Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2199 6. Wahlperiode 26.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Gewalttaten mit „PMK-rechts“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Straftaten wurden im Zeitraum Januar bis Juli 2013 in Mecklenburg-Vorpommern in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Im Zeitraum Januar bis Juli 2013 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 431 Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts registriert. Dabei handelt es sich um 15 Gewaltstraftaten, 357 Propagandadelikte, 24 Sachbeschädigungen, 19 Volksverhetzungen und 16 sonstige Straftaten. 2. Wie viele Nachmeldungen in Bezug auf „PMK-rechts“ gab es für das Jahr 2012, die in der Beantwortung der Anfrage vom April 2013 (Drucksache 6/1685) noch nicht aufgeführt waren [bitte aufführen nach Gewaltstraftaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe , Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung und sonstige Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen)]? Für das Jahr 2012 wurden nach dem Stichtag für den Jahresbericht Politisch motivierte Kriminalität 2012, dem 31.01.2013, sechs Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts nachgemeldet. Dabei handelt es sich um drei Straftaten gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zwei Straftaten gemäß § 303 StGB - Sachbeschädigung und eine Straftat gemäß § 130 StGB - Volksverhetzung. Drucksache 6/2199 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Um welche Gewaltstraftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Anzahl der Täter/ermittelten Tatverdächtigen, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Es wurden keine Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts nachgemeldet . 4. Welche von den unter Frage 2 aufgeführten Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Von den nachgemeldeten Straftaten zu 2. wurden bis auf eine Sachbeschädigung alle Fälle als extremistisch bewertet. 5. Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? Von den nachgemeldeten Straftaten wurden drei Fälle dem Themenfeld Nationalsozialismus/ Sozialdarwinismus - Verherrlichung/Propaganda und jeweils ein Fall den Themenfeldern Hasskriminalität - fremdenfeindlich, Hasskriminalität - antisemitisch, Konfrontation /politische Einstellung - gegen sonstige Gegner sowie Konfrontation/politische Einstellung gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole zugeordnet. Mehrfachnennungen sind möglich. 6. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den unter Frage 1 genannten Gewaltstraftaten geschädigt [bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Opfergruppen (z. B. Rassismusopfer, Antisemitismusopfer, Linke, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose , sexuelle Orientierung etc.)]? Im Zusammenhang mit den unter 1. genannten 15 Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts im Zeitraum Januar bis Juli 2013 wurden neun Personen geschädigt. Dabei handelte es sich um sieben Männer und zwei Frauen. Je eine Person war 16 Jahre, 22 Jahre, 29 Jahre, 33 Jahre, 40 Jahre, 44 Jahre, 74 Jahre und zwei Personen waren 23 Jahre alt. Unter den Opfern waren zwei Polizeivollzugsbeamte, ein Deutscher kubanischer Abstammung sowie eine Gegendemonstrantin, die gegen eine Veranstaltung der NPD demonstrierte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2199 3 7. Sind der Landesregierung für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 terroristische Straftaten bekannt, die in den Bereich „PMK-rechts“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch , handelt es sich? Es wurden im Zeitraum Januar bis Juli 2013 keine terroristischen Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts registriert. 8. Sind der Landesregierung für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich „PMK-rechts“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? Es wurden im Zeitraum Januar bis Juli 2013 keine Straftaten gemäß § 168 StGB - Störung der Totenruhe im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität - rechts registriert. 9. Sind der Landesregierung für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „PMK-rechts“ fallen? a) Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei (bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens)? b) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzun- gen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? Es wurden im Zeitraum Januar bis Juli 2013 keine Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts im Hinblick auf die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen registriert. Drucksache 6/2199 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Aus welchen Straftaten für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 setzen sich die „sonstigen Straftaten“ im Phänomenbereich „PMK-rechts“ zusammen - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Die Antwort zu Frage 10 ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Lfd. Nr. Tatort Landkreis Datum Anzahl Tatverdächtige Verletzte Strafrechtsnorm extremistisch 1. 17367 Eggesin VPG 21.02.2013 0 § 243 StGB nein 2. 19306 Neustadt- Glewe LWLPCH 26.02.2013 0 § 185 StGB ja 3. 19061 Schwerin SN 15.04.2013 1 § 185 StGB ja 4. 19053 Schwerin SN 22.04.2013 1 § 185 StGB ja 5. 18445 Kramerhof VPR 04.05.2013 1 § 185 StGB ja 6. 17033 Neubrandenburg MSP 29.04.2013 1 § 185 StGB nein 7. 17034 Neubrandenburg MSP 24.05.2013 1 § 240 StGB nein 8. 23936 Grevesmühlen NWM 13.06.2013 0 § 267 StGB ja 9. 23992 Neukloster NWM 18.06.2013 0 § 267 StGB ja 10. 23970 Wismar NWM 19.06.2013 2 § 185 StGB ja 11. 23968 Wismar NWM 22.06.2013 0 § 267 StGB ja 12. 18107 Rostock HRO 15.06.2013 1 § 40 Sprengstoff- gesetz ja 13. 18107 Rostock HRO 15.06.2013 1 § 185 StGB ja 14. 17111 Beggerow MSP 09.07.2013 1 § 185 StGB ja 15. 18196 Dummerstorf LRO 06.04.2013 1 § 185 StGB ja 16. 17424 Ostseebad Heringsdorf VPG 17.07.2013 0 § 90a StGB ja VPG - Vorpommern-Greifswald LWL-PCH - Ludwigslust-Parchim SN - Landeshauptstadt Schwerin VPR - Vorpommern-Rügen MSP - Mecklenburgische Seenplatte NWM - Nordwestmecklenburg HRO - Hansestadt Rostock LRO - Landkreis Rostock