Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2164 6. Wahlperiode 17.12.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Integrativer Unterricht an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1996 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Die Bereitstellung vergleichbarer Daten zur Vergabe und Zuweisung von Lehrerwochen- stunden für den Gemeinsamen Unterricht sowie zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ für die Schuljahre 1996/1997 und 2006/2007 in der gewünschten Form ist nicht möglich. Eine Nacherhebung von Daten für die vorgenannten Schuljahre scheidet aus, da zum einen die Aufbewahrungsfristen überschritten sind und zum anderen Schulen seit dem Schuljahr 1996/1997 aufgehoben wurden und somit die aktuelle Organisationsstruktur nicht der heutigen Struktur entspricht. Gleichzeitig ist es erforderlich darauf hinzuweisen, dass sich im betroffenen Zeitraum die Schulamtsstrukturen mehrfach verändert haben. Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In den Antworten der Landesregierung zu den Fragen 5 und 8 auf meine Kleine Anfrage zur „Integration von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 6/2025) verweist die Landesregierung darauf, dass der integrative Unterricht bereits seit 1996 erfolgt und keine Besonderheit mehr darstellt. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden jeweils in den Schul- jahren 1997/1998, 2006/2007 und 2011/2012 gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden schulgesetzlichen Regelungen integrativ beschult (bitte nach Schuljahr, Schulamtsbereich, Art des Förderschwerpunktes und Schulart getrennt angeben)? Die Landesregierung beantwortet die Frage gemäß Wortlaut der Fragestellung (Aufgliederung nach Schularten) und geht nicht davon aus, dass sich die Abgeordnete ausschließlich auf das Thema der Kleinen Anfrage zum integrativen Unterricht an Grundschulen beschränkt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 3 Grundschulen: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt Diagnoseförder- klasse (DKF) 0 - 3 1 - - - - - 4 1 9 38 19 - 13 13 2 2 96 2 13 21 22 1 20 12 6 1 96 3 22 15 42 2 19 10 4 1 115 4 26 21 35 1 26 10 2 1 122 jahrgangsstufen- übergreifend 10 - 2 2 2 - - 3 19 Insgesamt 80 98 121 6 80 45 14 8 452 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt DFK 0 - 13 10 - 1 - - Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. 24 1 43 101 73 3 12 8 4 244 2 86 127 94 9 24 10 2 352 3 98 163 137 8 16 10 2 434 4 93 136 143 5 14 16 1 408 Insgesamt 320 540 457 25 67 44 9 - 1.462 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Schuljahr 2011/2012 Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Insgesamt Staatliches Schulamt Greifswald DFK 0 - - - - - - 1 1 1 13 25 25 8 3 2 2 78 2 12 15 101 5 5 7 1 146 3 16 16 134 1 3 7 4 181 4 10 13 145 3 3 2 3 179 Insgesamt 51 69 405 17 14 18 11 585 Staatliches Schulamt Neubrandenburg DFK 0 - - - - - - - - 1 7 11 17 - 1 4 1 41 2 30 35 54 - 2 7 2 130 3 31 22 74 - 4 4 1 136 4 27 26 101 1 7 4 2 168 Insgesamt 95 94 246 1 14 19 6 475 Staatliches Schulamt Rostock DFK 0 - - - - - 1 - 1 1 4 11 6 1 4 1 1 28 2 16 17 22 - 14 6 - 75 3 23 33 46 1 18 9 - 130 4 29 23 65 1 9 7 3 137 Insgesamt 72 84 139 3 45 24 4 371 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 5 Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Insgesamt Staatliches Schulamt Schwerin DFK 0 - - - - - - - - 1 16 5 6 2 4 3 7 43 2 40 4 22 9 5 5 1 86 3 46 6 26 2 3 7 - 90 4 42 16 28 3 3 7 1 100 Insgesamt 144 31 82 16 15 22 9 319 Mecklenburg-Vorpommern DFK 0 - - - - - 1 1 2 1 40 52 54 11 12 10 11 190 2 98 71 199 14 26 25 4 437 3 116 77 280 4 28 27 5 537 4 108 78 339 8 22 20 9 584 Insgesamt 362 278 872 37 88 83 30 1.750 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Hauptschulen: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 