Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2154 6. Wahlperiode 19.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gutachten der Metrum Managementberatung GmbH und ANTWORT der Landesregierung Die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 70 bis 80 (Zahlungen, Buchführungen und Rechnungslegung) Landeshaushaltsordnung regeln u. a. Anforderungen und Verantwortlichkeiten für Anordnungen über Ein- und Auszahlungen. Danach ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu verfahren. Dazu gehört u. a., dass die Leistung als solche und auch die Art ihrer Ausführung geboten war und die Leistung entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist. Im Gutachten „Abschlussbericht westlicher Landesteil“ der Metrum Managementberatung GmbH basieren eine Vielzahl der Empfehlungen für die künftige Personalstruktur des Mecklenburger Staatstheaters und den Abbau von 30 Stellen auf Vergleichen mit zwölf weiteren Theatern in den Städten Meiningen, Detmold, Gießen, Hildesheim, Ulm, Gera/Altenburg, Würzburg, Regensburg, Heidelberg, Osnabrück, Aachen und Münster. Kriterien für die Auswahl dieser Häuser waren laut Gutachten bzw. Pressemitteilung 063/13 vom 31.07.2013: „Vier-SpartenHäuser in Städten ähnlicher Größe“ sowie vergleichbare Stadtprofile und Spielpläne. Ein Ausschlussgrund sei hingegen die „Nähe zu Metropolstädten “ gewesen, obgleich zum Beispiel die Entfernung des Theaters Hildesheim vom Staatstheater Hannover mit mehr als 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 30 Kilometer (Luftlinie) beträgt. Drucksache 6/2154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie lautet der Wortlaut der Auftragsvereinbarung und eventueller Nebenvereinbarungen zum Gutachten „Abschlussbericht westlicher Landesteil“ zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Metrum Management GmbH? Vertragsgegenstand mit der METRUM Managementberatung GmbH ist die „wirtschaftliche und organisatorische Beratung des Auftraggebers im Hinblick auf die Optimierung der Theater- und Orchesterstruktur im Land Mecklenburg-Vorpommern Teil II für den westlichen Landesteil“. 2. Warum wurde das Gutachten bislang nicht veröffentlicht? Das Gutachten ist die Grundlage weiterer Beschlusslagen der jeweils beteiligten Träger sowie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Zu diesem Zweck ist der Abschlussbericht mit den Trägern des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin und des Mecklenburgischen Landestheaters Parchim sowie innerhalb der Landesregierung verhandelt worden. Weitere Gespräche mit dem Träger des Volkstheaters Rostock folgen. Eine Veröffentlichung des Gutachtens ist deshalb nicht geplant. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass die Vergleichsgrundlage für das Gutachten nicht valide ist, weil viele der angeführten Vergleichstheater den von der Metrum Managementberatung GmbH selbst angesetzten Kriterien nicht genügen (zum Beispiel Meiningen, Aachen, Münster, Hildesheim, Gießen), während zahlreiche Theater nicht berücksichtigt wurden, die diesen Kriterien entsprechen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagekraft von Durchschnittswerten der zwölf Vergleichstheater für die Personalstruktur und künstlerische Qualität eines konkreten Hauses, insbesondere bei den unterschiedlichen Orchestergrößen zwischen 30 und 78 Musikerinnen und Musiker? Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Vergleichsorchester mit ihrem aktuellen Personalbestand eine vergleichbare künstlerische Qualität anbieten können? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass das Mecklen- burgische Staatstheater Schwerin weder im Vergleich zu Vier-Sparten -Häusern in Städten tatsächlich ähnlicher Größe (Dessau-Roßlau, Kaiserslautern, Cottbus) ohne Metropolnähe noch im Vergleich zum Durchschnitt aller deutschen Vier-Sparten-Häuser höhere Mitarbeiterinnen -/Mitarbeiterzahlen aufweist? