Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2153 6. Wahlperiode 23.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anwendung der Verschlusssachenanweisung und ANTWORT der Landesregierung In seiner 48. Sitzung hat der Finanzausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 1 „Großbürgschaften und -kredite für die maritime Wirtschaft“ über Vorlagen der Landesregierung zur Gewährung einer Bürgschaft beraten. Die entsprechenden Beratungsunterlagen wurden als Verschlusssachen eingestuft (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH). Eine Begründung der Einstufung erfolgte nicht (vgl. Ausschussdrucksache 6/269). In seiner 49. Sitzung hat sich der Finanzausschuss mit einem PwC-Gutachten zum Flughafen Rostock-Laage befasst. Das Gutachten wurde ebenfalls als Verschlusssache eingestuft (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH). Zur Begründung wurde auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verwiesen. Die Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht die Einstufung nach verschiedenen Geheimhaltungsgraden vor (§ 7). VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist vorgesehen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Weitere Hinweise zur VS-Einstufung sieht die Anlage 1 zur VSA M-V vor. Dabei kommt eine VS-Einstufung grundsätzlich nur bei Informationen in Betracht, die die äußere Sicherheit, die auswärtigen Beziehungen oder die innere Sicherheit betreffen. Für andere schutzbedürftige Informationen sind die hierfür bestehenden Regelungen (z. B. Pflicht zur Wahrung von Dienst- oder Steuergeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, Bundesarchivgesetz oder internen Geschäftsordnungen) anzuwenden. Nach Anlage 1 kommt eine Einstufung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH z. B. in Betracht für Abschlussberichte über Sicherheitsüberprüfungen von Personen, Fahndungsunterlagen aus den Bereichen Terrorismus/Extremismus, Zusammenstellungen über Geheimschutzmaßnahmen (Geheim-schutzplan). Drucksache 6/2153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Mit welcher Begründung erfolgte eine VS-Einstufung der Beratungs- unterlagen im Fall der Beratungen zu den Großbürgschaften und - kredite für die maritime Wirtschaft? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die VS-Einstufung? b) Inwiefern wird die Landesregierung mit der Einstufung den Ansprüchen der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gerecht, hier insbesondere § 7 und den Hinweisen in Anlage 1? Zu 1, 1 a) und 1 b) Die Fragen 1, 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Einstufung erfolgte nach § 7 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (VSA M-V), da eine Kenntnisnahme beziehungsweise Weitergabe der in den Unterlagen enthaltenen Geschäfts- sowie Betriebsgeheimnisse der Nordic Yards Werften (NY) durch Dritte die aktuelle Marktposition von NY als maritimer Systemintegrator in einem von starkem internationalen Wettbewerb geprägten Umfeld schwächen und diese Schwächung sich nachteilig auf die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Erhalt der hiesigen Arbeitsplätze im Schiffbau und seinen vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen im Lande auswirken könnte. Eine Sicherung dieses Schutzinteresses durch die in VSA-M-V Anlage 1 Nummer 1 aufgeführten alternativen Regelungen hält das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in diesem Fall für nicht ausreichend. 2. Mit welcher Begründung erfolgte eine VS-Einstufung des PwC-Gutachtens zum Flughafen Rostock-Laage? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte jeweils die VS-Einstufung? b) Inwiefern wird die Landesregierung mit der Einstufung jeweils den Ansprüchen der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gerecht, hier insbesondere § 7 und den Hinweisen in Anlage 1? Zu 2, 2 a) und 2 b) Die Fragen 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2153 3 Die Einstufung der Analyse der PricewaterhouseCoopers AG (PwC) zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit des Flughafens Rostock-Laage erfolgte entsprechend § 7 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 8. November 1999 (VSA M-V). Die in der Analyse enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH sind nicht für den Zugang unbefugter Dritter bestimmt. Sie bilden die Grundlage für die Entscheidung des Landtages und der Landesregierung über die Zukunftsfähigkeit des Flughafens Rostock-Laage in einem schwierigen Umfeld. Daher könnte jegliche Kenntnisnahme unbefugter Dritter die Interessen des Landes an der Entwicklung des Flughafens und der möglichen Aufnahme neuer Flugverbindungen nachteilig beeinflussen. Eine Sicherung dieses Schutzinteresses durch die in Anlage 1 Nummer 1 der VSA M-V aufgeführten alternativen Regelungen hält das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in diesem Fall für nicht ausreichend.