2 - 1 - - 1 1 - 5 6 1 3 15 - 1 - - - 20 7 1 - 15 - 2 1 - - 19 8 1 - 14 - 2 - - - 17 9 5 - 17 - 2 1 1 - 26 10 - - - - - 1 - - 1 Insgesamt 10 3 62 - 7 4 2 - 88 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 - - - - - - - Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. - 6 - - - - - - - - 7 - - - - - - - - 8 - - - - - - - - 9 - - - - - - - - 10 2 1 6 - 3 - - 12 Insgesamt 2 1 6 - 3 - - - 12 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Die Schulform „Hauptschule“ existierte bereits zum Schuljahr 2011/2012 nicht mehr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 7 Realschulen: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 1 7 11 - 11 3 3 - 36 6 - 9 13 - 9 5 1 1 38 7 - 2 4 - 6 2 4 - 18 8 - 1 5 - 7 4 - - 17 9 - 1 3 - 5 3 - - 12 10 - 1 - - 1 - 1 - 3 Insgesamt 1 21 36 - 39 17 9 1 124 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 - - - - - - - Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. - 6 3 5 7 - - - - 15 7 - 2 3 - 3 - - 8 8 - 5 4 - 1 - - 10 9 - 1 2 - 2 2 1 8 10 5 18 23 - 3 9 - 58 Insgesamt 8 31 39 - 9 11 1 - 99 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Die Schulform „Realschule“ existierte bereits zum Schuljahr 2011/2012 nicht mehr. Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Gymnasien: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 - 1 1 - 2 4 - 1 9 6 - 1 - - 3 2 1 - 7 7 - 1 1 - 2 - 1 - 5 8 - 1 - - 2 - 3 - 6 9 - 1 - - 2 3 1 - 7 10 - 3 - - 2 - - - 5 11 - - - - 2 1 - - - 12 - - - - 2 - - - - Insgesamt - 8 2 - 17 10 6 1 44 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 - 3 7 - - - - Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. 10 6 - 14 12 - 1 3 - 30 7 - 5 13 - 1 1 - 20 8 - 2 3 - 1 3 - 9 9 - - - - 4 2 - 6 10 - 2 1 - - - - - 11 - - 1 - - - - - 12 - 1 - - 2 1 - - 13 - 1 - - - 1 - 2 Insgesamt - 28 37 - 9 11 - - 85 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 9 Schuljahr 2011/2012 Jahrgangsstufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Insgesamt Staatliches Schulamt Greifswald 5 - - - - - - - - 6 - - - - - - - - 7 - - 10 - - 2 - 12 8 - - 9 - - 1 - 10 9 - - 3 - - - - 3 Einführungs- phase - - - - 1 - - 1 Qualifikations- phase 1 - - - - - - - - Qualifikations- phase 2 - - - - - - - - Insgesamt - - 22 - 1 3 - 26 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 5 - - 1 - - - - 1 6 - - - - - - - - 7 - - 8 - - 1 - 9 8 - - 6 - - - - 6 9 - - 4 - - 1 - 5 Einführungs- phase - - 4 - - - - 4 Qualifikations- phase 1 - - 3 - 1 - - 4 Qualifikations- phase 2 - - - - - - - - Insgesamt - - 26 - 1 2 - 29 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Staatliches Schulamt Rostock 5 - - 1 - 1 1 - 3 6 - - - - - 4 - 4 7 - 2 12 - 1 7 - 22 8 - 1 11 - 2 3 - 17 9 - - 5 - 3 3 - 11 Einführungs- phase - - 6 - 1 - - 7 Qualifikations- phase 1 - - 2 - - 1 - 3 Qualifikations- phase 2 - - - - 1 1 - 2 Insgesamt - 3 37 - 9 20 - 69 Staatliches Schulamt Schwerin 5 - 1 2 - - - - 3 6 - - - - - - - - 7 - 1 3 - 1 1 - 6 8 - - 2 - 1 3 - 6 9 - - 3 - 2 4 1 10 Einführungs- phase - - 4 - 1 - - 5 Qualifikations- phase 1 - - - - - 1 - 1 Qualifikations- phase 2 - - 1 - - - - 1 Insgesamt - 2 15 - 5 9 1 32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 11 Mecklenburg-Vorpommern 5 - 1 4 - 1 1 - 7 6 - - - - - 4 - 4 7 - 3 33 - 2 11 - 49 8 - 1 28 - 3 7 - 39 9 - - 15 - 5 8 1 29 Einführungs- phase - - 14 - 3 - - 17 Qualifikations- phase 1 - - 5 - 1 2 - 8 Qualifikations- phase 2 - - 1 - 1 1 - 3 Insgesamt - 5 100 - 16 34 1 156 Schulen mit mehreren Bildungsgängen: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 1 1 2 - 2 - - - 6 6 1 - 3 - 1 1 - - 6 7 - 4 2 - 1 - - - 7 8 - - - - 2 - - - 2 9 - - - - - - - - 0 10 - - - - - - - - 0 Insgesamt 2 5 7 - 6 1 - - 21 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 78 115 133 - 5 6 1 Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. 