Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2147 6. Wahlperiode 04.09.3013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Solidaritätszuschlag und ANTWORT der Landesregierung Wie das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (Saale) errechnet hat, sind 67 Prozent der zwischen 1991 und 2005 in den Osten der Bundesrepublik überwiesenen 1,3 Billionen Euro aus Solidaritätszuschlag, Solidarpakt und anderen Fördertöpfen als Sozialleistungen geflossen. Ganze zehn Prozent sollen dabei in sogenannte wachstumsfördernde Maßnahmen gegangen sein. 1. Mittel in welcher Höhe erhielt das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2003 aus dem Solidaritätszuschlag (bitte in Jahresscheiben angeben)? 2. Für welche Zwecke fanden die Mittel, die Mecklenburg-Vorpommern seit 2003 aus dem Solidaritätszuschlag erhielt, Verwendung (bitte jahrweise aufführen und dabei unter Angabe der jeweiligen Summen aufgliedern z. B. nach Sozialleistungen, sogenannten wachstumsfördernden Maßnahmen, weiteren Verwendungszwecken und dabei die Anteile an der jährlichen Gesamtzuweisung darstellen)? Zu 1 und 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Solidaritätszuschlag ist gemäß § 1 Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer und steht gemäß Artikel 106 Absatz 1 Nr. 6 Grundgesetz (GG) in voller Höhe dem Bund zu. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigenen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag. Drucksache 6/2147 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe wurden in Mecklenburg-Vorpommern Mittel aus Solidarpakt und Solidaritätszuschlag, die ursprünglich als Investition in die Infrastruktur vorgesehen waren, seit 2003 nicht verbaut (bitte jahrweise aufführen, den Anteil der jeweils nichtverbauten Summe an der jährlichen Gesamtzuweisung aufführen und die Verwendung der nichtverbauten Mittel benennen)? Die Antwort bezieht sich nur auf die Solidarpaktmittel (siehe Antwort zu Frage 1). Die Verwendung der Solidarpaktmittel (SoBEZ) wird für jedes abgelaufene Haushaltsjahr regelmäßig mit dem Fortschrittsbericht nachgewiesen. Die Fortschrittsberichte werden jährlich dem Landtag übergeben und als Landtagsdrucksache bereitgestellt. Bis 2004 konnten Solidarpaktmittel auch für teilungsbedingte Sonderlasten eingesetzt werden. Ab 2005 sollten nur noch eigenfinanzierte Infrastrukturinvestitionen, die nicht kreditär finanziert wurden, einbezogen werden. Außerdem dürfen Solidarpaktmittel zur Finanzierung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (UFK) eingesetzt werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verwendung der Solidarpaktmittel von 2003 bis 2012. In Zeile 7 wird der absolute Betrag und in Zeile 8 der prozentuale Anteil der Minderverwendung entsprechend der jeweiligen Fortschrittsberichte ausgewiesen. In der Gesamtrechnung ergibt sich dann eine Gesamtverwendungsquote von 93 %*. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamtnachweis in Mio. Euro 0 Erhaltene SoBEZ 1.113 1.113 1.110 1.104 1.094 1.077 1.002 921 846 765 10.145 1 Aus SoBEZ finanzierte Infrastrukturinvestitionen 217 347 517 902 1.096 1.060 589 822 782 818 7.150 2 SoBEZ zum Ausgleich der UFK 220 270 159 147 170 159 185 149 110 156 1.725 3 SoBEZ für teilungsbedingte Sonderlasten 296 265 561 4 Nachweis zur Verwendung der SoBEZ 733 882 675 1.049 1.266 1.219 774 971 892 974 9.436 5 Verwendungsquote in % 66 79 61 95 116 113 77 105 105 127 93 6 Mehrnachweis 0 0 0 0 172 142 0 50 46 209 7 Mindernachweis 380 231 435 55 0 0 228 0 0 0 8 Minderverwendung in % 34 21 39 5 0 0 23 0 0 0 9 Saldierte Minderver- wendung 380 611 1.046 1.101 929 787 1.015 965 919 709 * Unter Einbeziehung des für die Gesamtbetrachtung zugehörigen Haushaltsjahres 2002 ergibt sich eine Gesamtverwendungsquote von 95 %.