Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2137 6. Wahlperiode 09.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Asylbewerber und medizinische Behandlungskosten und ANTWORT der Landesregierung Die Zahl der Asylbewerber (Erstantragsteller) ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So gab es 2012 im Vergleich zum Jahr davor einen Zuwachs um 40 Prozent. Mit der vorliegenden Anfrage soll unter anderem in Erfahrung gebracht werden, wie sich die Behandlungskosten für Asylbewerber in den vergangenen Jahren in MecklenburgVorpommern entwickelt haben. 1. Wie hat sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2008 bis einschließ- lich 2012 die Zahl der Asylbewerber entwickelt, die sich in medizinische Behandlung begeben haben (bitte in Jahresscheiben aufführen )? 2. Aufgrund welcher Krankheiten ließen sich die Asylbewerber im genannten Zeitraum in der Hauptsache behandeln (bitte jahrweise aufschlüsseln und dabei die zehn häufigsten Krankheitsbilder nennen sowie in absoluten Fallzahlen und den Anteilen an der Gesamtzahl der behandelten Fälle darstellen)? Zu 1 und 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Diese Angaben werden von der Landesregierung statistisch nicht erfasst. Drucksache 6/2137 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Kosten sind im genannten Zeitraum in Mecklenburg- Vorpommern infolge der medizinischen Behandlung zugunsten von Asylbewerbern entstanden (bitte in Jahresscheiben aufführen und nach den gängigen Kostenstellen differenzieren)? Kosten in der Landesaufnahmeeinrichtung: Kosten für die medizinische Behandlungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, ehemaligen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz sowie unerlaubt eingereisten Ausländern nach § 15a Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz in der Landesaufnahmeeinrichtung entstanden im Jahr 2012 in folgender Höhe: Die Angaben basieren auf den Auskünften des Buchungssystems Profiskal (OEH 27110001, Kapitel 0407). Für die Jahre 2008 bis 2011 wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Landtagsdrucksache 6/1572 vom 04.03.2013 wird verwiesen. Erstattungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte: Gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung sowie unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Eine Trennung nach einzelnen Personenkreisen erfolgt nicht. Leistungsberechtigten nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz werden medizinische Leistungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz und darüber hinaus auch Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1, zweite Alternative Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, soweit sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Leistungsberechtigten nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz werden medizinische Leistungen entsprechend den §§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Hilfen zur Gesundheit) gewährt. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Jahr Kosten für ambulante Krankenbehandlungen Kosten für Krankenhausbehandlungen 2012 273.821 Euro 410.019 Euro Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2137 3 Jahr Leistungen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (in Euro) Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1, zweite Alternative Asylbewerberleistungsgesetz (in Euro) Leistungen entsprechend §§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (in Euro) 2008 2.900.063 59.965 946.863 2009 2.178.595 73.165 622.445 2010 2.204.613 60.634 548.290 2011 2.129.491 150.010 385.381 2012 2.859.226 55.233 346.786 Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Kommunen gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.