338 6 42 39 107 - 6 7 - 201 7 11 19 103 - 4 1 - 138 8 14 19 122 - 6 5 1 167 9 25 25 57 - 4 2 1 114 10 - - - - - - - - Insgesamt 170 217 522 - 25 21 3 - 958 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Schuljahr 2011/2012 Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Insgesamt Staatliches Schulamt Greifswald 5 3 13 125 1 3 7 1 153 6 6 14 129 - 1 4 - 154 7 2 2 122 - 1 2 1 130 8 4 2 77 - 1 2 - 86 9 6 1 66 - 2 3 - 78 10 - 1 21 - - - - 22 Insgesamt 21 33 540 1 8 18 2 623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 13 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 5 20 12 95 - - 3 4 134 6 13 9 88 - 5 4 2 121 7 7 1 75 - 3 1 1 88 8 12 1 59 - 1 1 2 76 9 10 - 47 - 1 4 - 62 10 1 - 13 - 1 4 - 19 Insgesamt 63 23 377 - 11 17 9 500 Staatliches Schulamt Rostock 5 22 19 100 - 8 13 1 163 6 18 16 87 - 5 8 1 135 7 14 3 71 - 1 7 - 96 8 11 4 50 - 3 8 - 76 9 5 5 36 - - 6 - 52 10 4 - 12 - 1 2 1 20 Insgesamt 74 47 356 - 18 44 3 542 Staatliches Schulamt Schwerin 5 14 23 36 2 2 6 - 83 6 15 16 33 - 1 5 - 70 7 4 4 32 - 1 - - 41 8 16 2 20 - - 4 - 42 9 14 - 22 - - 2 - 38 10 2 - 2 - - 1 1 6 Insgesamt 65 45 145 2 4 18 1 280 Mecklenburg-Vorpommern 5 59 67 356 3 13 29 6 533 6 52 55 257 - 12 23 3 402 7 27 10 300 - 6 10 2 355 8 43 9 206 - 5 15 2 280 9 35 6 171 - 3 15 - 230 10 7 1 48 - 2 7 2 67 Insgesamt 223 148 1.338 3 41 99 15 1.867 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Integrierte Gesamtschulen: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 1 4 6 - 3 - - - 15 6 1 - 6 - 5 1 1 - 14 7 - - 2 - 1 - - - 3 8 - - 5 - - - 1 - 6 9 - 1 - - 2 - - - 3 10 - - - - 2 - - - 2 11 - - - - - - - - - 12 - - - - - - - - - Insgesamt 2 5 19 - 13 2 2 - 43 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 5 12 26 11 - 1 1 - Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. 51 6 4 7 34 - 4 2 - 51 7 - 5 20 - 2 1 - 28 8 1 3 17 - 3 3 - 27 9 3 3 7 - 4 2 - 19 10 - - 14 - 6 - - - 11 - - - - - 1 - - 12 - - - - 1 - - 1 Insgesamt 20 44 103 - 21 10 - - 198 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 15 Schuljahr 2011/2012 Jahrgangsstufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Insgesamt Staatliches Schulamt Greifswald 5 3 15 18 - 1 1 - 38 6 1 6 30 1 1 2 1 42 7 1 - 16 - 2 - - 19 8 1 2 17 - - 4 - 24 9 - - 8 - - - - 8 10 - - - - - - - - Einführungs- phase - - - - 1 - - 1 Qualifikations- phase 1 - - - - - - - - Qualifikations- phase 2 - - - - - - - - Insgesamt 6 23 89 1 5 7 1 132 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 5 - - 19 - - - - 19 6 1 - 7 - - - - 8 7 2 - 7 - 1 1 - 11 8 - - 6 - - - - 6 9 3 - 3 - 2 - - 8 10 - - 3 - - - - 3 Einführungs- phase - - - - - - - - Qualifikations- phase 1 - - - - - - - - Qualifikations- phase 2 - - - - - - - - Insgesamt 6 - 45 - 3 1 - 55 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Staatliches Schulamt Rostock 5 4 5 14 - 3 3 - 29 6 3 4 19 - 1 - - 27 7 2 1 18 - - - - 21 8 - 3 20 - 3 4 - 30 9 1 5 7 - - 1 - 14 10 - - 1 - - 1 - 2 Einführungs- phase - - - - 1 4 - 5 Qualifikations- phase 1 - - - - 2 - - 2 Qualifikations- phase 2 - - - - 1 - - 1 Insgesamt 10 18 79 - 11 13 - 131 Staatliches Schulamt Schwerin 5 - 6 1 - 1 - - 8 6 1 3 1 - - - - 5 7 - - - - - - - - 8 - - 4 - - - - 4 9 - - 4 - - - - 4 10 - - 1 - - - - 1 Einführungs- phase - - - - - - - - Qualifikations- phase 1 - - - - - - - - Qualifikations- phase 2 - - - - - - - - Insgesamt 1 9 11 - 1 - - 22 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 17 Mecklenburg-Vorpommern 5 7 26 52 - 5 4 - 94 6 6 13 57 1 2 2 1 82 7 5 1 41 - 3 1 - 51 8 1 5 47 - 3 8 - 64 9 4 5 22 - 2 1 - 34 10 - - 5 - - 1 - 6 Einführungs- phase - - - - 2 4 - 6 Qualifikations- phase 1 - - - - 2 - - 2 Qualifikations- phase 2 - - - - 1 - - 1 Insgesamt 23 50 224 1 20 21 1 340 Waldorfschulen: Schuljahr 1997/1998* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 1 - - - - - - - - - 2 - - - - - - - - - 3 - - - - - - - - - 4 - - - - - - - - - 5 - - - - - - - - - 6 - - - - - - - - - 7 - - - - 1 - - - 1 Insgesamt - - - - 1 - - - 1 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Schuljahr 2006/2007* Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Mehrfach- behinderte Insgesamt 1 - - - - - - - Dieses Merkmal wurde nicht erhoben. - 2 - - - - - - - - 3 - - - - - - - - 4 1 2 - - - - - 3 5 - - - - - - - - 6 - 4 - - - - - 4 7 - - - - - - - - 8 1 2 - - - - - 3 Insgesamt 2 8 - - - - - - 10 * Für diese Schuljahre liegen schulamtsbezogene Auswertungen nicht vor. Schuljahr 2011/2012 Jahrgangs- stufe Förderschwerpunkte Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören Sehen Insgesamt Staatliches Schulamt Greifswald 2 - - - - - - - - 3 - - - - - - - - 4 - - - - - - - - 5 - - - - - - - - 6 - - - - - - - - 7 - - - - - - - - 8 - - - - - - - - 9 - - - - - - - - 10 - - - - - - - - Insgesamt - - - - - - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 19 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 2 - - - - - - - - 3 - - - - - - - - 4 - - - - - - - - 5 - - - - - - - - 6 - - - - - - - - 7 - - - - - - - - 8 - - - - - - - - 9 - - - - - - - - 10 - - - - - - - - Insgesamt - - - - - - - - Staatliches Schulamt Rostock 2 - - - - - - - - 3 2 - - - - 1 - 3 4 - - - - - - - - 5 - - 1 - - - - 1 6 1 - - - - - - 1 7 - - - - 1 - - 1 8 1 1 - - - - - 2 9 - - - - - - - - 10 - 1 - - - - - 1 Insgesamt 4 2 1 - 1 1 - 9 Staatliches Schulamt Schwerin 2 - - - - 1 - - 1 3 - - - - - - 1 1 4 - - - - - - - - 5 - - - - - - - - 6 - - - - - - - - 7 1 1 1 - - - - 3 8 - - - - - - - - 9 - - - - - - - - 10 1 - - - - 1 - 2 Insgesamt 2 1 1 - 1 1 1 7 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Mecklenburg-Vorpommern 2 - - - - 1 - - 1 3 2 - - - - 1 1 4 4 - - - - - - - - 5 - - 1 - - - - 1 6 1 - - - - - - 1 7 1 1 1 - 1 - - 4 8 1 1 - - - - - 2 9 - - - - - - - - 10 1 1 - - - 1 - 3 Insgesamt 6 3 2 - 2 2 1 16 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 21 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und sozial-emotionale Entwicklung besuchten jeweils in den Schuljahren 1997/1998, 2006/2007 und 2011/2012 trotz der mög- lichen integrativen Beschulung a) eine Förderschulen oder b) eine Regelschule? (Bitte getrennt nach Schuljahren, Schulamtsbereichen, Förderschwer- punkten und Jahrgangsstufen angeben!) Zu 2 a) Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ haben, trotz einer möglichen integrativen Beschulung eine Förderschule besuchten. Folgende Daten zu Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulklassen liegen im Rahmen der amtlichen Schulstatistik vor: Staatliches Schulamt Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Schuljahr „Emotionale und soziale Entwicklung“ im Schuljahr 1997/1998 2006/2007 2011/2012 1997/1998 2006/2007 2011/2012 Greifswald Schulamtsbezogene Daten liegen nicht vor. 1.149 Schulamtsbezogene Daten liegen nicht vor. 181 Neubranden- burg 1.086 35 Rostock 1.165 185 Schwerin 1.362 28 Mecklenburg- Vorpommern 10.367 6.672 4.762 298 360 429 Zu 2 b) Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule (Grundschule, Regionale Schule, Integrierte Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule, Gymnasium oder Waldorfschule) wird nach § 35 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern als „Gemeinsamer Unterricht“ bezeichnet. Die integrative Beschulung ist „Gemeinsamer Unterricht“. Somit kann es keine Schülerinnen und Schüler geben, die trotz einer möglichen integrativen Beschulung eine Regelschule besucht haben. Vielmehr haben diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer möglichen integrativen Beschulung - nämlich weil die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen an der jeweiligen Regelschule gewährleistet werden konnten - die Regelschule besucht. Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 22 3. Welche Fortschritte sieht die Landesregierung seit dem Schuljahr 1996/1997 im Bereich des integrativen Unterrichts und in welcher Weise sind diese Erkenntnisse in der Unterrichtsentwicklung und die Lehrerfortbildung berücksichtigt worden? In Mecklenburg-Vorpommern hat sich der integrative Unterricht in den vergangenen Jahren für alle Förderschwerpunkte stetig weiterentwickelt und ist an vielen allgemein bildenden Schulen des Landes zum festen Bestandteil der Schulprogrammarbeit geworden. Die Expertenkommission „Inklusive Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ führt in ihrem Bericht mit den Empfehlungen „Zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ aus: „Spätestens mit dem offenen Bekenntnis des Landes, sein Bildungssystem inklusiv zu gestalten, orientierten sich auch Grundschulen bzw. regionale Verbünde von Grund- und Förderschulen um. Beispielhaft seien hier die Projekte ,Präventive und integrative Grundschule Rügen‘ (seit dem Schuljahr 2010/11) sowie ,Sag ja zum Miteinander‘ im Sonderpädagogischen Förderzentrum Bad Doberan (seit dem Schuljahr 2010/11) genannt. In diesen Modell-Regionen findet bereits seit Projektbeginn keine Einrichtung von Diagnoseförderklassen mehr statt.“ Die inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung wird auch weiterhin ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit sowie der Lehrerfortbildung sein. So finden unter anderem Kurssysteme zur inklusiven Beschulung für Grundschullehrkräfte statt. Hierbei fungieren die Beraterinnen und Berater sowohl als Kursleiterinnen und Kursleiter, Referentinnen und Referenten als auch Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme liegt dabei vor allem im Zusammenwirken von Fortbildung und Prozessbegleitung. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit drei Inklusionskongresse durchgeführt, die von den Lehrerinnen und Lehrern des Landes mit großem Interesse besucht wurden. 4. Wie stellt sich die Entwicklung der Vergabe und Zuweisung von Unterrichtsstunden jeweils in den Schuljahren 1996/1997, 2006/2007 und 2011/2012 a) für den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen und b) für die Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und sozial-emotionale Entwicklung unterrichtet werden in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 der genannten Schuljahre dar? (Bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben!) Zu 4 a) und 4 b) Die Fragen 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 23 Es handelt sich um die Lehrerwochenstunden des Grundbedarfs für die Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10. Enthalten sind beim Lernen auch die Vorlaufklassen 7 bis 9. Für das Schuljahr 1996/1997 liegen zur Thematik „Einführung und Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes“ zum Schuljahr 1996/1997 lediglich Landesdaten zum Stellenumfang der für den Gemeinsamen Unterricht bereitgestellten Lehrerwochenstunden nach Grundtyp der Schule vor. Grundschule: 19,4 Stellen, Förderschulen: 8,6 Stellen, Gesamtschulen: 2,0 Stellen, Realschulen/Verbundene Haupt- und Realschulen: 6,3 Stellen, Gymnasien: 1,9 Stellen. Für das Schuljahr 2006/2007 können folgende Daten bereitgestellt werden: Anzahl der Lehrerwochenstunden für den Gemeinsamen Unterricht nach Grundtyp der Schule (Angaben in Lehrerwochenstunden): Staatliches Schulamt Grundtyp der Schule Grund- schule Förder- schule Gesamt- schule Realschule/ Regionale Schule Gymnasium Greifswald 357,0 0,0 37,0 388,0 27,0 Neubrandenburg 257,5 62,0 27,0 199,0 2,0 Rostock 167,0 370,0 59,5 178,0 8,0 Schwerin 0,0 141,0 3,0 1,0 4,0 Anzahl der Lehrerwochenstunden des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler in Klassen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“ nach Art der Klasse (Angaben in Lehrerwochenstunden): Staatliches Schulamt