Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/216 6. Wahlperiode 12.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bundesinitiativen für eine Kinder- und Jugendnetzpolitik und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach acht Jahren hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erstmals zwei Jugendschutzprogramme als positiv im Sinne des JugendmedienschutzStaatsvertrages (JMStV) bewertet. Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Entwickelt wurden sie vom Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien e. V. (JusProg e. V.) und der Telekom. Beide Konzepte für eine Kinder- und Jugendschutz-Software entsprechen grundsätzlich den Anforderungen des § 11 JMStV. So werden zum Beispiel im Jugendschutzprogramm von JusProg e. V. drei Einzelkomponenten integriert: ein auf Alters-Selbstklassifizierungen der Anbieter basierendes Filtersystem, eine von JusProg e. V. gepflegte Filterliste und von Eltern frei gestaltbare Black- und Whitelists. Dabei werden auch die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) indizierten Seiten automatisch blockiert. Bundesfamilienministerin Schröder hat am 13. Dezember 2011 Initiativen für eine Kinder- und Jugendnetzpolitik vorgestellt und für das Frühjahr 2012 die Anerkennung von zwei Jugendschutzprogrammen durch die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) angekündigt. Drucksache 6/216 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie sind die Landesregierung oder andere Einrichtungen des Landes bisher in die Initiativen für eine Kinder- und Jugendnetzpolitik eingebunden ? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern ist in der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugend- und -familienbehörden (AGJF) vertreten. Anliegen des Jugendmedienschutzes und der Medienkompetenz sowie die Entwicklung einer länderübergreifenden Vernetzung der Angebote werden regelmäßig behandelt. Die AGJF ist durch die Länder Berlin und Bayern in der Initiative für Kinder- und Jugendnetzpolitik vertreten, sodass die Erfahrungen der Länder in den offen gestalteten Dialog zur Internetsicherheit einfließen. Bereits 2007 wurde die erste Rahmenvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz zwischen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Initiativen der Bundesfamilienministerin ? Angesichts neuer Entwicklungen im Internet sieht die Landesregierung in einem übergreifenden Dialog gute Rahmenbedingungen, den Risikoschutz für Kinder und Jugendliche und gleichzeitig die Chancen für eine kompetente Nutzung des Internets zu verbessern. 3. Mit welchen Vorschlägen hat sich die Landesregierung bisher in die Initiativen, die teilweise schon seit 2009 diskutiert und umgesetzt werden, eingebracht bzw. mit welchen Vorschlägen will sich die Landesregierung einbringen? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern arbeitet im Rahmen des seit mehreren Jahren stattfindenden kommunikativen Prozesses in der Arbeitsgruppe Jugendschutz der AGJF aktiv mit. Dabei wurden aus MecklenburgVorpommern in die Fachdiskussion unter anderem Erfahrungen aus der ressortübergreifenden Zusammenarbeit bei der Medienkompetenzentwicklung und aus dem landesweiten Schulversuch „Schulische Medienbildung in MV“ eingebracht. Im Ergebnis dieser Diskussion haben die Jugendministerien der Länder bereits 1997 die gemeinsame Stelle „jugendschutz .net“ gegründet, um jugendschutzrelevante Internetinhalte zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Mit dem JugendmedienschutzStaatsvertrag (JMStV) vom 1. April 2003 steht zudem ein umfassendes Instrumentarium für den Jugendschutz in Telemedien zur Verfügung. In dieses Arbeitsgremium werden keine länderbezogenen Vorschläge eingebracht. Die Vorschläge sind das Ergebnis eines länderübergreifenden Diskussionsprozesses. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/216 3 4. Welche der Vorschläge der Landesregierung fanden Aufnahme in die Initiativen und welche nicht? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie sind die Landesregierung oder andere Einrichtungen des Landes in die Erarbeitung und Anerkennung der beiden angekündigten Jugendschutzprogramme eingebunden? Eine direkte Einbindung der Landesregierung in die Erarbeitung und Anerkennung der Programme ist nicht vorgesehen. Der Einfluss des Landes erfolgt über die AGJF und AG Jugendschutz der AGJF. In der praktischen Umsetzung betreibt die von den Jugendministerien eingerichtete Stelle „jugendschutz.net“ im Auftrag der KJM ein Prüflabor, in dem die Verlässlichkeit von Altersverifikationssystemen und die Wirksamkeit von Jugendschutzfiltern getestet und geprüft werden. So wurden auch die beiden Jugendschutzprogramme von „jugendschutz.net“ getestet. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwürfe bzw. den Stand der Erarbeitung der beiden angekündigten Jugendschutzprogramme? Die Landesregierung begrüßt die Positivbewertung der Jugendschutzprogramme durch die KJM. Dieser Schritt wurde von den Ländern seit langem erwartet. Bisher entsprachen die eingereichten Jugendschutzprogramme jedoch nicht den Anforderungen des § 11 JMStV. Die Positivbewertung der KJM ist der erste Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Anerkennung der Jugendschutzprogramme. 7. Mit welchen Vorschlägen hat sich die Landesregierung bisher in die Erarbeitung und Anerkennung der beiden angekündigten Jugendschutzprogramme eingebracht? 8. Welche der Vorschläge der Landesregierung fanden Berücksichti- gung und welche nicht? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Siehe Antworten zu Frage 1 und 3. Drucksache 6/216 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Welche Initiativen im Bereich der Internetnutzung durch Kinder und Jugendliche, bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz sowie der Entwicklung von Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Eltern, plant die Landesregierung bis wann im Land bzw. im Bundesrat einzuleiten bzw. umzusetzen? 10. Wenn keine Initiativen im Sinne der Frage 9 geplant sind, warum nicht? Die Fragen 9 und 10 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung räumt der Medienkompetenzförderung einen hohen Stellenwert ein. Mit der Fortschreibung der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz vom 22. März 2011 setzen Landesregierung und Landesmedienanstalt Impulse für eine weiter intensivierte und vertiefte Zusammenarbeit zwischen medienpädagogischen Einrichtungen, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. So ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern, die Kompetenznetzwerke weiter zu stärken, den Schulversuch „Schulische Medienbildung in MV“ fortzuschreiben und einen Medienkompass zu erarbeiten. Weiterhin wurde vereinbart, ein zentrales Internet-Informationsportal „Medienkompetenz in MV“ zu schaffen. Auch der Lehrerfortbildung wird große Bedeutung beigemessen. So werden medienpädagogische Beraterinnen und Berater an staatlichen Schulämtern zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zum Thema „Jugendmedienschutz - im Netz neuer Medien“ ausgebildet. Da sich die fachliche Einflussnahme des Landes über die Arbeitsgruppe Jugendschutz der AGJF im Bereich des Kinder-und Jugendschutzes im Internet bewährt hat, ist die Einleitung von Bundesratsinitiativen zurzeit nicht erforderlich.