Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2188 6. Wahlperiode 15.11.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen, sozial-emotionale Entwicklung sowie geistige Entwicklung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. In welchem Umfang wurden an den allgemein bildenden Schulen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 Stunden für den gemeinsamen Unterricht, der von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen erteilt wird, a) bei Fortschreibung der jeweiligen Förderanträge und b) bei positiv beschiedenen Erstanträgen zugewiesen (bitte getrennt nach Schuljahren, Schulämtern und Förderschwerpunkten angeben)? Zu a) und b) Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Umfang der durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts (GU) in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 erteilten Lehrerwochenstunden ist in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. Übersicht 1: Staatliches Schulamt Greifswald Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 (Stand: 01.10.2013) durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden Förder- schwerpunkt bei Fort- schreibung der Förderanträge bei positiv beschiedenen Erstanträgen bei Fortschreibung der Förderanträge bei positiv beschiedenen Erstanträgen Lernen 62,5 39 66,8 21,1 Sprache 58,5 29 87,6 42,2 emotionale und soziale Entwicklung 473 248 391,5 137 Hören Die Lehrerwochenstunden sind im Staatlichen Schulamt Rostock erfasst. Sehen Die Lehrerwochenstunden sind im Staatlichen Schulamt Schwerin erfasst. körperliche und motorische Entwicklung 18 2 23,8 9,4 geistige Entwicklung 14 9 3 Zwischensumme 626 318 578,7 212,7 Gesamtsumme 944 791,4* * Im Umfang der erteilten Lehrerwochenstunden sind Lehrerwochenstunden nach den §§ 6 und 9 Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014 enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 3 Übersicht 2: Staatliches Schulamt Neubrandenburg Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden Förder- schwerpunkt bei Fort- schreibung der Förderanträge* bei positiv beschiedenen Erstanträgen* bei Fortschreibung der Förderanträge * bei positiv beschiedenen Erstanträgen* Lernen 90 37,8 Sprache 79 60,9 emotionale und soziale Entwicklung 120 116,2 Hören Die Lehrerwochenstunden sind im Staatlichen Schulamt Rostock erfasst. Sehen Die Lehrerwochenstunden sind im Staatlichen Schulamt Schwerin erfasst. körperliche und motorische Entwicklung 19 17,6 geistige Entwicklung 0 0 Gesamtsumme 308** 232,5 * Eine Unterscheidung zwischen Fortschreibung von Förderanträgen und beschiedenem Erstantrag ist nicht erfolgt und nachträglich nicht mehr feststellbar. ** Im Umfang der erteilten Lehrerwochenstunden sind Lehrerwochenstunden nach den §§ 6 und 7 Unterrichtsversorgungsverordnung 2012/2013 enthalten. Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Übersicht 3: Staatliches Schulamt Rostock Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden Förder- schwerpunkt bei Fort- schreibung der Förderanträge* bei positiv beschiedenen Erstanträgen* bei Fortschreibung der Förderanträge bei positiv beschiedenen Erstanträgen Lernen 117 162,4 1,4 Sprache 80,8 109,4 26,9 emotionale und soziale Entwicklung 430,2 369,5 27 Hören 180** 230 22 Sehen Die Lehrerwochenstunden sind im Staatlichen Schulamt Schwerin erfasst. körperliche und motorische Entwicklung 53 60,7 28,1 geistige Entwicklung 0 0 33 Zwischensumme - 932 138,4 Gesamtsumme 861 1.070,4 * Eine Unterscheidung zwischen Fortschreibung von Förderanträgen und beschiedenem Erstantrag ist nicht erfolgt und nachträglich nicht mehr feststellbar. ** Im Umfang der Lehrerwochenstunden sind Lehrerwochenstunden gemäß der §§ 6 und 9 Unterrichtsversorgungsverordnung 2012/2013 enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 5 Übersicht 4: Staatliches Schulamt Schwerin Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im GU erteilte Lehrerwochenstunden Förder- schwerpunkt bei Fort- schreibung der Förderanträge bei positiv beschiedenen Erstanträgen bei Fortschreibung der Förderanträge bei positiv beschiedenen Erstanträgen Lernen 161 199 133,1 169,2 Sprache 25 46 28,8 48,1 emotionale und soziale Entwicklung 0* 0* 94,9 111,1 Hören Die Lehrerwochenstunden sind im Staatlichen Schulamt Rostock erfasst. Sehen 75 121 körperliche und motorische Entwicklung 14 5 18,2 12 geistige Entwicklung 37 12 18 2,4 Zwischensumme 312 262 414 342,8 Gesamt 574 756,8** * Die Lehrerwochenstunden wurden im Rahmen der Regelungen nach § 9 der Unterrichtsversorgungsverord- nung 2012/2013 abgesichert. ** Die Lehrerwochenstunden der Versorgungsreserve für erst nach Schuljahresbeginn beschiedene Anträge sind nicht enthalten. 2. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung seit dem Schuljahr 2011/2012 a) insgesamt, b) im Unterricht an Förderschulen und c) im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen entwickelt (bitte getrennt nach Schuljahren, Schulämtern und Einzelschule angeben)? Zu a) Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Anzahl der Schülerinnen und Schüler Schuljahr Staatliches Schulamt an Förderschulen im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen 2011/2012 Greifswald 485 19 Neubrandenburg 419 1 Rostock 477 3 Schwerin 648 18 Gesamt 2.029 41 2012/2013 Greifswald 549 Daten zu Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Förderung an Regelschulen liegen aus der Schulstatistik des Schuljahres 2012/2013 nicht vor. Neubrandenburg 336 Rostock 460 Schwerin 674 Gesamt 2.019 Zu b) Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an Förderschulen für das Schuljahr 2011/2012 ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen: Staatliches Schulamt Schulname Ort Schülerinnen und Schüler Greifswald Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Astrid Lindgren“ Stralsund 43 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Sonnenblumenschule“ Franzburg 65 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Rosenhofschule“ RibnitzDamgarten 76 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Patzig 65 Sonderpädagogisches Zentrum für mehrfachbehinderte Hörgeschädigte Putbus 31 Evangelisches Schulzentrum Martin-Schule Greifswald 75 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Kleeblattschule“ Anklam 70 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Stettiner Haff“ Zirchow 60 Neubrandenburg Schule zur individuellen Lebensbewältigung „Randow“ Löcknitz 30 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Ferdinandshof 53 Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg 19 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Neubrandenburg „Kranichschule“ Neubrandenburg 82 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Altentreptow 23 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 7 Staatliches Schulamt Schulname Ort Schülerinnen und Schüler Neubrandenburg Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Demmin 40 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Malchin 31 Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung „Tom Mutters“ Neustrelitz 44 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sietow 66 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Groß Miltzow 31 Rostock Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Graal-Müritz 33 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Regenbogenschule“ Bad Doberan 68 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Bützow 56 Anne-Frank-Schule Schule zur individuellen Lebensbewältigung Güstrow 78 Allgemeine Förderschule mit Schule zur individuellen Lebensbewältigung Teterow 40 Schule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung „Warnowschule“ Rostock Rostock 103 „St. Michael-Schule“ Rostock 99 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Albert Schweitzer“ Schwerin Schwerin 80 Evangelische Kooperative Schule zur individuellen Lebensbewältigung Schwerin 80 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster 35 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Wallberg“ Neuburg 46 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Grevesmühlen 51 „Astrid-Lindgren-Schule“ Schule zur individuellen Lebensbewältigung Wismar 40 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Hagenow 69 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Ludwigslust 78 Schule zur individuellen Lebensbewältigung „Am Alten Hafen“ Parchim 66 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Dobbertin 52 Allgemeine Förderschule Boizenburg/ Elbe 27 Förderschule mit Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Sternberg 24 Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an Förderschulen für das Schuljahr 2012/2013 ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen: Staatliches Schulamt Schulname Schülerinnen und Schüler Greifswald Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Astrid Lindgren“ Stralsund 42 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Sonnenblumenschule“ Franzburg 66 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Rosenhofschule“ RibnitzDamgarten 77 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Patzig 67 Sonderpädagogisches Zentrum für mehrfachbehinderte Hörgeschädigte Putbus Putbus 29 Evangelisches Schulzentrum Martin-Schule Greifswald 64 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Kleeblattschule“ Anklam 72 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Stettiner Haff“ Zirchow 60 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Randow-Schule“ Löcknitz 31 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ferdinandshof 41 Neubrandenburg Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg 21 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Neubrandenburg „Kranichschule“ Neubrandenburg 77 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Altentreptow 25 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Demmin 37 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Malchin 31 Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Tom Mutters“ Neustrelitz 42 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sietow 65 Mosaik-Schule - Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Holzendorf 38 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 9 Staatliches Schulamt Schulname Schülerinnen und Schüler Rostock Schule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung „Warnowschule“ Rostock Rostock 102 „St. Michael-Schule“ Rostock 88 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Regenbogenschule“ Bad Doberan Bad Doberan 70 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Bützow 54 Anne-Frank-Schule Schule zur individuellen Lebensbewältigung Güstrow 72 Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Teterow 36 Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Graal-Müritz 38 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Albert Schweitzer“ Schwerin Schwerin 88 Evangelische Kooperative Schule zur individuellen Lebensbewältigung Schwerin 84 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Hagenow Hagenow 63 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „An der Bleiche“ Ludwigslust Ludwigslust 86 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Schule am Alten Haff“ Parchim Parchim 61 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Dobbertin 49 Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Boizenburg Boizenburg/ Elbe 26 Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Sternberg Sternberg 26 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster 41 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Wallberg“ Neuburg Neuburg 44 Mosaik-Schule, Staatlich anerkannte Ersatzschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Grevesmühlen 58 Astrid-Lindgren-Schule Schule zur individuellen Lebensbewältigung Wismar 48 Zu c) Eine Auswertung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an Regelschulen nach Einzelschulen liegt nicht vor. Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 3. Unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und in welchen Formen findet eine therapeutische Begleitung oder Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung während des Aufenthalts an der Schule statt? 4. In wie vielen Fällen fand eine therapeutische Begleitung oder Betreu- ung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ab dem Schuljahr 2011/2012 statt (bitte nach Schuljahren , Schulamtbereichen und Einzelschulen angeben)? Zu 3 und 4 Eine therapeutische Begleitung oder Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung während des Aufenthalts an der Schule findet auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung nach § 11 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung vom 20. Januar 2011/19. Mai 2011, in Kraft getreten am 1. Juli 2011, statt. Danach ist eine Behandlung ohne Verordnung eines Hausbesuchs außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind, soweit § 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie dem nicht entgegensteht. Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird. Umfang und Form sowie Anzahl der Fälle therapeutischer Begleitung oder Betreuung sind in der Anlage 1 dargestellt. 