Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2193 6. Wahlperiode 27.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Erziehungs- und Familienberatungsstellen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Erziehungs- und Familienberatungsstellen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den jeweiligen Erziehungs- und Familienberatungsstellen mit wie viel Stunden tätig (bitte einzeln nach der jeweiligen Erziehungs- und Familienberatungsstelle die Anzahl der Mitarbeiterstellen auflisten)? 3. Aus welchen Professionen setzen sich die Beratungsteams der Erzie- hungs- und Familienberatung zusammen (bitte nach der jeweiligen Erziehungs- und Familienberatungsstelle auflisten)? 4. Wie viel Zeit der reinen jährlichen Nettoarbeitszeit steht einer Bera- tungskraft für Prävention und Vernetzung zur Verfügung? 5. Wie viel Zeit der reinen jährlichen Nettoarbeitszeit steht für Supervision und Teamarbeit zur Verfügung? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 85 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Umsetzung der Erziehungs- und Familienberatung und damit verbunden auch für die Beratungsstellen zuständig. Leistungsvereinbarungen werden auf örtlicher Ebene einzeln verhandelt und auch geschlossen. Daten über die Anzahl der Beschäftigten sowie ihrer Qualifikationen und über die Verteilung der Arbeitszeit in der Erziehungs- und Familienberatung liegen der Landesregierung daher nicht vor. Drucksache 6/2193 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 6. Wie wird die Kooperation zwischen Kitas und Erziehungs- und Fami- lienberatungsstellen befördert? Bezüglich der Beförderung von Kooperationen zwischen Kitas und Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind zunächst auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Verantwortung. Raum für Austausch und Vernetzung wird durch die Landesregierung, insbesondere auf Fachveranstaltungen, die inhaltliche Schnittmengen beider Institutionen thematisieren, gegeben. Beispielhaft seien hier die Landeskinderschutzkonferenzen sowie die Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen genannt.