Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2145 6. Wahlperiode 23.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2013/2014 und ANTWORT der Landesregierung Am 22. Mai 2013 erreichte die allgemein bildenden Schulen im Schulamtsbereich Schwerin ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes Schwerin, aus dem ich zitiere: „Nach Prüfung der durch die Schulen gemeldeten Daten ist festzustellen, dass sich ergebende Summen mit den möglichen Schülerzahlen nicht übereinstimmen. Da wir diese Abweichungen nicht konkret einzelnen Schulen zuordnen können, erfolgt eine Sperrung von 1,5 Prozent im Grundbedarf Ihrer Schule. Nach Feststellung der exakten Schülerzahlen zum ersten Schultag wird gegebenenfalls die Zuweisung angepasst.“ 1. Sind die zitierten Festlegungen für die Unterrichtsversorgung aus dem Staatlichen Schulamt Schwerin auch in den anderen Staatlichen Schulämtern so angewiesen worden und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgebend? Durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern erfolgte keine Anweisung zur Sperrung von Stunden. Die Zuweisung der Stunden erfolgte auf der Basis der mit den Staatlichen Schulämtern abgestimmten Schülerzahlen. Drucksache 6/2145 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie sind die Schülerzahlen ermittelt worden, die von den durch die Schulen gemeldeten Schülerzahlen abweichen? Grundlage bildeten die prognostizierten Schülerzahlen der Staatlichen Schulämter. Diese Schülerzahlen wurden durch die Landesregierung plausibilisiert und präzisiert. Im Einvernehmen mit den Staatlichen Schulämtern erfolgte eine Anpassung der für die Planung des Schuljahres 2013/2014 zu Grunde zu legenden Schülerzahl. 3. Wie hoch war die Abweichung in den jeweiligen Schulamtsbereichen (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Schularten erfolgt durch die Landesregierung nicht. Staatliches Schulamt Ergebnis der Planung (Stand April 2013) IST-Schülerzahlen für das Schuljahr 2013/2014 Abweichung in Prozent* Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Greifswald 34.218 34.511 0,85 Neubrandenburg 21.233 21.307 0,35 Rostock 29.336 29.659 1,09 Schwerin 37.631 37.771 0,37 Summe 122.418 123.248 0,67 * (Spalte 3 - Spalte 2)/Spalte 3 x 100 4. Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass trotz der eindeutigen Rechtslage nach dem Haushaltsgesetz das Staatliche Schulamt Schwerin nur „gegebenenfalls“ und nicht in jedem Fall, in dem die exakte Schülerzahl dies erforderlich macht, nachsteuert? Die vom Staatlichen Schulamt Schwerin gewählte Formulierung „gegebenenfalls“ bedeutet in diesem Fall, dass nur die Schulen eine Anpassung der Stundenzuweisung erhalten, bei denen eine Abweichung zwischen der tatsächlichen Schülerzahl und der prognostizierten Schülerzahl besteht. Dies entspricht der Rechtslage nach dem Haushaltsgesetz. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2145 3 5. In wie vielen Fällen erfolgte zu welchem Zeitpunkt eine Nachsteu- erung der Stundenzuweisung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Die Nachsteuerung erfolgte am 08.08.2013 im Rahmen der telefonischen Freigabe erforderlicher Stellen. Schularten- und einzelschulbezogene Angaben zur Nachsteuerung werden durch die Landesregierung nicht erhoben. Bezüglich der Anzahl der nachgesteuerten Stellen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 6. In welcher Verfahrensweise werden die Stunden, die nachgesteuert werden an den entsprechenden Schulen vergeben, wenn die dort tätigen Lehrkräfte bereits vollbeschäftigt sind oder teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte keine weitere Unterrichtsverpflichtung wünschen? Es wird geprüft, in welchem Umfang Lehrkräfte, die in freiwilliger Teilzeit beschäftigt sind, befristet tätig sind oder ihr Referendariat ableisten, bereit sind zusätzliche Stunden zu übernehmen. Sollte das Ergebnis der Prüfung nicht auskömmlich sein, wird im Einzelfall die gegebenenfalls auch befristete oder unbefristete Einstellung von weiteren Lehrkräften geprüft. Der Übergang von einem Schulbetrieb mit Teilzeitregelungen aufgrund des Lehrerpersonalkonzeptes hin zu einem Schulbetrieb mit wachsendem Beschäftigungsumfang wird diese Nachsteuerung dauerhaft erschweren. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es keine Planungsvariante gibt, die eine der Schülerzahl exakt entsprechende Schüler-Lehrer-Relation sichert und die gleichzeitig ohne Nachsteuerung auskommt. 