Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2139 6. Wahlperiode 04.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Leistungsfähigkeit der Landkreise, Städte und Gemeinden und ANTWORT der Landesregierung Die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit einer ganzen Reihe von Landkreisen, Städten und Gemeinden ist in Mecklenburg-Vorpommern, Medienberichten zufolge, deutlich gesunken. Immer mehr Kommunen im Land sind verschuldet und setzen insbesondere bei den freiwilligen Leistungen den „Rotstift“ an. In vielen Orten wird das Aufstellen ausgeglichener Haushalte immer schwerer. 1. Welche Landkreise, Städte und Gemeinden des Landes Mecklenburg- Vorpommern weisen seit der Kreisgebietsreform von 2011 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in Bezug auf die Haushaltslage eine negative Entwicklung auf (bitte einzeln auflisten und dabei jeweils aufzeigen, wie sich die Finanzsituation seit der Kreisgebietsreform entwickelt hat)? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die finanzielle und personelle Leis- tungsfähigkeit der Landkreise, Städte und Gemeinden des Landes (bitte einzeln nach Landkreisen und Ämter auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Soweit der Fragesteller eine Aussage zur Haushaltslage und zur Entwicklung der finanziellen Situation jeder einzelnen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern seit der Kreisgebietsreform erwartet, wird auf § 64 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Oktober 2011 verwiesen. Danach müssen Kleine Anfragen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können. Drucksache 6/2139 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Aus diesem Grund erfolgt eine Zusammenfassung der Haushaltslage und der finanziellen Situation nach den drei kommunalen Ebenen (Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte, kreisangehöriger Raum mit 774 kreisangehörigen Gemeinden und 78 Ämtern). Für eine konkrete Übersicht zur finanziellen Lage einzelner Körperschaften und Körperschaftsgruppen wird auf die jährliche Statistik des Statistischen Amtes MecklenburgVorpommern zu den Gemeindefinanzen verwiesen (Veröffentlichungen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern; Bereich Öffentliche Finanzen, Steuern, Personal; L II-Gemeindefinanzen, L 223-Gemeindefinanzen). Die Statistik zu den „Gemeindefinanzen (Vierteljahresstatistik) in Mecklenburg-Vorpommern 01.01.2012 bis 31.12.2012“ beinhaltet den aktuellsten statistisch ausgewerteten Zeitpunkt. Der in der Gemeindefinanzstatistik ausgewiesene Finanzierungssaldo berücksichtigt die Investitionstätigkeit der Gemeinden, nicht aber die Kreditwirtschaft. Er ist deswegen nicht unmittelbar mit den in den Haushalten der Kommunen ausgewiesenen Überschüssen oder Defiziten vergleichbar. Der Finanzierungssaldo stellt außerdem lediglich ein jahresbezogenes Bild dar, während die Gesamtbetrachtung der Finanzlage einer Kommune die Vorträge aus Vorjahren und die voraussichtliche Entwicklung im Finanzplanungszeitraum mit einbezieht. Auch wird statistisch nicht der Ressourcenverbrauch (= Ergebnishaushalt), sondern nur der Zahlungsmittelfluss (vergleichbar mit dem Finanzhaushalt) erfasst. Gleichwohl ist der Finanzierungssaldo ein wichtiger Indikator für die Haushaltslage einer Kommune. Auch der Landesrechnungshof greift in seinen jährlichen Kommunalfinanzberichten auf die oben genannte Statistik zurück. Der Finanzierungssaldo der Kommunen hat sich im Vergleich 2011 und 2012 rückläufig entwickelt. Nach kommunalen Ebenen zeigt sich folgendes Bild: Finanzierungssaldo 2011 in Millionen Euro in Euro je Einwohner Mecklenburg-Vorpommern gesamt 12,4 8 - kreisfreie Städte 7,3 24 - Landkreise mit Gemeinden und Ämtern 5,1 4 Landkreise mit Gemeinden und Ämtern 5,1 4 - kreisangehörige Gemeinden und Ämter 22,5 17 - Kreisverwaltungen -17,4 -13 Für das Jahr 2012 zeigte sich in der Ebenen-Betrachtung folgendes Bild: Finanzierungssaldo 2012 in Millionen Euro in Euro je Einwohner Mecklenburg-Vorpommern gesamt -39,9 -25 - kreisfreie Städte -9,7 -32 - Landkreise mit Gemeinden und Ämtern -30,3 -23 Landkreise mit Gemeinden und Ämtern -30,3 -23 - kreisangehörige Gemeinden und Ämter 23,7 18 - Kreisverwaltungen -54,0 -41 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2139 3 Die insgesamt negative Entwicklung entspricht auch den Bewertungen der Rechtsaufsichtsbehörden zur dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen. Dabei stehen für das Haushaltsjahr 2012 bislang belastbar nur Haushaltsplandaten zur Verfügung. Zwar ist nach der Kommunalverfassung ein das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisender Jahresabschluss bis zum 30. April des Folgejahres aufzustellen, durch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die kommunale Doppik kommt es hier jedoch landesweit zu Verzögerungen. Für den kreisangehörigen Raum, hier sind die Landräte die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde , ist ausweislich vorliegender Berichte eine heterogene Finanzsituation abzuleiten. Es gibt einzelne Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die sehr finanzkräftig sind. Diesen Gemeinden stehen jedoch strukturschwache Gemeinden gegenüber, die erhebliche Schwierigkeiten haben, ihre Finanzprobleme eigenständig zu lösen. Die Haushaltsplanungen 2012 der der Rechtsaufsicht des Ministerium für Inneres und Sport unterstehenden Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie und große kreisangehörige Städte) wiesen im Vergleich zu den Haushaltsplanungen 2011 deutlich höhere Defizite aus (jahresbezogene Deckungslücke der Finanzhaushalte 2012 169,3 Mio. Euro; geplante Jahresfehlbeträge der Ergebnishaushalte 2012 140,6 Mio. Euro). Insgesamt ist nach den bisher bekannten vorläufigen Jahresabschlüssen allerdings zu erwarten, dass die festgestellten Jahresabschlüsse 2012 zum Teil besser ausfallen werden. Nähere Einzelheiten insbesondere zur Haushaltssituation der Landkreise sind im Ersten Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung Mecklenburg-Vorpommern (Landtagsdrucksache 6/2093 vom 05.08.2013) enthalten. In diesem Bericht sind auch landkreisbezogene Aussagen zum Personal und zur Stellenentwicklung enthalten. Grundsätzlich obliegt die Personalhoheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen. Soweit der Stellenplan nach der Kommunalverfassung genehmigungspflichtig ist, erfolgt eine Bewertung des Stellenplans. Es besteht auch kein Anlass, der hinsichtlich der „personellen Leistungsfähigkeit“ eine Ausübung des Informationsrechts nach § 80 Kommunalverfassung rechtfertigen würde.