Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2191 6. Wahlperiode 26.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Peter Ritter und Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Migrantinnen als Opfer von häuslicher Gewalt und ANTWORT der Landesregierung In der ersten Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2005 wurden unter anderem Migrantinnen als Personengruppe genannt, die noch stärker in das Blickfeld der Präventions-, Interventionsund Beratungsarbeit gelangen müssen. Um die Zielgruppe Migrantinnen besser erreichen zu können, wurden in der ersten Fortschreibung des Landesaktionsplanes konkrete Vorhaben formuliert. 1. In welcher Form hat die Landesregierung das im Landesaktionsplan formulierte Vorhaben umgesetzt, die Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen in Mecklenburg-Vorpommern zu untersuchen? 2. Wann und in welcher Form wurden die Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht? Frage 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Untersuchung zur Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen in Mecklenburg-Vorpommern ist bisher nicht erfolgt. Dennoch hat die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen ergriffen. Insoweit wird auf die Beantwortung zu den Fragen 4, 5 und 6 verwiesen. Drucksache 6/2191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Empfehlungen zum Schutz der Frauen vor körperlicher und seelischer Gewalt konnten erarbeitet werden? Die jährlichen Fachtagungen zur häuslichen und sexualisierten Gewalt gegenüber Frauen sowie die Dokumentationen zu den Fachtagungen, die Einrichtung der beiden Opferambulanzen an den Instituten für Rechtsmedizin an den Universitäten Greifswald und Rostock, die Fachveranstaltungen zum Thema Stalking einschließlich der Dokumentationen, die Erarbeitung von Materialien für Betroffene von Stalking und für die verschiedenen Berufsgruppen, die Fort- und Weiterbildungsangebote für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte , Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter oder der Ärzteschaft sind Maßnahmen, die dem Schutz von körperlich oder seelisch misshandelten Frauen dienen. 4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungssituation für Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen mit und ohne Kinder haben seit 2005 stattgefunden? Das Ministerium für Inneres und Sport hat die für die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, Asylbewerberinnen und Asylbewerber verstärkt in Wohnungen unterzubringen. Hiervon machen die Kommunen auch im Interesse der Asylbewerberinnen rege Gebrauch. Anders als in den zurückliegenden Jahren werden den Kommunen neben den Kosten der Unterkunft nunmehr auch die Aufwendungen für die Betreuung der dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber erstattet. Soweit das Land ausländische Flüchtlinge aufgrund einer Anordnung nach § 23 Absatz 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes aufnimmt oder die Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes erfolgt, werden die Flüchtlinge ohne vorherigen Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft unverzüglich nach ihrer Einreise in Wohnungen untergebracht. Auch in diesen Fällen erstattet das Land den Kommunen die Kosten der Unterbringung und Betreuung. 5. Wie und an welcher Stelle ist der schnelle und erleichterte Zugang zu alternativen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen mit und ohne Kinder geregelt? Alternative Unterbringungsmöglichkeiten, auf die im erforderlichen Fall zurückgegriffen werden, sind zum Beispiel die dezentrale Unterbringung in Wohnungen, bei Vorliegen häuslicher Gewalt die Unterbringung in Frauenhäusern oder aber auch eine landesinterne beziehungsweise länderübergreifende Umverteilung der Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2191 3 Ferner haben die alleinstehenden Asylbewerberinnen und Flüchtlingsfrauen bei Bedarf auch die Möglichkeit, von den zahlreichen Beratungsangeboten, zum Beispiel den Interventionsstellen , den Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, den Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt sowie sonstiger kommunaler Beratungsstellen Gebrauch zu machen. 6. Zu welchen Anteilen steht in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern weibliches Betreuungspersonal zur Verfügung? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Anteil des weiblichen Betreuungspersonals in % Hansestadt Rostock Satower Straße 40 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 50 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst 50 50 50 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Güstrow -Waldweg Bad Doberan - Stülower Weg 50 60 33,3 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg 42,8 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 16,6 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegelsdorfer Wende Wolgast - Baustraße 60* Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Rudenstraße 44,4 * Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden alle drei Gemeinschaftsunterkünfte durch Mitarbeiter der Firma European Homecare Essen betreut. Dies führt dazu, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Einrichtung nach Bedarf eingesetzt werden können. Drucksache 6/2191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche spezifischen Fortbildungsangebote stehen für Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter in der Hilfeeinrichtung zur Erweiterung der interkulturellen Kompetenz, insbesondere mit Blick auf die spezifische Situation der Migrantinnen, zur Verfügung? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig in ihren Aufgabengebieten fort. Dazu gehört auch der Umgang mit Migrantinnen. Durch die Vernetzung der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen untereinander werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die ZORA Fachberatungsstelle für Menschenhandel und Zwangsverheiratung, deren Klientel fast ausschließlich Migrantinnen und Ausländerinnen sind, sensibilisiert.