Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2160 6. Wahlperiode 19.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Internet-Kriminalität und Staatsanwaltschaften und ANTWORT der Landesregierung Im Bundesland Hessen gibt es seit kurzem eine Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main zur Bekämpfung der InternetKriminalität (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität - ZIT - mit Sitz in Gießen). Die Justiz reagiere damit „auf den gesellschaftlichen Wandel, insbesondere auf die Verlagerung immer weiterer Felder der Kriminalität ins Internet“, erklärte der Staatssekretär im hessischen Justizministerium laut www.metropolnews.info (12.07.2013). Mit der vorliegenden Anfrage soll unter anderem in Erfahrung gebracht werden, welches Ausmaß die Internet-Kriminalität in MecklenburgVorpommern angenommen hat. 1. Wie hat sich seit 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Straftaten entwickelt, auf die das Merkmal „Tatmittel Internet“ zutraf (bitte in Jahresscheiben darstellen und nach den gängigen Deliktsbereichen der InternetKriminalität laut Kriminal-Statistik differenzieren)? Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern erfassten Straftaten mit dem Tatmittel Internet hat sich in den maßgeblichen Straftatbereichen wie folgt entwickelt: Drucksache 6/2160 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Straftaten (-gruppen) Erfasste Fälle 2012 2011 2010 2009 2008 Straftaten insgesamt 4.968 5.304 4.853 3.686 1.881     Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 81 45 86 88 109 darunter: Verbreitung pornografischer Schriften 71 35 75 79 109     Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 95 88 54 15 9 darunter: Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Freiheitsberaubung 94 86 51 15 9     Vermögens- und Fälschungsdelikte 3.826 4.418 4.278 3.267 1.439 darunter: Betrug 3.735 4.327 4.175 3.176 1.386 darunter: Waren- und Warenkreditbetrug 1.834 1.951 2.455 1.564 852     Sonstige Straftatbestände gemäß Strafgesetzbuch 895 690 375 188 77 darunter: Ausspähen, Abfangen von Daten 260 172 160 84 28     Strafrechtliche Nebengesetze 65 56 59 127 243 darunter: Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen 57 49 52 114 238 2. Wie hat sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt die Zahl der von den Staatsanwaltschaften des Landes zu bearbeitenden Fälle von Internet-Kriminalität entwickelt (bitte jahrweise darstellen und dabei differenzieren nach den Staatsanwaltschaften Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund und Rostock)? Verfahren, in denen als Tatmittel das Internet eingesetzt wird, werden bei den Staatsanwaltschaften nicht gesondert statistisch erfasst. Aufbereitetes Datenmaterial zur Beantwortung der Fragen nach den Verfahrenszahlen beziehungsweise der Verfahrensdauer der im Zusammenhang mit dem Internet begangenen Straftaten steht daher nicht zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2160 3 3. Wie hat sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2008 die Zahl der Staatsanwälte entwickelt, die schwerpunktmäßig mit Fällen von Internet -Kriminalität befasst sind (bitte jahrweise aufführen und dabei nach den Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern differenzieren)? Bei den Staatsanwaltschaften werden Verfahren der Computerkriminalität im engeren Sinne in Sonderdezernaten bearbeitet. Computerkriminalität in diesem Sinne ist nicht deckungsgleich mit den Verfahren, in denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde. Zum einen wird ein erheblicher Teil der Straftaten aus dem Bereich der Computerkriminalität im engeren Sinne weiterhin ohne Nutzung des Internets begangen. Zum anderen werden insbesondere Betrugstaten unter Einsatz des Internets verübt, die nicht den Tatbestand einer Computerstraftat erfüllen. Im Einzelnen: Bei der Staatsanwaltschaft Schwerin war in der in Rede stehenden Zeit durchgängig ein Staatsanwalt mit der Bearbeitung der Sonderverfahren befasst. Bei der Staatsanwaltschaft Rostock waren im Jahr 2008 ein Dezernent und in den Jahren 2009 bis zum 30.06.2012 zwei Dezernenten mit der Bearbeitung der Sonderverfahren betraut. Zum 01.07.2012 ist bei der Staatsanwaltschaft Rostock eine Schwerpunktabteilung für die Bearbeitung von Verfahren der Informations- und Kommunikationskriminalität eingerichtet worden, die zunächst mit zwei Dezernenten und einem Gruppenleiter besetzt wurde, wobei ein Dezernent und der Gruppenleiter mit jeweils der Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Bereich zugeordnet waren. Zu Beginn dieses Jahres ist eine Verstärkung der Gruppe mit einem Dezernenten erfolgt, welcher mit seiner gesamten Arbeitszeit Verfahren der Computerkriminalität bearbeitet. Bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg waren in den Jahren 2008 bis 2013 kontinuierlich zwei Staatsanwälte mit variierenden Arbeitszeitanteilen für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Bereich der Computerkriminalität zuständig. Bei der Staatsanwaltschaft Stralsund waren in den Jahren 2008 bis 2010 drei Dezernenten und ab dem 01.01.2011 zwei Dezernenten mit der Bearbeitung der Sonderverfahren befasst, wobei der dafür aufgewendete Arbeitszeitanteil nach Anfall der Verfahren variierte. 4. Wie haben sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2008 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt im Schnitt die Zeitspannen vom Eingang der von polizeilichen Stellen zusammengestellten Unterlagen, die Fälle von Internet-Kriminalität betreffen, bei den Staatsanwaltschaften bis zur Eröffnung eines Verfahrens entwickelt (bitte jahrweise darstellen und dabei nach den Staatsanwaltschaften des Landes differenzieren)? Siehe Antwort zu Frage 2. Drucksache 6/2160 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Einrichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität nach dem hessischen Vorbild ? a) Wenn ja, wann soll eine solche Sondereinheit die Arbeit aufneh- men? b) Wenn nicht, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landes- regierung gegen die Schaffung einer solchen Zentralstelle? Zu 5, 5 a) und 5 b) Die Fragen 5, 5 a) und 5 b) werden zusammenhängend beantwortet. Zum 01.06.2012 ist bei dem Generalstaatsanwalt in Rostock eine Zentralstelle für die Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität und zum 01.07.2012 bei der Staatsanwaltschaft Rostock eine Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Informationsund Kommunikationskriminalität errichtet worden.