Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2150 6. Wahlperiode 04.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Einheitsausbildung von Schutzpolizisten und Kriminalbeamten und ANTWORT der Landesregierung Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg hat kürzlich auf ein gravierendes Problem aufmerksam gemacht: Bei einer großen Zahl von Straftaten, die polizeiliche Stellen als aufgeklärt ansähen, würden später die Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil die von der Polizei vorgelegten Beweise nicht zu einer Verurteilung ausreichten. Als Ursache sieht der Generalstaatsanwalt die in den 90er Jahren eingeführte Einheitsausbildung von Schutzpolizisten und Kriminalbeamten im Land Brandenburg. Die Einheitsausbildung führe dazu, dass Beamte schlechter qualifiziert seien. Auch der Leitende Oberstaatsanwalt von Cottbus hatte auf Mängel bei der Tatortarbeit und bei Vernehmungen aufmerksam gemacht. Auch er fordert ein Ende der Einheitsausbildung (siehe dazu auch Preußische Allgemeine Zeitung Nr. 21 vom 25.05.2013/„Staatsanwälte schlagen Alarm“). In Schleswig-Holstein kam eine Arbeitsgruppe zu dem Schluss, die im Land praktizierte getrennte Einstellung und Ausbildung von Schutz- und Kriminalpolizei beizubehalten. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Einheitsausbildung von Schutzpolizisten und Kriminalbeamten? a) Wenn ja, - wann wurde sie eingeführt? - aus welchen Gründen geschah dies? b) Wenn nicht, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Einheitsausbildung? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/2150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Einheitsausbildung im Polizeivollzugsdienst für alle Dienstzweige der Polizei. Diese wurde 1991 mit der ersten Ausbildung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern eingeführt. Die Einheitsausbildung wird als fachlich zweckmäßig eingeschätzt. Die Spezialisierung für ausgewählte Dienstzweige, wie Wasserschutzpolizei oder Kriminalpolizei, erfolgt im Anschluss an die Erstausbildung durch Fortbildung.