5. Wie hat sich die Anzahl von Gewaltvorfällen gegenüber a) Mitschülerinnen und Mitschülern, b) dem Schulpersonal und c) Einrichtungen und Sachen seit dem Schuljahr 2011/2012 entwickelt (bitte getrennt nach Schuljahren , Schulämtern und Schularten angeben)? Zu a), b) und c) Auf eine Darstellung der Vorfälle nach Schularten wird verzichtet, da über die abgefragte Aufschlüsselung die Identifizierung der beteiligten Personen ermöglicht würde, insbesondere bei Einzelereignissen. Somit bestehen datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Einschränkungen gegenüber Schülerinnen und Schülern und gegenüber Lehrkräften bei der Darstellung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 11 Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über gemeldete Vorfälle in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013. Rückschlüsse über die arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Würdigung der einzelnen Vorfälle sind nicht möglich. Tabelle 1: Auszug meldepflichtige Vorfälle Schuljahr 2011/2012 Schwerin Rostock Neubrandenburg Greifswald Land Gewalt 39 16 15 24 94 davon: Schülerin/Schüler gegen Schülerin/Schüler ab 14. Lebensjahr 9 2 4 3 18 Schülerin/Schüler gegen Schulpersonal 1 1 2 Schulpersonal gegen Schülerin/Schüler 2 2 durch Schulfremde 1 2 1 4 an Förderschulen 8 6 8 3 25 durch unter 14-jährige Schülerin/Schüler 18 5 3 17 43 Sachbeschädigung, Diebstahl 2 3 4 3 12 Brandstiftung 1 2 1 4 Amokdrohung 7 1 3 4 15 Tabelle 2: Auszug meldepflichtige Vorfälle Schuljahr 2012/2013 Schwerin Rostock Neubrandenburg Greifswald Land Gewalt 45 12 23 15 95 davon: Schülerin/Schüler gegen Schülerin/Schüler ab 14. Lebensjahr 9 1 3 4 17 Schülerin/Schüler gegen Schulpersonal 2 2 1 5 Schulpersonal gegen Schülerin/Schüler 2 2 1 5 durch Schulfremde 2 2 an Förderschulen 15 3 2 2 22 durch unter 14-jährige Schülerin/Schüler 17 4 16 7 44 Sachbeschädigung, Diebstahl 4 4 2 2 12 Brandstiftung 3 2 5 Amokdrohung 1 1 2 Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur merkt an, dass zwischen den beiden Schuljahren keine Veränderungen stattgefunden haben, die auf aufsichtsbehördlich bedenkliche Tendenzen hinweisen würden. Gewaltvorfälle zwischen Schulpersonal und Schülerinnen und Schülern sind mit Blick auf die Gesamtzahlen von Schulpersonal und Schülerinnen beziehungsweise Schülern seltene Ereignisse. Schwere Gewaltstraftaten oder Amokläufe hat es an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns im Berichtszeitraum nicht gegeben. Der bedeutsame Rückgang der gemeldeten Vorfälle von angedrohten Amokläufen vom Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahr 2012/2013 ist auf das sofortige und konsequente Einschreiten der Polizei und die strafrechtliche Verfolgung dieser Drohungen zurückzuführen. 6. Wann und mit welchen Ergebnissen erfolgte durch welche Schulbehörden seit der am 29.01.2010 erlassenen „Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eine Evaluation der dort festgelegten Maßnahmen, insbesondere der Notfallpläne, an den Schulen? Die Staatlichen Schulämter Schwerin, Greifswald, Rostock und Neubrandenburg haben im Oktober 2012 die vollständige Umsetzung der festgelegten Maßnahmen berichtet. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Arbeitstreffen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, um den Umgang mit Notfallsituationen auszuwerten und gemeinsame Handlungsstrategien zu entwerfen. Durch die Meldung der Vorfälle an die zentrale Fachaufsicht für den Notfallplan im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird zudem sichergestellt, dass jeder einzelne Vorgang zeitnah fachgerecht und im Rahmen der bestehenden Regelungen gehandhabt und bearbeitet wird. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Anwendung und Umsetzung der o.a. Verwaltungsvorschrift a) im Allgemeinen und b) bei konkreten Gewaltvorfällen an den Schulen das Landes? Zu a) und b) Die Landesregierung hat keinen Grund, die Anwendung und Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen durch die Schulen, die Staatlichen Schulämter oder die Fachreferate im Allgemeinen oder bei konkreten Gewaltvorfällen zu beanstanden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 Anlage 1 Schuljahr 2011/2012 und Schuljahr 2012/2013 Staatliches Schulamt: Greifswald Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Name der Art der therapeutischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Art der therapeutischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schüle- rin/ Schüler je Woche Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Rosenhofschule“ RibnitzDamgarten Sprache 12 1 Sprache 14 1 Ergotherapie 18 1 Ergotherapie 19 1 Physiotherapie 2 3 Physiotherapie 2 3 Physiotherapie 3 2 Physiotherapie 11 