Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2182 6. Wahlperiode 19.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - August 2013 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den oben genannten Monat polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat August 2013 wurden 22 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch Am 01.08.2013 kam es in 18055 Rostock, Neuer Markt, anlässlich eines NPD-Infostandes durch eine weibliche bekannte Tatverdächtige aus einer Gegendemonstration zu einer Beleidigung eingesetzter Polizeibeamter. 2. Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch Am 01.08.2013 kam es in 18055 Rostock, Neuer Markt, anlässlich eines NPD-Infostandes durch eine weibliche bekannte Tatverdächtige aus einer Gegendemonstration zu einer Bedrohung der eingesetzten Polizeibeamten. 3. Gefährliche Körperverletzung (Versuch) gemäß § 224 Strafgesetzbuch Am 01.08.2013 kam es in 18055 Rostock, Neuer Markt, im Rahmen einer Absicherung eines NPD-Infostandes durch eine weibliche bekannte Tatverdächtige aus einer Gegendemonstration zu einem tätlichen Angriff auf die eingesetzten Polizeibeamten. Drucksache 6/2182 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch Am 12.08.2013 nötigten zwei bekannte männliche Tatverdächtige in 18055 Rostock, Schwaansche Straße 3, eine von Polizeifahrzeugen begleitete, von der zuständigen Versammlungsbehörde genehmigte Fahrzeugkolonne zu einer NPD-Versammlung zum Anhalten, indem sie sich auf die Fahrbahn setzten. 5. Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch Am 12.08.2013 nötigten zwei bekannte (1x männlich, 1x weiblich) Tatverdächtige in 18055 Rostock, Schwaansche Straße 3, eine von Polizeifahrzeugen begleitete, von der zuständigen Versammlungsbehörde genehmigte Fahrzeugkolonne zu einer NPDVersammlung zum Anhalten, indem sie sich auf die Fahrbahn setzten. 6. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 12.08.2013 schlug ein bekannter Tatverdächtiger in 18055 Rostock, Universitäts- platz, einem Teilnehmer einer NPD-Versammlung mit der Faust ins Gesicht. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 15.08.2013 schütteten unbekannte Täter in 23936 Grevesmühlen, Grüner Weg 5a, weiße Farbe auf ein am „Thing Haus“ angebrachtes Plakat. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 14.08.2013 schmierten unbekannte Täter in 17491 Greifswald, Hans-Beimler-Straße, an eine Wand der dortigen Berufsschule den Schriftzug: „G., wir kriegen dich!“, der gegen einen offenbar der rechten Szene zugehörigen Schüler gerichtet war. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 16.08.2013 sprühten unbekannte Täter in 17166 Teterow, Kapitän-Kaempf-Weg, mittels schwarzer Farbe an eine Brückenunterführung ein durchgestrichenes Hakenkreuz sowie die Schriftzüge: „Antifa Teterow“, „Nazis raus“ und „Zone Antifa Teterow“. 10. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch Am 17.08.2013 wurden in 23996 Bad Kleinen, An der Feldhecke, zwei bekannte Tatverdächtige dabei angetroffen, wie sie gerade zwei Wahlplakate der NPD entwenden wollten. Zwei weitere NPD-Wahlplakate befanden sich bereits in deren PKW. 11. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Strafgesetzbuch Am 17.08.2013 wurde in 19061 Schwerin, Graf-Yorck-Straße 6, durch polizeiliche Internetrecherchen festgestellt, dass auf einer Facebookseite, die durch die drei bekannten Tatverdächtigen genutzt wird, zur Entfernung und Sammlung von NPD- und AfDPlakaten aufgerufen wurde. 12. Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch Am 19.08.2013 wurden durch einen bekannten Tatverdächtigen in 17373 Ueckermünde, Ueckerstraße, zwei NPD Wahlplakate gefunden und mitgenommen. 13. Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch Am 23.08.2013 griff ein bekannter Tatverdächtiger in 23968 Wismar, Platz des Friedens, ein AfD-Mitglied an einem AfD-Infostand verbal an und bedrohte ihn. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2182 3 14. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafbesetzbuch Am 23.08.2013 brachten unbekannte Täter in 23936 Grevesmühlen, Grüner Weg 1, auf dem Gehweg mittels roter Farbe einen Kreis mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz auf und an einem in der Nähe befindlichen Gebäude, ebenfalls mit roter Farbe, den Schriftzug: „NPD Fuck off“. 15. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 23.08.2013 brachten unbekannte Täter in 23936 Grevesmühlen, Mühlenstraße, mittels roter Farbe ein durchgestrichenes Hakenkreuz im Kreis an die Fassade eines Hauses auf. 16. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch Am 24.08.2013 wurde in 19053 Schwerin, Schlossstraße, auf einer AfD-Wahlveran- staltung ein Geschädigter durch einen bekannten Tatverdächtigen geschlagen. 17. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 24.08.2013 wurde durch einen bekannten Tatverdächtigen in 19053 Schwerin, Schlossstraße, auf einer AfD-Wahlveranstaltung ein Wahlstand durch Tritte beschädigt. 18. Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch Am 24.08.2013 hielten sich zwei bekannte Tatverdächtige in 17373 Ueckermünde, Ueckerstraße, unberechtigt auf einem Kinderfest der NPD auf und störten dieses. 19. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Strafgesetzbuch Am 24.08.2013 führte ein bekannter Tatverdächtiger in 17373 Ueckermünde, Ueckerstraße, ein Wahlplakat der NPD mit sich. Der auf diesem Plakat abgebildeten Frau wurde ein Hakenkreuz auf die Stirn gezeichnet und das Plakat wurde weiterhin mit dem Schriftzug „Nazischlampe“ versehen. 20. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 26.08.2013 wurde durch zwei bekannte Tatverdächtige in 19055 Schwerin, Möwenburgstraße, ein aufgehängtes NPD-Wahlplakat heruntergerissen und zerschnitten. 21. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch Am 29.08.2013 wurden durch unbekannte Täter in 23936 Grevesmühlen, Rehnaer Straße 1a, vier Wahlplakate der CDU mit Farbe besprüht und einem Anarchiezeichen versehen. 22. Diebstahl gemäß § 242 Strafgesetzbuch und Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetz- buch Am 31.08.2013 entwendeten unbekannte Täter in 18190 Sanitz sechs Wahlplakate der NPD, rissen von einer Litfaßsäule NPD-Plakate teilweise herunter und brachten linksmotivierte Aufkleber an.