Klasse mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Greifswald 4.165 660 Neubrandenburg 4.148 85 Rostock 4.061 610 Schwerin 5.426 279 Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 24 Für das Schuljahr 2011/2012 können folgende Daten bereitgestellt werden: Anzahl der Lehrerwochenstunden für den Gemeinsamen Unterricht nach Grundtyp der Schule(Angaben in Lehrerwochenstunden): Staatliches Schulamt Grundtyp der Schule Grund- schule Förder- schule Gesamt- schule Regionale Schule Gymnasium Greifswald 369,0 0,0 49,0 389,5 15,0 Neubrandenburg 273,0 56,5 54,0 266,5 18,0 Rostock 238,0 150,0 194,0 265,0 22,0 Schwerin 267,5 84,5 0,0 18,5 0,0 Anzahl der Lehrerwochenstunden des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler in Klassen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“ nach Art der Klasse (Angaben in Lehrerwochenstunden): Staatliches Schulamt Klasse mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Greifswald 3.103,0 577,0 Neubrandenburg 3.044,0 116,0 Rostock 3.280,0 534,0 Schwerin 3.743,0 99,5 5. In welcher Höhe wurden jeweils in den Schuljahren 1996/1997, 2006/2007 und 2011/2012 Finanzmittel für den a) gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen und b) für den Unterricht an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und sozial-emotionale Entwicklung zur Verfügung gestellt? Zu 5 a) und 5 b) Die Fragen 5 a) und 5 b) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Vergütung der mit Aufgaben des Gemeinsamen Unterrichts beziehungsweise mit Unterricht in den Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und/oder den Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ betrauten Lehrkräfte wurde im Einzelplan 07 kein separater Personalkostentitel eingerichtet. Die Vergütung dieser Lehrkräfte erfolgt aus dem Titel 428.01 in dem jeweils sachlich zuständigen Kapitel (0751 bis 0755) des Einzelplans 07. Die Zuordnung des Umfangs der eingeplanten und abgeflossenen Personalkosten für die vorgenannten Zwecke ist daher im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 25 6. Wie schätzt die Landesregierung die Erfolge des seit dem Schuljahr 1996/1997 eingeführten integrativen Unterrichts ein? Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die nicht an Förderschulen unterrichtet werden (Inklusionsquoten), ist in den letzten Jahren bundesweit kontinuierlich gestiegen. Im Bundesdurchschnitt erhöhte sich die Inklusionsquote von 13,2 Prozent (2001/2002) auf 25 Prozent (2011/2012). In Mecklenburg-Vorpommern fällt dieser Anstieg noch deutlicher aus: hier erhöhte sich die Inklusionsquote von 7,1 Prozent auf 30,4 Prozent. So wird derzeit etwa ein Drittel der 10,9 Prozent Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschult. Diese hohe Steigerung wird als positiv bewertet. Dennoch muss kritisch angemerkt werden, dass dieser hohe Wert vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen (und weit über dem Bundesdurchschnitt liegenden) Ausgangsquote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Mecklenburg-Vorpommern gesehen werden muss. Die Inklusionsquote unterscheidet sich wesentlich nach Förderschwerpunkten. Während 85,3 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ inklusiv unterrichtet werden, sind es im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nur 1,8 Prozent. Besonderer Handlungsbedarf im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ergibt sich im Bereich des Förderschwerpunktes „Lernen“. 7. Welche Gründe waren trotz der seit dem Schuljahr 1996/1997 existierenden gesetzlichen Vorschriften des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns zur integrativen Beschulung maßgebend, erst zum Schuljahr 2010/2011 Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie sozial-emotionale Ent- wicklung nur noch in die Klassenstufe 1 den Grundschulen einzu- schulen? Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwer- punkten „Lernen“, „Sprache“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“ und darüber hinaus auch in weiteren Förderschwerpunkten wurden seit dem Schuljahr 1996/1997 integrativ beschult, wenn die Voraussetzungen an der Regelschule für den Gemeinsamen Unterricht gegeben waren und die Erziehungsberechtigten den Gemeinsamen Unterricht gewünscht haben. Durch das regional angelegte Modellprojekt „Primarstufe“ wurde mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 an 21 Grundschulen und neun Förderschulen des Landes eine Weiterentwicklung des flächendeckend bestehenden Systems der Diagnoseförderklasse initiiert. Das Projekt erfasste einen erweiterten Kreis von stark entwicklungsverzögerten Kindern mit vermuteten Förderbedarfen in den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“, die ihre Schullaufbahn an Förderschulen begonnen hätten. Diese Kinder wurden in die Diagnoseförderklasse eingeschult und konnten somit ihre Schullaufbahn an der Grundschule beginnen. Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 26 Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes erfolgt durch das Institut für Sonderpädago- gische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock. Im Ergebnis des Projektes richtete Mecklenburg-Vorpommern zum Schuljahr 2010/2011 keine Eingangs- klassen in der Jahrgangsstufe 1 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ ein. Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen konnten und können somit ihre Schullaufbahn chancengleich und wohnortnah in regulären Grundschulklassen oder in Diagnoseförder- klassen beginnen. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sprache“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ konnten und können weiterhin an Förderschulen beziehungsweise in Förderklassen mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt beschult werden. 8. Wie begründet die Landesregierung ihre Aussage in der Antwort zu Frage 5, dass „… Inklusion für alle Schulen seit 1996 grundsätzlich Plicht ist“, unter den Aspekten, a) dass die UN-Behindertenrechtskonvention erst am 26.03.2009 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und b) dass gegenwärtig noch an der Einführung der Inklusion in die Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns gearbeitet wird und zur Umsetzung dem Landtag dazu eine Unterrichtung der Landesregierung vorgelegt werden soll? Zu 8 a) Bereits mit der Ergänzung des Grundgesetzes, die im November 1994 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Stellung behinderter Menschen gestärkt. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Darüber hinaus wurde durch die Salamanca-Erklärung der UNESCO von 1994 gefordert, das Bildungssystem inklusiv zu gestalten. „Regelschulen mit inklusiver Ausrichtung sind das beste Mittel, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heißen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um ‚Bildung für Alle’ zu erreichen; darüber hinaus gewährleisten inklusive Schulen eine effektive Bildung für die Kinder und erhöhen die Effizienz sowie schließlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesamten Schulsystems.“ (UNESCO. 1994. The Salamanca Statement and Framework for Action on Special Needs Education. Paris, UNESCO/Ministry of Education, Spain). Mit den „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland“ der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 wurde Folgendes festgestellt: „Die Erfüllung Sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht an Sonderschulen gebunden; ihm kann auch in allgemeinen Schulen, zu denen auch berufliche Schulen zählen, vermehrt entsprochen werden.