Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2185 6. Wahlperiode 26.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Vorwurf der Untreue gegen den Geschäftsführer des Studentenwerks Rostock und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten wird gegen den Geschäftsführer des Studentenwerks Rostock ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue geführt. Der Beschuldigte soll zwischen 2004 und 2013 rund 300.000 Euro Gehaltszulagen kassiert haben, womit er gegen das sogenannte Besserstellungsverbot verstoßen hätte. Informationen der OstseeZeitung (Ausgabe vom 09.08.2013) zufolge soll der Beschuldigte 2004 über einen „Headhunter“ aus seiner damaligen Tätigkeit in Dresden mit dem Versprechen abgeworben worden sein, „eine Zulage von 2.500 Euro monatlich zu erhalten.“ Weiter heißt es in dem OZ-Beitrag: „Entsprechende Vereinbarungen, denen der Vorstand des Studentenwerks jedes Jahr von Neuem in nichtöffentlicher Sitzung zustimmen musste, hätten die Beteiligten pflichtwidrig nicht dem Ministerium gemeldet.“ 1. Wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen? Die Ermittlungen dauern noch an. 2. Ist die Entlassung mittlerweile formal bestätigt worden? Ja. Drucksache 6/2185 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Ist der mittlerweile fristlos gekündigte Geschäftsführer in der Vergan- genheit bereits des Öfteren durch Verfehlungen auffällig geworden? Wenn ja, a) um welche konkreten Verfehlungen handelt es sich? b) wann kam es zu den Verfehlungen? c) wie wurden die Verfehlungen geahndet? Die Fragen 3, 3 a), 3 b) und 3 c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Informationen zu personalrechtlich relevanten Verfehlungen vor. 4. Warum wurde der offensichtliche Verstoß gegen das Besserstellungsverbot erst jüngst festgestellt? Der Landesregierung wurde der Umstand der Nebenabreden erst durch einen von dem Beschuldigten für den Vorstand des Studentenwerks ausgefüllten Fragebogen vom 28.06.2013, der sich unter anderem auch zur Höhe seiner Bezüge verhalten hatte, bekannt. 5. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung zum oben genannten „Headhunter“, der den Beschuldigten mit dem Versprechen abgeworben haben soll, eine Zulage von monatlich 2.500 Euro zu erhalten? Erkenntnisse zu dem sogenannten „Headhunter“ haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bislang nicht ergeben. 6. Wurden in der Angelegenheit inzwischen Ermittlungen gegen weitere Personen aufgenommen? Wenn ja, a) gegen welche Personen (Dienststellung, z. B. Vorstandsmitglied des Studentenwerks) richten sich die Ermittlungen? b) aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen jeweils aufge- nommen? c) wann wurden die Ermittlungen aufgenommen? Die Fragen 6, 6 a), 6 b) und 6 c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2185 3 7. Über welche Kontrollmöglichkeiten verfügt die Landesregierung, um künftig Vorfälle wie den oben genannten zu verhindern? Die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Kontrollmöglichkeiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind im § 14 Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 1993, Seite 165, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2005, GVOBl. M-V 2005, Seite 535) geregelt. Sie umfassen Informationspflichten sowie Auskunfts- und Teilnahmerechte. 8. Inwieweit sind in dieser Hinsicht Veränderungen geplant? Keine. Die Landesregierung beabsichtigt weiterhin, regelmäßig von ihrem Informationsrecht Gebrauch zu machen. 9. Welcher Partei gehört der Beschuldigte an? Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor.