Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2155 6. Wahlperiode 04.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtswidrige Durchsuchungen bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostock und ANTWORT der Landesregierung Polizeibeamte haben am 16. August 2013 zwei Wachen der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock - Stadtmitte und Rostock - Groß Klein durchsucht und dabei unter anderem Computer und Funkgeräte beschlagnahmt. Einen Durchsuchungsbeschluss hätten die Beamten zunächst nicht vorlegen können. Später sei eine staatsanwaltliche Anordnung nachgereicht worden , die mit „Gefahr im Verzug“ begründet worden sei (vgl. www.ndr.de vom 17. August 2013). Auslöser der Maßnahmen sei eine Anzeige der Stadtverwaltung wegen des Verdachts auf Datenmissbrauch gewesen. Jemand habe mit illegaler Software Aufträge der Leitstelle abgegriffen (vgl. Ostsee Zeitung vom 21. August 2013). Die Durchsuchungen seien mit dem Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock abgestimmt gewesen. Der Stadtwehrführer sei nicht informiert worden (vgl. www.ndr.de vom 17. August 2013). Aus Protest gegen die Maßnahmen stellten rund 100 der 180 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Rostock ihren Dienst ein. Die Wehren in Stadtmitte, Gehlsdorf, Groß Klein und Warnemünde sind nach Angaben des Stadtwehrführers derzeit nicht einsatzbereit (vgl. Schweriner Volkszeitung vom 22. August 2013). Nun hat das Amtsgericht Rostock die ohne richterliche Anordnung erfolgte Durchsuchung der zwei Rostocker Feuerwachen für rechtswidrig erklärt. 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Durchsuchungen der und die Beschlagnahmen in den Freiwilligen Feuerwehren in Rostock - Stadtmitte und Rostock - Groß Klein angeordnet? 2. Inwiefern waren nach Ansicht der Landesregierung die tatbestand- lichen Voraussetzungen der entsprechenden Eingriffsermächtigungen gegeben? Drucksache 6/2155 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Straftaten werden den Verdächtigen im Einzelnen vorge- worfen? 4. Gegen wen richtet sich der erhobene Tatverdacht (bitte gegebenenfalls anonymisieren)? Zu 1 bis 4 Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Durchsuchungen und Sicherstellungen vom 16.08.2013 in zwei Wachen der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock sind Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens . Die Landesregierung nimmt zu Gerichtsentscheidungen und laufenden Gerichtsverfahren sowie diesen zu Grunde liegenden Rechtsfragen nicht Stellung. 5. Inwiefern hätten die den Verdächtigen zur Last gelegten Straftaten nach Ansicht der Landesregierung im Vorfeld, etwa durch Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, verhindert werden können? Etwaige, eine Straftat vorbeugende Maßnahmen können erst nach Abschluss der Untersuchung des Tatherganges festgestellt werden. 6. Warum war nach Ansicht der Landesregierung eine richterliche Anordnung der Durchsuchungen nicht erforderlich? 7. Geht die Landesregierung davon aus, dass die bei den Durchsuchun- gen aufgefundenen Beweismittel in den sich nun möglicherweise anschließenden Strafverfahren verwertet werden dürfen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 6, 7, 7 a) und 7 b) Die Fragen 6, 7, 7 a) und 7 b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2155 3 8. Hätten die Ziele des Polizeieinsatzes nach Meinung der Landes- regierung auch unter vorheriger Einbeziehung der Betroffenen erreicht werden können? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 8, 8 a) und 8 b) Die Fragen 8, 8 a) und 8 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Durchsuchung von zwei Objekten der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock wurde zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten geführt. Eine vorherige Einbeziehung der Betroffenen hätte die Sicherung der Strafverfolgung gefährden können. 9. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus dem angesichts der oben erwähnten Gerichtsentscheidung offensichtlich missglückten Einsatz ziehen? Der in Rede stehende Beschluss des Amtsgerichts Rostock gibt der Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund, dass weder Gerichtsverfahren noch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, keinen Anlass, Maßnahmen zu ergreifen. 10. Wie wird nun angesichts des Ausstandes der Freiwilligen Feuerwehr die Brandbekämpfung in der Hansestadt Rostock sichergestellt? Durch das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock sind eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die die vorübergehende Brandbekämpfung sicherstellen. Dazu zählen unter anderem die Erhöhung der Dienststärken in den Wachen der Berufsfeuerwehr, der zusätzliche Einsatz von Reservefahrzeugen, die zeitweilige Unterstützung durch die Bundeswehr-Feuerwehr für den Bereich Rostocker Heide und die Einbeziehung der Freischichten bei mehreren zeitgleichen oder größeren Einsätzen.