“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 27 Eine logische Folge war die Verankerung des Rechts auf „Gemeinsamen Unterricht“ auch im Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern von 1996: „Bei Gewährleistung der räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen findet möglichst wohnortnah gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemein bildenden Schule…statt.“ (§ 35 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz MecklenburgVorpommern ). Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ konkretisierte die bestehenden Menschenrechte an die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe beziehungsweise Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Insofern erfüllt das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 1996 die durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Maßstäbe. Zu 8 b) Den Ausgangspunkt aller gegenwärtig geführten Debatten und eingeleiteten Maßnahmen zum Thema „Inklusion“ bildet die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, die seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht ist. Hieraus erwächst die Verpflichtung, deutliche Schritte in Richtung der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und somit auch eines inklusiven Bildungssystems zu gehen, um Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu eröffnen, da Menschen mit Behinderungen ein Recht und einen Anspruch auf eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe haben. In der Koalitionsvereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 6. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Regierung tragenden Parteien und Fraktionen im Bereich Bildung in den Ziffern 187 und 188 zur UN- Behindertenrechtskonvention bekannt und vereinbart, dass perspektivisch so wenig Kinder wie möglich an Förderschulen unterrichtet werden sollen. Weiterhin hat sich die Koalition darauf verständigt, ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Thema „Integration und Inklusion in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis 2020“ zu erarbeiten. Bei dem Vorhaben, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln, wird das Land Mecklenburg-Vorpommern auf vielen Ebenen vor große Herausforderungen gestellt. Um diese zu meistern, haben sich die Landesregierung und die demokratischen Landtags- fraktionen auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Entwicklung der inklusiven Schule verständigt. Im „Schulfrieden für Inklusion“ haben diese Fraktionen ihre Absicht bekräftigt, verlässliche Rahmenbedingungen schaffen zu wollen, damit Schulen auch über die laufende Wahlperiode hinaus langfristig planen und konzeptionell arbeiten können. Zur Annäherung an dieses weitreichende und komplexe Thema hat die Landesregierung im Januar 2012 eine Expertenkommission berufen. Deren Aufgabe war es, eine Konzeption für die zukünftige Gestaltung und schrittweise Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 zu erarbeiten. Mit ihrem Bericht hat die Expertenkommission „Empfehlungen für die Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ vorgelegt. Drucksache 6/2164 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 28 Mit der Planung von Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der insgesamt 19 Experten- empfehlungen, die Gegenstand der Unterrichtung der Landesregierung sein werden, wurde eine Projektgruppe zur Umsetzung der Inklusion an den Schulen in Mecklenburg- Vorpommern beauftragt. Insofern wird auch in diesem Zusammenhang kein Widerspruch darin gesehen, dass das Recht der Schülerinnen und Schüler auf inklusive Bildung und die Verpflichtung der Schulen zur inklusiven Bildung bereits seit 1996 im Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankert ist und derzeit Maßnahmen zur schrittweisen landesweiten Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission geplant werden. Es ist vielmehr die logische und zwingende Folge, um diesen Maßstäben gerecht zu werden.