1 Physiotherapie 9 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ferdinandshof Physiotherapie 9 2,2 Physiotherapie 8 2,25 Ergotherapie 15 1,2 Ergotherapie 13 1,2 Logopädie 6 1 Logopädie 6 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Astrid Lindgren“ Stralsund Logopädie 12 1 Logopädie 10 1 Logopädie 3 1 Logopädie 3 1 Physiotherapie 1 3 Physiotherapie 1 3 Physiotherapie 3 1 Physiotherapie 3 1 Autismus 2 1 Autismus 2 1 Ergotherapie 1 1 Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Staatliches Schulamt: Greifswald Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Name der Art der therapeutischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Art der therapeutischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Randow-Schule“ Löcknitz Physiotherapie 2 1 Physiotherapie 2 1 Ergotherapie 11 2 Ergotherapie 11 2 Logopädie 5 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Kleeblattschule“ Anklam Ergotherapie 6 1 Ergotherapie 6 1 1 2 1 2 Autismus 1 1 Autismus 1 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Stettiner Haff“ Zirchow Ergotherapie 14 1 Ergotherapie 14 1 Autismus 4 1 Autismus 4 1 Logopädie 8 1 Logopädie 8 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Sonnenblumenschule“ Franzburg Fehlmeldung Fehlmeldung Gesamt 142 145 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 15 Staatliches Schulamt: Neubrandenburg Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Name der Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Sietow Ergotherapie 25 1 Ergotherapie 23 1 Physiotherapie 17 2 Physiotherapie 15 2 Logopädie 15 1 Logopädie 13 1 Musiktherapie 7 1 Musiktherapie 6 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Altentreptow Physiotherapie 2 1 Physiotherapie 2 1 Logopädie 1 1 Ergotherapie 1 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Demmin Autismus-therapie 5 1 Autismustherapie 5 1 Ergotherapie 2 1 Ergotherapie 2 1 Gesamt 73 68 Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Staatliches Schulamt: Rostock Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Name der Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Förderschule Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung Teterow Physiotherapie 7 1,5 Physiotherapie 8 1,5 Logopädie 9 1 Logopädie 13 1 Autismusambulanz 2 1 Autismusambulanz 2 1 Ergotherapie 5 1 Ergotherapie 6 1 Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung Graal-Müritz Logopädie 8 1 Logopädie 6 1 Ergotherapie 8 1 Ergotherapie 9 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Warnowschule“ Rostock Krankengymnastik 24 1,2 Krankengymnastik 22 1,2 Sprachtherapie 7 1 Sprachtherapie 12 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Regenbogenschule“ Bad Doberan Fehlmeldung Fehlmeldung Gesamt 70 78 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2188 17 Staatliches Schulamt: Schwerin Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Name der Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfängerinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Albert Schweitzer“ Schwerin Ergotherapie 5 1 Ergotherapie 6 1 Logopädie 3 1 Logopädie 3 1 Physiotherapie 4 1 Physiotherapie 4 1 Physiotherapie 1 1 Physiotherapie 1 1 Logopädie 4 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung Boizenburg Fehlmeldung Fehlmeldung Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung Sternberg Fehlmeldung Fehlmeldung Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Hagenow Ergotherrapie 7 1 Ergotherapie 8 1 Ergotherapie 1 1 Ergotherapie 2 1 Physiotherapie 10 1 Physiotherapie 9 1 Logopädie 17 1 Logopädie 18 1 Drucksache 6/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Staatliches Schulamt: Schwerin Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Name der Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfänge- rinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Art der therapeu- tischen Maßnahme Anzahl der Leistungsempfänger / -empfängerinnen (Schülerinnen/ Schüler) Anzahl der Therapien je Schülerin/ Schüler je Woche Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „An der Bleiche“ Ludwigslust Physiotherapie 4 2 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Wallberg“ Neuburg Ergotherapie 16 1 Ergotherapie 13 1 3 1 7 1 Logopädie 13 1 Logopädie 9 1 1 1 Autismustherapie 3 1 Autismustherapie 2 1 Physiotherapie 1 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Schule am Alten Hafen“ Parchim Logopädie 1 1 Logopädie 1 1 Ergotherapie 1 1 Gesamt 85 93