Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2176 6. Wahlperiode 23.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE „Tag der Reservisten“ in Demmin und ANTWORT der Landesregierung Die Zentralveranstaltung „Tag der Reservisten“ fand am 31.08.2013 in der Hansestadt Demmin statt. Diese Präsentation der Soldatinnen und Soldaten der Reserve, insbesondere der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU) in der Öffentlichkeit, sollte den zahlreichen Besuchern Gelegenheit geben, sich authentisch und in ungezwungener Atmosphäre über den Reservistenverband, die Bundeswehr und sicherheitspolitische Themen zu informieren und zu diskutieren. Im Rahmen dieser öffentlichen Veranstaltung wurden offenbar unter Berufung auf ein „Hausrecht“ private Filmaufnahmen behindert bzw. verhindert. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen im Einzelnen fand oben genannte öffentliche Veranstaltung „Tag der Reservisten“ statt und welche Befugnisse zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit standen hierbei den Ordnungs- und Polizeibehörden sowie Kräften der Bundeswehr zu? Für den „Tag der Reservisten“ wurde durch die Bundeswehr eine Flächensondernutzung gemäß Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Übertragung des Hausrechtes für die Veranstaltungsfläche vor dem Rathaus in Demmin beantragt. Durch den Bürgermeister der Hansestadt Demmin wurde für die Veranstaltung „Tag der Reservisten“ das Hausrecht übertragen und die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Zur Durchsetzung ihres Hausrechtes setzte die Bundeswehr Feldjäger ein. Polizei- und Ordnungsbehörden handelten zudem im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Drucksache 6/2176 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Rechte haben Feldjäger als Militärpolizei der Bundeswehr im öffentlichen Raum unseres Bundeslandes im Allgemeinen, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen im Besonderen und bei oben genannter Veranstaltung im Einzelnen? Die Rechte der Feldjäger im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabenerfüllung fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung. Hierzu liegen keine Informationen vor. In diesem konkreten Fall waren die Feldjäger mit der Durchsetzung des Hausrechts beauftragt. 3. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wurden in Vorbereitung und Durchführung oben genannter Veranstaltung im Einzelnen von Ordnungs- und Polizeibehörden sowie Kräften der Bundeswehr bzw. gemeinsam ergriffen, etwa Aussprechen von Platzverweisen, Beschlagnahmen und Sicherstellungen? Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fanden unter Beteiligung von Vertretern der Stadt Demmin, der Bundeswehr und der Polizei im Vorfeld zwei Besprechungen statt. Während der Veranstaltung störten zwei Personen die Rede des Kommandeurs des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern. Diese Personen wurden durch Feldjäger aus dem Veranstaltungsbereich geleitet. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurden Platzverweise ausgesprochen. Durch eine männliche Person wurde die Veranstaltung mit einer Digitalkamera gefilmt. Die entsprechende Speicherkarte wurde auf Forderung der Feldjäger hin durch die Person an diese herausgegeben. 4. Gab es im Rahmen oben genannter öffentlicher Veranstaltung Behinderungen privater Film- oder Fotoaufnahmen, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchem Ziel und Ergebnis erfolgte die gegebenenfalls und wie bewertet die Landesregierung Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit möglicher Beschlagnahme- oder Sicherstellungsmaßnahmen ? Am 04.09.2013 erstattete die in der Antwort zu Frage 3 genannte männliche Person bei der Polizei in Demmin Anzeige wegen Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch gegen die handelnden Soldaten. Die Anzeige befindet sich zurzeit zur rechtlichen Würdigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Aus diesem Grund enthält sich die Landesregierung einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts.