Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2178 6. Wahlperiode 19.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Belastungen der Landespolizei durch Großraum- und Schwertransporte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten ist keine originäre Aufgabe der Polizei. Bereits im Frühjahr 2008 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eine entsprechende Änderung der Vorschriften über die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten mit dem Ziel einer Entlastung der Polizei durch eine Aufgabenübertragung auf private Unternehmen angeregt. Seitdem sind verschiedene Gremien damit befasst, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Polizei von Teilen der Begleitungstätigkeit entlasten und eine Aufgabenübertragung auf private Unternehmen beabsichtigen . Medienberichten zufolge erwägt das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Privatisierung von Polizeiaufgaben (vgl. Hamburger Abendblatt vom 10.10.2012); so sei beispielsweise denkbar, Schwerlasttransporte nicht mehr von Beamten, sondern von privaten Firmen begleiten zu lassen. 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Belastung der Landespolizei durch eine Begleitung von Großraum- und Schwertransporten im Einzelnen dar (bitte für die Jahre 2009 bis 2012 gesondert ausführen)? Im Zeitraum 2009 - 2012 hat sich die Anzahl der durch die Landespolizei begleiteten Großraum- und Schwertransporte mehr als verdoppelt. Drucksache 6/2178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2009 = 1.501 Transporte 2010 = 1.760 Transporte 2011 = 2.086 Transporte 2012 = 3.176 Transporte 2. Welche politischen, rechtlichen und anderen Maßnahmen sind auf Bundes- beziehungsweise Landesebene erforderlich, um kurzfristig eine entsprechende Aufgabenübertragung (Absicherung von Großraum - und Schwertransporten) auf Private sicherzustellen und wie gestaltet sich deren Umsetzung gegenwärtig? Zur Erreichung einer signifikanten Entlastung der Polizei sind Änderungen in der bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 3/§ 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO), die Überarbeitung der Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992) und Änderungen im Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, firmeneigenen Begleitfahrzeuge (BF) für Großraum- und Schwertransporte (BF 4) vorzunehmen. Derzeit werden die entsprechenden rechtlichen Grundlagen unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Bund-LänderFachausschuss -Straßenverkehrsordnung/Ordnungswidrigkeiten erarbeitet. Das BMVBS wurde gebeten, für die Umsetzung der Maßnahmen einen Zeit- und Maßnahmenplan aufzustellen, der insbesondere die notwendige Anpassung der Rechtsvorschriften einschließt. Das Ergebnis hierzu steht noch aus. 3. Wann ist mit einer schrittweisen beziehungsweise vollständigen Entlastung der Landespolizei von oben genannter Aufgabe zu rechnen? Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsänderung kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden.