Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2157 6. Wahlperiode 19.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Peter-Weiss-Haus in der Hansestadt Rostock und ANTWORT der Landesregierung Laut Eigendarstellung (www.peterweisshaus.de) handelt es sich beim Peter-Weiss-Haus um „ein freies Bildungs- und Kulturhaus.“ Der gleichnamige Verein als Träger des Hauses arbeitet demnach „im Leitbild seiner Vereinszwecke für die Förderung freier Bildung, Kultur und Kunst durch die Organisation kultureller Veranstaltungen, die Anregung künstlerischer Interpretationen, die Herausgabe von Publikationen sowie die Unterstützung von Forschungsarbeiten sowie Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.“ Arbeitsschwerpunkt sind zudem die „offene Kinder- und Jugendarbeit“ sowie die „Förderung freier Bildung und Kultur.“ 1. Welche Zuschüsse erhielt der eingetragene Verein Peter-Weiss-Haus bislang (bitte mit Jahr, Zuwendungsgeber, Empfänger, Projekt/Verwendungszweck sowie mit der förderfähigen, der beantragten und der bewilligten Summe aufführen)? Der eingetragene Verein Peter-Weiss-Haus erhielt durch die Landesregierung keine Zuschüsse. Drucksache 6/2157 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Steht das Peter-Weiss-Haus bzw. der gleichnamige eingetragene Verein als Träger unter Beobachtung der Verfassungsschutz-Behörde des Landes? a) Seit wann erfolgt eine Beobachtung durch die Verfassungsschutz- behörde? b) Welche Gründe waren bzw. sind für die Beobachtung maßgeblich? c) Welche konkreten Erkenntnisse konnten dabei bislang gewonnen werden? Zu 2, 2 a), 2 b) und 2 c) Die Fragen 2, 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Weder das Peter-Weiss-Haus (nachfolgend: PWH) selbst noch der gleichnamige eingetragene Verein als Träger sind Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde MecklenburgVorpommern . 3. Stehen Vereine, Parteien, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen, die im Peter-Weiss-Haus verkehren, unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörde des Landes? Wenn ja, um welche Vereine, Parteien, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen handelt es sich dabei? 4. Seit wann erfolgt dabei jeweils die Beobachtung? a) Welche Gründe waren bzw. sind dabei für die Beobachtung im jeweiligen Fall maßgeblich? b) Welche konkreten Ergebnisse konnten dabei bislang gewonnen werden? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Das PWH wird auch von Linksextremisten als Treff- und Veranstaltungsraum genutzt. Zu Aktivitäten von Einzelpersonen im PWH können insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Zu den Organisationen, die das PWH - wie dem Internet offen entnehmbar ist - als Veranstaltungsort nutzen oder genutzt haben, zählen folgende Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern: - Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Westmecklenburg (FAU Westmecklenburg), - Rote Hilfe Greifswald, - Schwarzrote Hilfe Rostock, - die autonome Punkband „Feine Sahne Fischfilet“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2157 3 Die genannten Gruppierungen werden seit mehreren Jahren beobachtet, da die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V) erfüllt sind. Wegen der Ergebnisse der Beobachtung wird auf den Verfassungsschutzbericht verwiesen.