Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2192 6. Wahlperiode 25.09.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Männer- und Gewaltberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der Männer- und Gewaltberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern ein? In den Täterberatungen werden überwiegend Selbstmelderinnen und Selbstmelder beraten und damit Täterinnen und Täter, die aus eigenem Antrieb ihr Gewaltverhalten gegenüber ihren Partnerinnen oder Partnern ändern wollen. Sie entscheiden, wie lange sie in die Beratung kommen und ob sie im Wiederholungsfall erneut die Täterberatung aufsuchen. Deshalb können keine konkreten Ausführungen zur Nachhaltigkeit der Beratungen gemacht werden. Im Hinblick darauf, dass von 2003 bis 2012 in den Täterberatungsstellen in Güstrow und Neubrandenburg (die Täterberatungsstelle in Greifswald wird erst 2013 vom Land gefördert) jährlich zwischen 125 und 219 Täter und Täterinnen beraten wurden, wird deutlich, dass dieses niedrigschwellige Angebot von der Zielgruppe gut angenommen wird. 2. Wie viele Männer haben seit 2005 die Männer- und Gewaltberatungsstellen aufgesucht, weil sie gewalttätig gegen Kinder geworden sind? In den Täterberatungsstellen werden in der Hauptsache Täter und Täterinnen beraten, die ihrer Partnerin beziehungsweise ihrem Partner gegenüber gewalttätig geworden sind. Bei der Registrierung der Fälle wird nicht differenziert erhoben, ob die Gewalt nur gegenüber der Partnerin/dem Partner oder auch gegenüber Kindern erfolgt ist. Drucksache 6/2192 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Männer haben seit 2005 die Männer- und Gewaltberatungs- stellen aufgesucht, weil sie gewalttätig gegen Frauen geworden sind? Von 2005 bis 2012 wurden 1.585 Personen beraten. Da bei der Registrierung der Fälle nicht erhoben wird, ob sich die häusliche Gewalt gegen Frauen, Männer oder Kinder gerichtet hat, kann nicht mitgeteilt werden, wie viele der beratenen Personen gewalttätig gegen Frauen gewesen sind. Aufgrund des Arbeitsauftrages der Täterberatungsstellen und der Erfahrung der vergangenen Jahre ist davon auszugehen, dass es sich bei den Personen überwiegend um Männer handelt, die gewalttätig gegenüber ihren Partnerinnen gewesen sind. 4. Wie viele Männer haben die Männer- und Gewaltberatungsstellen aus eigenem Antrieb aufgesucht? Von 2003 bis 2012 haben 651 Selbstmelder und Selbstmelderinnen die Täterberatungsstellen in Güstrow und Neubrandenburg aufgesucht. 5. Wie viele Männer haben die Männer- und Gewaltberatungsstellen aufgrund einer gerichtlichen Auflage oder Bewährungsstrafe aufgesucht? Von 2003 bis 2012 wurden den Täterberatungsstellen in Güstrow und Neubrandenburg von den Staatsanwaltschaften 27, von den Familiengerichten 6 und im Strafvollzug 85 Personen zugewiesen. Über Bewährungsauflagen kamen in diesem Zeitraum 168 Personen in die Täterberatungsstellen.