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2154 3 6. Inwieweit sollten Besucherinnen-/Besucherzahlen aus Sicht der Landesregierung bei der Bewertung der Ausstrahlungskraft eines Theaters einbezogen werden? Die Fragen 3, 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die METRUM Managementberatung GmbH hat bei der Auswahl der Vergleichstheater vor allem eine qualitative Einschätzung des jeweiligen Stadtprofils und des Spielplans zugrunde gelegt. Schwerin verfügt als Landeshauptstadt über ein vergleichsweise großes Theater und hat eine überdurchschnittliche Ausstrahlungskraft. Daher wurden auch Städte in den Vergleich miteinbezogen, die mehr Einwohnerinnen und Einwohner und ein vergleichbares Einzugsgebiet haben, wie zum Beispiel Aachen, Regensburg, Ulm und Münster. Andere Viersparten-Häuser wie Darmstadt oder Augsburg hingegen wurden aufgrund ihrer Nähe zu Metropolstädten wie Frankfurt und München nicht in den Vergleich einbezogen. In einer Spielplananalyse untersuchte die METRUM Managementberatung GmbH unter anderem die Anzahl der Neuinszenierungen und Wiederaufführungen nach Genre je Spielzeit. Die Analyse zeigt, dass der inhaltliche Anspruch des Programms der Vergleichstheater auf einem vergleichbaren Niveau liegt. Der Vergleich zeigt auch, dass selbst Vier-Spartentheater in größeren Städten mit anspruchsvollen Programmen auf vergleichbarem Niveau im Durchschnitt mit weniger Personalstellen auskommen. Die zwölf ausgewählten Vergleichstheater sind bis auf die Theater Aachen und Münster Viersparten-Häuser, die sich mit drei Ausnahmen in Städten mit vergleichbarer Einwohnerzahl befinden. Dies zeigt die durchschnittliche Einwohnerzahl von 117.536 ohne die drei Städte mit deutlich anderen Bevölkerungszahlen Aachen, Münster und Meiningen. Ohne Berücksichtigung der drei genannten Städte liegt auch die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 290 weiterhin unter der Mitarbeiterzahl von Schwerin (338). Von einer fehlenden Validität kann aus Sicht der Landesregierung deshalb nicht gesprochen werden. Der Vergleich mit anderen Theaterstandorten ist zwecks Einordnung in die bundesweite Theaterlandschaft erfolgt. Die im Gutachten erläuterten Konsolidierungsvorschläge beruhen jedoch insbesondere auf einer Untersuchung der individuellen Strukturen und Ansprüche vor Ort und innerhalb der Theater- und Orchesterlandschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle Maßnahmen erfolgen unter Abwägung künstlerischer Belange. Die Aufrechterhaltung eines qualitativen hohen künstlerischen Angebotes ist dabei ebenso wichtig wie langfristig planbare und von Trägern und Land finanzierbare Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Theater- und Orchesterstandorten . Die Landesregierung bewertet die vorgelegten Analysen der METRUM Managementberatung GmbH als solide und belastbar sowie für die weitere Bearbeitung des Themas im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausreichend. Eine vertiefte Untersuchung der Einschätzungen zu künstlerischen Belangen der Vergleichstheater ist aus Sicht der Landesregierung entbehrlich, da die von der METRUM Managementberatung GmbH vorgelegten Ergebnisse ausschließlich aus der Untersuchung der Standorte im westlichen Landesteil und der dort geltenden Bedingungen resultieren. Drucksache 6/2154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wie bewertet die Landesregierung das Gutachten hinsichtlich der Art der Ausführung, der sachgemäßen Durchführung und der vollständigen Durchführung? a) Ist aus Sicht der Landesregierung, der Auftrag, „eine tragfähige Theaterstruktur für den westlichen Landesteil zu entwickeln“ (siehe Drucksache 6/1818) mit dem vorliegenden Gutachten erbracht? b) Inwiefern erfolgte eine Prüfung und Berücksichtigung der Anforderungen der LHO M-V? c) Hat die Landesregierung eine Nachbesserung des Gutachtens unter Berücksichtigung der aufgezeigten Mängel erwogen und/oder veranlasst und wenn nein, hält die Landesregierung die vollständige Auszahlung des Entgelts unter Berücksichtigung der gegebenen methodischen Mängel und den Anforderungen und Verantwortlichkeiten entsprechend der LHO M-V ohne Nachbesserungen für angemessen? Die Fragen 7 und 7 c) werden zusammenhängend beantwortet: Die Landesregierung teilt die Einschätzung zu möglichen Mängeln nicht. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen. Zu 7 a) Ja. Zu 7 b) Die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sind berücksichtigt und erfüllt.