmen im
Sinne einer Selbstverpflichtung ergreifen sollen (bitte die Antwort
begründen)?
Die Landesregierung hält auch weiterhin an ih
rer Auffassung fest, dass eine Begrenzung der
Zinssätze für Dispositions- und Überschreit
ungskredite vorzugsweise im Rahmen einer
Selbstverpflichtung der Banken erfolgen sol
lte. Es wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
4. Sollten die Kreditinstitute nach Auffassung der Landesregierung nach
wie vor keine geeigneten Maßnahmen im Sinne einer entsprechenden
Selbstverpflichtung eingeleitet haben, mit welchen Maßnahmen und in
welchem Zeitraum beabsichtigt die Landesregierung auf das unzu-
reichende Agieren der Kreditinstitute zu reagieren (bitte die Antwort
begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Drucksache
6/2124
3
5. Inwiefern hält es die Landesregierung im Hinblick auf die anhaltend
hohe Diskrepanz zwischen Hauptrefinanzierungssatz der EZB und den
Zinssätzen der Kreditinstitute für Dispositions- und Überschreitungs-
kredite für geboten, eine gesetzliche Deckelung einzuführen (bitte die
Antwort begründen)?
Eine gesetzliche Deckelung von Zinssätzen wü
rde einen schwerwiegenden Eingriff in den
Markt darstellen, der ordnungspolitisch nur als Ultima Ratio im Fall des Marktversagens
gerechtfertigt wäre. Zudem kann dies nicht dur
ch ein einzelnes Bundesland erfolgen. Die
Gesamtbetrachtung hat neben den Refinanzier
ungskosten die gesamte Kostenstruktur der
Dispositions- und Überschreitungskredite sowi
e mögliche Auswirkungen
einer gesetzlichen
Regelung auf das Angebot der Kreditinstitute
und damit auf die Verbraucher einzubeziehen.
Zudem ist die alleinige Betrachtung der Zinssätze für Dispositions- und Überschreitungs-
kredite nicht sachgerecht. Vielmehr müssten al
le Unterschiede beim Leistungsumfang und der
Qualität der angebotenen Girokonten berücksichtigt werden, was beispielsweise die
Infrastruktur, persönliche Beratung, Kunde
nselbstbedienungsterminals, Öffnungszeiten,
Beschwerdemöglichkeiten und mobile Services
einschließen sollte. Nur über die Preis-
situation des Gesamtpaktes Girokonto kann eine
echte Vergleichbarke
it hergestellt werden.
Die Landesregierung unterstützt daher Pläne für eine Begrenzung der Zinsen für Dispositions-
und Überschreitungskredite, favorisiert aber
nach wie vor, dies vorrangig im Wege einer
Selbstverpflichtung der Kreditin
stitute beziehungsweise der Kr
editwirtschaft zu erreichen.
Die zum Teil bereits transparentere Informati
onspolitik der Banken hat zu ersten Marktreak-
tionen beigetragen. Das Niveau der von Stiftung Warentest untersuchten Dispositions-
beziehungsweise Überziehungszinssätze hat sich
im Vergleich zur letzten repräsentativen
Studie im Durchschnitt geringfügi
g verringert. Die Stiftung Ware
ntest hat zudem festgestellt,
dass zahlreiche Bankhäuser ihre
Zinssätze gesenkt haben.
6. Beabsichtigt die Landesregierung
zeitnah nach der Bundestagswahl
eine Initiative auf Bundesebene zur Begrenzung der Zinssätze für
Dispositions- und Überschreitungskred
ite zu starten (bitte die Antwort
begründen)?
Eine eigenständige Initiative der Landesregier
ung zur Begrenzung der Zinssätze wird derzeit
nicht erwogen. Sollten andere
Bundesländer nach der B
undestagswahl entsprechende
Initiativen ergreifen, wird die Landesregier
ung diese mit besonderem Blick auf die breit
gefächerten Interessen der Verb
raucherinnen und Verbraucher kr
itisch begleiten und auch
unterstützen für den Fall, dass die hierm
it verbundenen verbraucher- und wirtschafts-
politischen Ziele als sinnvoll
und erreichbar eingeschätzt werden. Insbesondere wäre
sicherzustellen, dass etwaige, auf eine Begr
enzung der Zinssätze ge
richtete gesetzliche
Regelungen nicht zu anderen Nachteilen für
die Verbraucherinnen und Verbraucher führen,
etwa zur Anhebung des allgemeinen Zinsniv
eaus oder zu höheren Kontoführungsgebühren.
Drucksache
6/2124
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
4
Daneben wird die Landesregierung Initiativen
der Wirtschaft oder des Bundesgesetzgebers
unterstützen, die auf umfassende
re Informationen, mehr Kundent
ransparenz und verbesserte
Vergleichsmöglichkeiten für Verbraucherinnen
und Verbraucher gerichtet sind, vor allem
aber auf einen verantwortungsvol
len Umgang bei der Kreditgewäh
rung sowie bei langfristiger
beziehungsweise wiederholter Inanspruchnahme
durch den Kunden mit Blick auf geeignete
Alternativen. Dispositions- und Überziehungskredite sollten vorzugsweise auf ausdrücklichen
Kundenwunsch vereinbart werden und sich in
der Höhe angemessen an den finanziellen
Möglichkeiten des einzelnen Kunden orientieren.