7. Wie hoch waren die jeweiligen Summen der nachgesteuerten Stunden in den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 und welche Stunden wurden aus welchen Gründen nicht besetzt (bitte für die jeweilige Einzelschule getrennt angeben)? Die Nachsteuerung erfolgt in Form von Stellen. Mit der Nachsteuerung wird die vorläufige Zuweisung an den tatsächlichen Bedarf der Schule angeglichen. In der Folge entsteht mit der Nachsteuerung eine neue Gesamtzuweisung. Eine Darstellung der Ursachen für die der Anpassung zu Grunde liegenden Sachverhalte ist im Nachhinein nicht mehr möglich, da keine differenzierte Betrachtung dieser Stunden erfolgt. Eine Übersicht über die Anzahl der aufgrund veränderter Schülerzahlen nachgesteuerten Stellen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 6/2145 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Ergänzungszuweisung auf Grund geänderter Schülerzahlen (in Stellen) Schuljahr Staatliches Schulamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2011/2012 0,0 -4,9 14,3 1,8 2012/2013 5,1 -4,2 24,4 -3,4 2013/2014 20,9 5,3 23,1 10,0 Die nachgesteuerten 59,3 Stellen zum Schuljahr 2013/2014 ergeben bezogen auf die Stellen gemäß Haushaltsplan 2013 (8.642 Lehrerstellen entsprechend der Kapitel 0751 bis 0755) 0,69 Prozent. 8. In jeweils welchem Stundenumfang wurden die ausgeschriebenen Stellen a) dauerhaft durch Neueinstellungen und b) durch Stundenerhöhungen teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte besetzt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schulart angeben)? Die Fragen 8 a) und 8 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Unbefristete und befristete Neueinstellungen (Lehrkräfte und PmsA) auf Arbeitsplätze, die zum Einstellungstermin 29.07. (ABS) beziehungsweise 26.08.2013 (BS) für öffentliche Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich ausgeschrieben waren (Stand: 08.08.2013): Schulart Staatliches Schulamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Soll un. bef. Soll un. bef. Soll un. bef. Soll un. bef. Grundschule 41 37 4 10 8 0 34 29 5 12 10 2 Regionale Schule 21 15 6 3 2 0 13 12 0 50 35 14 Gesamtschule 6 5 1 2 1 0 4 4 0 6 3 3 Gymnasium 9 9 0 4 4 0 0 0 0 25 18 6 Förderschule Lehrkräfte 7 3 4 1 0 0 6 6 0 15 9 6 PmsA 5 4 1 2 2 0 13 11 0 4 4 0 BS 9 7 2 1 1 0 8 1 6 6 5 1 Legende: ABS: allgemein bildende Schulen BS: berufliche Schulen PmsA: Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung Soll: Anzahl der ausgeschriebenen Arbeitsplätze un.: Anzahl der unbefristet eingestellten Personen bef.: Anzahl der befristet eingestellten Personen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2145 5 Welche Stunden durch Stundenerhöhung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte besetzt wurden, ist nicht erhoben worden. Die Absicherung der offenen Stunden erfolgt durch die Anhebung der Vertragsstunden von bereits tätigen Lehrkräften. 9. Wie viele Lehrerstellen und Stellen für PmsA sind aus welchen Gründen mit dem ersten Tag des Schuljahres 2013/2014 an den allgemein bildenden Schulen nicht besetzt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? Anzahl der am 06.08.2013 noch nicht arbeitsvertraglich untersetzten beziehungsweise Lehrkräften noch nicht eindeutig zugeordneten Stellen: Schulart Staatliches Schulamt Summe Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Grundschule 1,0 2,6 2,8 0,4 6,8 Förderschule 1,1 1,2 2,0 0,6 4,9 Integrierte Gesamtschule 0,8 0,1 0,4 0,0 1,3 Regionale Schule 3,1 1,2 0,0 1,0 5,3 Regionale Schule mit Grundschule 0,0 0,0 0,2 0,5 0,7 Gymnasium 0,7 1,0 2,3 0,0 4,0 Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung 0,0 0,0 3,7 0,0 3,7 Summe 6,7 6,1 11,4 2,5 26,7 Es ist zu berücksichtigen, dass zu Beginn des Schuljahres Lehrkräfte und auch Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung erkrankt beziehungsweise vertraglich noch anderweitig gebunden waren, sodass es nicht immer gelingt, die verfügbaren Stunden gleich zum Schuljahresbeginn vertraglich zu binden. Drucksache 6/2145 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. An welchen Schulen wird der Richtwert für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer anerkannte Lese- und/oder Rechtschreibschwäche bzw. Dyskalkulie nicht ausgereicht und warum wird in diesen Fällen vom Richtwert abgewichen [bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten und Art der Abweichung (Unteroder Überschreitung des Richtwertes) angeben]? Daten zum schulbezogenen Vergleich der Richtwerte und der tatsächlichen Förderung sowie Begründungen zur jeweiligen Abweichung vom Richtwert werden durch die Landesregierung nicht erhoben. Es liegen lediglich schulbezogene Summendaten zur Anzahl der mit Lehrerwochenstunden geförderten Schülerinnen und Schüler und den für die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler zusätzlich bereitgestellten Lehrerwochenstunden vor. Da die Förderung unter Berücksichtigung der möglichen Förderform (Einzelförderung, Gruppenförderung und kombiniert Einzel- und Gruppenförderung) erfolgt, ist der Vergleich von schulbezogenen rechnerischen Quotienten aus den zugewiesenen zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die anerkannte Lese-Rechtschreib-Schwäche-Förderung und Dyskalkulie und der mit den zugewiesenen Stunden geförderten Schülerinnen und Schüler nicht sachgerecht, da aus den Quotienten eine Aussage zum tatsächlichen Umfang der schülerbezogenen Förderung nicht abgeleitet werden kann. Die vorgenannten Summendaten für das Schuljahr 2013/2014 liegen der Landesregierung noch nicht vor.