Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2180 6. Wahlperiode 25.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylanten und Illegale Ausländer - Monat Juli 2013 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Dem Land liegen lediglich Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor. Eigene statistische Daten zu den Asylverfahren werden durch das Land nicht erhoben. 1. Wie viele Neuzugänge von Asylbewerbern wurden in MecklenburgVorpommern im oben genannten Monat gezählt (bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, ggf. vorheriger Aufenthalt )? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Russische Föderation 58 Serbien 32 Syrien 23 Afghanistan 22 Mauretanien 20 Mazedonien 17 Ghana 14 Armenien 9 Kosovo 5 Vietnam 4 Irak 4 Iran, Islamische Republik 3 Bosnien und Herzegowina 1 Türkei 1 sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1 Insgesamt 214 Angaben zum Alter, Geschlecht und gegebenenfalls vorherigen Aufenthalt liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie viele Ausländer wurden im oben genannten Monat illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen (bitte aufschlüsseln nach Ort des Aufgriffs, erfolgter Maßnahme, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Im Juli 2013 wurden durch die Landespolizei fünf Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise des zuständigen anderen Bundeslandes informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Welche konkreten Maßnahmen durch die Ausländerbehörden eingeleitet wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2180 3 Nationalität Anzahl der Personen Geschlecht Alter (Jahre) Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Vietnam 1 weiblich unbekannt Boizenburg Anzeige wegen des Verdachts der illegalen Einreise, des illegalen Aufenthaltes und des Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Aufenthaltsgesetz Guinea 1 männlich 25 Anklam Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 männlich 24 Hansestadt Wismar Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz Türkei 1 männlich 26 Hansestadt Wismar Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 männlich 30 Anklam Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Wiedereinreise nach Ausweisung /-Abschiebung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 1a) Aufenthaltsgesetz ; die Person war 2011 im Rahmen des DublinII -Verfahrens nach Italien rücküberstellt worden Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie viele Asylanträge wurden im oben genannten Monat in Mecklen- burg-Vorpommern gestellt (bitte aufschlüsseln nach angegebenen Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Angaben zum Asylgrund liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie vielen Personen wurde im oben genannten Monat Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Im Monat Juli 2013 wurde keiner Person Asyl gewährt. 5. Wie viele Asylanträge wurden im oben genannten Monat abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 32 Mazedonien 13 Russische Föderation 2 Türkei 2 Afghanistan 2 Vietnam 2 Ghana 1 Irak 1 Pakistan 1 Thailand 1 Insgesamt 57 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2180 5 6. Gab es im oben genannten Monat Veränderungen bei der Unter- bringung der Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern? Wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln nach Art der Unterbringung, ursprünglichem Ort, neuem Ort, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, zentraler oder dezentraler Unterbringung)? Die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zuständig sind, erfolgte in Gemeinschaftsunterkünften und dezentral in Wohnungen. Angaben zu konkreten Umzügen oder über den Wechsel von der zentralen zur dezentralen Unterbringung liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Wie waren die Asylanten in Mecklenburg-Vorpommern im oben genannten Monat räumlich untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Gemeinde, Landkreis, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Asylgrund, zentraler oder dezentraler Unterbringung)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft monats- durchschnittlich aufhältige Personen* Hansestadt Rostock Satower Straße 161 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 42 Ludwigslust-Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee 152 89 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Güstrow - Waldweg Bad Doberan - Stülower Weg 113 30 45 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg 259 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 166 Vorpommern-Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Wolgast - Baustraße 60 84 227 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 67 Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der am 31.07.2013 dezentral untergebrachten Personen* Hansestadt Rostock 112 Landeshauptstadt Schwerin 53 Ludwigslust-Parchim 172 Landkreis Rostock 152 Mecklenburgische Seenplatte 200 Nordwestmecklenburg 49 Vorpommern-Greifswald 100 Vorpommern-Rügen 169 * Diese Angaben erfassen auch ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung und unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer im Sinne § 15a Aufenthaltsgesetz. Zu Angaben über Alter, Geschlecht, Asylgrund und Staatsangehörigkeit der in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral untergebrachten Personen liegt kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial vor. Gleiches gilt auch für die jeweiligen Gemeinden, in denen die dezentrale Unterbringung erfolgt. 8. Wurden im oben genannten Monat Strafverfahren gegen Asylanten oder Illegale in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet oder aber gab es Verurteilungen? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach: Datum, Beschreibung des Tatgeschehens (ggf. mit Schadenshöhe), Vorwurf und ggf. Strafmaß (mit Höhe der Tagessätze), Staatsangehörigkeit, Asylgrund des Täters bzw. Tatverdächtigen, Alter und Geschlecht. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegt der Landesregierung kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial vor. 9. Gab es im oben genannten Monat Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber ? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, Dauer des Aufenthaltes in der BRD, Alter, Geschlecht, besondere Ereignisse. Da sich der Landesregierung nicht erschließt, was der Fragesteller mit der Formulierung „besondere Ereignisse“ meint, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2180 7 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Dauer des Aufenthalts in BRD (Monate) Alter (Jahre) Geschlecht BosnienHerzegowina Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen nicht vor. 8 32 weiblich Mazedonien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 2 36 männlich Mazedonien " 2 33 weiblich Mazedonien " 2 14 weiblich Mazedonien " 2 11 männlich Mazedonien " 2 45 männlich Mazedonien " 2 38 weiblich Mazedonien " 2 14 männlich Mazedonien " 2 12 weiblich Mazedonien " 2 10 männlich Mazedonien " 2 8 männlich Mazedonien " 18 37 männlich Mazedonien " 8 35 weiblich Mazedonien " 8 18 männlich Mazedonien " 8 16 männlich Mazedonien " 8 15 weiblich Mazedonien " 8 12 männlich Mazedonien " 8 19 weiblich Mazedonien " 8 2 männlich Russische Föderation Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. 4 29 männlich Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Dauer des Aufenthalts in BRD (Monate) Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation " 4 23 weiblich Russische Föderation " 4 2 männlich Russische Föderation " 4 1 männlich Russische Föderation " 4 47 männlich Russische Föderation " 4 30 männlich Russische Föderation " 2 22 männlich Russische Föderation " 11 33 männlich Russische Föderation " 3 34 männlich Russische Föderation " 3 33 weiblich Russische Föderation " 3 8 weiblich Russische Föderation " 3 7 weiblich Russische Föderation " 3 5 männlich Russische Föderation " 4 23 männlich Russische Föderation " 4 22 weiblich Russische Föderation " 4 3 männlich Russische Föderation " 1 38 weiblich Russische Föderation " 1 13 weiblich Russische Föderation " 1 12 weiblich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2180 9 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Dauer des Aufenthalts in BRD (Monate) Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation " 1 11 weiblich Russische Föderation " 1 7 weiblich Russische Föderation " 1 4 weiblich Russische Föderation " 1 3 weiblich Russische Föderation " 1 9 männlich Russische Föderation " 1 4 männlich Russische Föderation " 9 22 männlich Russische Föderation " 9 21 weiblich Russische Föderation " 9 1 männlich Russische Föderation " 9 42 männlich Russische Föderation " 9 47 weiblich Russische Föderation " 9 3 männlich Russische Föderation " 6 36 männlich Russische Föderation " 6 34 weiblich Russische Föderation " 6 7 weiblich Russische Föderation " 6 5 weiblich Russische Föderation " 6 3 weiblich Russische Föderation " 6 3 Monate männlich Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Dauer des Aufenthalts in BRD (Monate) Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation " 1 41 männlich Serbien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. 7 38 männlich Serbien " 7 35 weiblich Serbien " 7 16 weiblich Serbien " 7 13 männlich Serbien " 2 50 weiblich Serbien " 3 53 männlich Serbien " 3 50 weiblich Serbien " 3 16 weiblich Serbien " 1 29 weiblich Serbien " 1 12 weiblich Serbien " 1 10 männlich Serbien " 1 7 weiblich Vietnam " 30 41 männlich 10. Gab es im oben genannten Monat Tatsachen, welche Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber verhinderten? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach, Staatsangehörigkeit, Begründung der Ablehnung, Tatsachenskizzierung die die Abschiebung verhinderten , Alter, Geschlecht. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2180 11 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates , der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. untergetaucht 44 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 14 männlich Russische Föderation " untergetaucht 12 weiblich Russische Föderation " Reisepapiere nicht rechtzeitig eingetroffen 33 männlich Russische Föderation " Reisepapiere nicht rechtzeitig eingetroffen 36 weiblich Russische Föderation " Reisepapiere nicht rechtzeitig eingetroffen 7 weiblich Russische Föderation " Reisepapiere nicht rechtzeitig eingetroffen 5 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 46 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 10 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 6 männlich Russische Föderation " Petition an Deutschen Bundestag 27 männlich Russische Föderation " Petition an Deutschen Bundestag 26 weiblich Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation " Petition an Deutschen Bundestag 7 weiblich Russische Föderation " Petition an Deutschen Bundestag 5 weiblich Russische Föderation " Petition an Deutschen Bundestag 3 männlich Russische Föderation " Petition an Deutschen Bundestag 2 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 20 männlich Russische Föderation " untergetaucht 46 männlich Russische Föderation " untergetaucht 37 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 15 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 14 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 10 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 1 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 19 männlich Russische Föderation " untergetaucht 17 männlich Russische Föderation " Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig 36 männlich Russische Föderation " Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig 36 weiblich Russische Föderation " Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig 10 weiblich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2180 13 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungsgrund der Abschiebung Alter (Jahre) Geschlecht Russische Föderation " Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig 9 weiblich Russische Föderation " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 31 männlich Russische Föderation " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 29 weiblich Russische Föderation " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 10 weiblich Russische Föderation " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 8 weiblich Russische Föderation " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 4 männlich Russische Föderation " Erkrankung der Frau 33 männlich Russische Föderation " Erkrankung 36 weiblich Russische Föderation " Erkrankung der Mutter 7 weiblich Russische Föderation " Erkrankung der Mutter 5 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 47 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 10 weiblich Russische Föderation " untergetaucht 6 männlich Serbien Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen offensichtlich nicht vor. ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 32 weiblich Serbien " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 14 männlich Drucksache 6/2180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Staatsange- hörigkeit Begründung der Ablehnung Verhinderungs- grund der Abschiebung Alter (Jahre) Geschlecht Serbien " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 9 weiblich Serbien " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 7 weiblich Serbien " ein Kind untergetaucht, keine Familientrennung 3 weiblich Serbien " untergetaucht 28 weiblich Serbien " untergetaucht 12 weiblich Ghana Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates , der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, ist eine Zuständigkeit Deutschlands zur Durchführung eines Asylverfahrens nicht gegeben. untergetaucht 27 männlich Somalia " untergetaucht 21 männlich Irak " Erkrankung 29 weiblich Irak " Erkrankung der Mutter 9 weiblich Irak " Erkrankung der Mutter 7 männlich Irak " Erkrankung der Mutter 5 männlich Irak " Erkrankung der Mutter 2 männlich Syrien " Verwaltungsgerichts-urteil 24 männlich