Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2169 6. Wahlperiode 16.10.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Jeder Antrag auf Feststellung eines Förderbedarfs bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen wird erfasst, auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und es wird unmittelbar eine Terminplanung für Beratungsgespräche und Testdiagnostik begonnen. Die förmliche Anerkennung bei Teilleistungsstörungen erfolgt nur für eine Lese-Recht- schreibschwäche in der Jahrgangsstufe 4 nach Ziffer 5.1 Absatz 4 der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen in der Fassung vom 3. Mai 2011. Nach Ziffer 5.2 dieser Verwaltungsvorschrift wird eine Dyskalkulie nicht förmlich anerkannt. Im Schuljahr 2012/2013 wurden in der Jahrgangsstufe 4 bei der förmlichen Anerkennung der Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) folgende Werte festgestellt: Staatliches Schulamt Schwerin Rostock Greifswald Neubrandenburg LRS-Quote in Prozent 4,6 3,0 4,0 3,9 Drucksache 6/2169 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Anzahl der nicht bearbeiteten Anträge auf Anerkennung einer a) Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und b) Dyskalkulie seit dem Stand von November 2012, der den Mitglie- dern des Ausschusses für Bildung und Kultur mitgeteilt worden ist, bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 entwickelt? (Bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und nach Art der Teil- leistungsschwäche angeben!) Die Fragen 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Diagnostische Dienst beim Staatlichen Schulamt Schwerin hat die Anträge bei den Teil- leistungsstörungen mit einer entsprechenden Begutachtung fast vollständig abgebaut, bei den Staatlichen Schulämtern Neubrandenburg, Greifswald und Rostock konnte ein erheblicher Rückgang bei den sich noch in Bearbeitung befindenden Anträgen erreicht werden. Die Alt- anträge aus 2011/2012 sind nahezu vollständig abgeschlossen. Die Neuanträge werden insgesamt schneller abgearbeitet als noch im Berichtszeitraum des vorherigen Schuljahres. Antragssituation Teilleistungsstörungen Anträge aus dem Schuljahr Staatliches Schulamt 2011/2012 2012/2013 Anzahl eingegangener Anträge abgeschlossen zum Schuljahresende 2011/2012* abgeschlossen zum Schuljahresende 2012/2013* Anzahl eingegangener Anträge abgeschlossen zum Schuljahresende 2012/2013* Neubrandenburg LRS** 637 85 98 548 96 LimB*** 50 22 88 50 90 Greifswald LRS** 820 82 96 723 81 LimB*** 100 72 84 86 66 Schwerin LRS** 824 84 100 690 100 LimB*** 127 89 100 159 96 Rostock LRS** 494 56 94 641 80 LimB*** 95 26 88 115 52 Land Mecklenburg- Vorpommern LRS** 2.775 79 97 2.602 89 LimB*** 372 56 91 410 77 * Angaben in Prozent, ** Lese-Rechtschreibschwäche, *** Lernbeeinträchtigung im mathematischen Bereich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2169 3 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung bis zu welchem Zeitpunkt, um a) noch ausstehende Diagnostiken (Stand: November 2012) unver- züglich durchzuführen und b) gegenwärtig und künftig Anträge zeitnah zu bearbeiten? Die Fragen 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Diagnostische Dienst und der Schulpsychologische Dienst werden noch im Laufe des Schuljahres 2013/2014 zusammengeführt, sodass zukünftig auf das Antragsaufkommen flexibler reagiert werden kann. Zudem werden einheitliche Standards bei der Testdurch- führung und der Gutachtenerstellung voraussichtlich zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft gesetzt. Mit der Zusammenführung der beiden Fachdienste wird zudem die Organisation der Testdurchführung optimiert. Zudem hat sich bereits eine deutliche Beschleunigung der Arbeitsabläufe eingestellt. 3. Welcher Stundenumfang für die Förderung von a) Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich anerkannten Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und b) Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich anerkannten Dyskalkulie wurden pro Schülerin/pro Schüler seit dem Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2012/2013 vergeben? (Bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Schularten und Klassen- stufen angeben!) Es handelt sich bei den zugewiesenen zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die anerkannte Lese-Rechtschreibschwäche-Förderung und Dyskalkulie im Wesentlichen um unterrichts- ergänzende temporäre Unterstützungsmaßnahmen. Die Dauer und der Umfang dieser Unter- stützungsmaßnahmen richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler und kann jahrgangsbezogen, jahrgangsübergreifend oder auch schulübergreifend organisiert werden. Da die Förderung unter Berücksichtigung der möglichen Förderform (Einzelförderung, Gruppenförderung und kombiniert Einzel- und Gruppenförderung) erfolgt, ist der Vergleich von rechnerischen Quotienten aus den zugewiesenen zusätzlichen Lehrer- wochenstunden für die anerkannte Lese-Rechtschreibschwäche-Förderung und Dyskalkulie und den mit den zugewiesenen Stunden geförderten Schülerinnen und Schülern nicht sach- gerecht, da aus den Quotienten eine Aussage zum tatsächlichen Umfang der schüler- bezogenen Förderung nicht abgeleitet werden kann. Die den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Fördermöglichkeiten im Rahmen der selbstständigen Schule gehen also deutlich über die vom Land an die Schulämter zugewiesenen Ergänzungsstunden hinaus. Vor einer Zuweisung zusätzlicher Mittel an Schulen prüfen die Schulämter die Möglichkeiten jeder Einzelschule, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen im Rahmen des Schulbudgets zusätzlich zu fördern. Drucksache 6/2169 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Dies kann zum Beispiel durch Beschulung in einer sehr kleinen Klasse oder Nutzung von Förderstunden geschehen, die allen Schulen im Rahmen der schülerbezogenen Lehrerstundenzuweisung ohnehin zur Verfügung stehen. Die Zuweisung von zusätzlichen Förderstunden durch das Land bildet somit nur einen Teil der tatsächlich realisierten Fördermaßnahmen ab. Im Interesse der Schulen wurde bisher jedoch davon abgesehen, aufwändige Erhebungsinstrumente einzuführen, die eine genaue Differenzierung zwischen den Maßnahmen zulassen. Daten zum schulartbezogenen und jahrgangsbezogenen Vergleich der Richtwerte und der tatsächlichen Förderung werden durch die Landesregierung nicht erhoben, weil hier einzelfallspezifische Regelungen getroffen werden. Zu a) Anzahl der Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben und zusätzlicher Förderung: Schuljahr Staatliches Schulamt Mecklenburg- Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 1.533 1.109 769 1.371 4.782 2009/2010 1.580 1.258 1.567 1.403 5.808 2010/2011 1.538 1.050 992 3.357 6.937 2011/2012 1.699 1.278 1.016 2.448 6.441 2012/2013 1.950 1.136 2.042 1.900 7.028 Anzahl der Förderstunden aus dem Zusatzbedarf für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben: Schuljahr Staatliches Schulamt Mecklenburg- Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 118,0 123,0 108,0 198,0 547,0 2009/2010 188,0 146,0 183,0 183,0 700,0 2010/2011 182,5 149,0 169,0 177,0 677,5 2011/2012 186,0 141,0 96,0 45,0 468,0 2012/2013 218,0 188,0 112,5 206,0 724,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2169 5 Die rechnerischen Quotienten aus den zugewiesenen zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonders schweren Lernstörung im Primarbereich beziehungsweise einer ausgeprägten Lernstörung im Sekundarbereich im Lesen und Rechtschreiben und den mit den zugewiesenen Stunden geförderten Schülerinnen und Schülern sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Schuljahr Staatliches Schulamt Mecklenburg- Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 0,077 0,111 0,140 0,144 0,114 2009/2010 0,119 0,116 0,117 0,130 0,121 2010/2011 0,119 0,142 0,170 0,053 0,098 2011/2012 0,109 0,110 0,094 0,018 0,073 2012/2013 0,112 0,165 0,055 0,108 0,103 Im Schuljahr 2013/2014 stehen über die Regelausstattung hinaus fünf Lehrerstellen zur Förderung von Lese-Rechtschreibschwäche und Lernbeeinträchtigungen im mathematischen Bereich in den höheren Jahrgangsstufen zur Verfügung. Die teils uneinheitliche Entwicklung in den Schulämtern ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die gültigen Rechtsvorschriften den Schulämtern vor Ort einen großen Entscheidungsspielraum einräumen. Derzeit werden die Ergebnisse dieses flexiblen Modells überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zu b) Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen und zusätzlicher Förderung: Schuljahr Staatliches Schulamt Mecklenburg- Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 4 37 93 197 331 2009/2010 22 63 107 176 368 2010/2011 24 35 87 251 397 2011/2012 32 69 122 129 352 2012/2013 53 77 180 250 560 Drucksache 6/2169 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Anzahl der Förderstunden aus dem Zusatzbedarf für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen: Schuljahr Staatliches Schulamt Mecklenburg- Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 4,0 0,0 64,0 35,0 103,0 2009/2010 7,0 0,0 53,5 32,0 92,5 2010/2011 12,5 0,0 70,0 21,0 103,5 2011/2012 10,0 19,0 30,5 11,5 71,0 2012/2013 9,0 24,0 27,0 9,0 69,0 Die rechnerischen Quotienten aus den zugewiesenen zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonders schweren Lernstörung im Primarbereich, beziehungsweise einer ausgeprägten Lernstörung im Sekundarbereich im Rechnen und den mit den zugewiesenen Stunden geförderten Schülerinnen und Schülern, sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Schuljahr Staatliches Schulamt Mecklenburg- Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2008/2009 1,000 0,000 0,688 0,178 0,311 2009/2010 0,318 0,000 0,500 0,182 0,251 2010/2011 0,521 0,000 0,805 0,084 0,261 2011/2012 0,313 0,275 0,250 0,089 0,202 2012/2013 0,170 0,312 0,150 0,036 0,123 Im Schuljahr 2013/2014 stehen über die Regelausstattung hinaus fünf Lehrerstellen zur Förderung von Lese-Rechtschreibschwäche und Lernbeeinträchtigungen im mathematischen Bereich in den höheren Jahrgangsstufen zur Verfügung. Die teils uneinheitliche Entwicklung in den Schulämtern ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass die gültigen Rechtsvorschriften den Schulämtern vor Ort einen großen Entscheidungsspielraum einräumen. Derzeit werden die Ergebnisse dieses flexiblen Modells überprüft und gegebenenfalls angepasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2169 7 4. Welcher Stundenumfang für die Förderung von a) Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich anerkannten Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und b) Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich anerkannten Dyskalkulie wurde pro Schülerin/pro Schüler für das Schuljahr 2013/2014 vergeben? (Bitte getrennt nach Schulamtsbereichen, Schularten und Klassen- stufen angeben!) Die Fragen 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Durch die Landesregierung werden lediglich schulbezogene Summendaten zur Anzahl der mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden geförderten Schülerinnen und Schüler und den für die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler zusätzlich bereitgestellten Lehrerwochenstunden erhoben. Da die Förderung unter Berücksichtigung der möglichen Förderform (Einzel- förderung, Gruppenförderung und kombiniert Einzel- und Gruppenförderung) erfolgt, wird durch die Landesregierung auf eine vergleichende jahrgangsbezogene und schulartbezogene Betrachtung verzichtet. Die vorgenannten Summendaten für das Schuljahr 2013/2014 liegen der Landesregierung noch nicht vor. 5. Wie lang ist durchschnittlich die Bearbeitungszeit eines Antrages von der Antragstellung bis zur Zuweisung der Förderstunden für die entsprechende Schülerin/den entsprechenden Schüler (bitte getrennt nach Schulämtern angeben)? Der Zeitraum vom Eingang des Antrages bis zur Zuweisung von Förderstunden wird von- seiten der Landesregierung statistisch nicht erfasst. Um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler, deren Diagnostik der Teilleistungsstörungen noch nicht abgeschlossen ist, einen Nachteil in der Förderung erleiden könnten, werden bei den Staatlichen Schulämtern die Förderstunden für Teilleistungsstörungen zu Beginn des Schuljahres unter Berücksichtigung des Haushalts den Schulen zugewiesen. Es ist zudem anzumerken, dass nicht jeder Antrag zu Fördermaßnahmen und zusätzlichen Förderstunden an Schulen führen muss.