Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2200 6. Wahlperiode 27.09.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Kinder und Jugendliche als Zeugen in Fällen von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Strafprozess und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In den letzten Jahren sind die Bemühungen um einen verbesserten Opferschutz intensiviert worden. Die Zeugenrolle in Strafsachen ist für viele Opfer mit Verunsicherungen und Ängsten verbunden. Insbesondere durch die erwartete Begegnung mit dem Angeklagten und die Befürchtung, der Zeugenrolle möglicherweise nicht gewachsen zu sein, werden Ängste ausgelöst, die zum Teil durch fehlende oder durch falsche Vorstellungen über eine Gerichtsverhandlung noch verstärkt werden. Die Stellung als „Beweismittel“ im Strafverfahren kann dazu beitragen, dass Opferzeugen das Verfahren in dem Gefühl, dem Geschehen ohnmächtig ausgeliefert zu sein, über sich ergehen lassen. Im schlimmsten Fall wird die Traumatisierung, die das Opfer durch die Tat erlitten hat, durch das Strafverfahren noch verstärkt. Insoweit trägt die Justiz eine besondere Verantwortung. Nicht nur weil Opferzeugen im Verfahren unverzichtbare Beweismittel sind, ist die Justiz verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass sich das Opfer im Strafverfahren als bloßes Objekt des Geschehens erlebt. Allerdings kann die Justiz dem Bedürfnis einiger Opfer nach einer umfassenden psychotherapeutischen Betreuung nicht gerecht werden - insoweit werden Opfer aber an andere, hierfür qualifizierte und zuständige Einrichtungen und Institutionen im Land weiter vermittelt. Drucksache 6/2200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In welchen Gerichten Mecklenburg-Vorpommerns wurden zu wel- chem Zeitpunkt seit 2005 Zeugeninformationsstellen eingerichtet? Seit 2005 wurden keine (weiteren) Zeugeninformationsstellen eingerichtet. Bereits im Frühjahr 2004 sind aber an den vier Landgerichtsstandorten Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg Zeugeninformationsstellen eingerichtet worden. Ziel der Arbeit der Zeugeninformationsstellen ist es, bei Opfern, insbesondere bei Opferzeugen, Ängste und Unsicherheiten sowie Fehlvorstellungen über das Strafverfahren abzubauen. Das Opfer soll Kenntnis von seinen Rechten und Pflichten erhalten und in die Lage versetzt werden, seine Rolle im Strafverfahren zu verstehen. Zielgruppe der Zeugeninformationsstellen sind alle Opfer von Straftaten, insbesondere Opferzeugen von Gewalt- und Sexualdelikten sowie ihre Angehörigen und gegebenenfalls Personen aus ihrem sozialen Umfeld. Opferzeugen werden mit der Ladung zur Hauptverhandlung über das Angebot der Zeugeninformationsstelle informiert. Im Rahmen der Fortschreibung des Konzepts zur Organisation und Durchführung von Opferschutz- und Opferbetreuungsmaßnahmen durch die Justiz sind seit dem 3. Dezember 2007 bei allen vier Landgerichten und bei den Amtsgerichten mit einem Schöffengericht sogenannte „Ansprechpartner für Opferbelange“ eingerichtet worden. Wesentliche Aufgabe dieser Ansprechpartner ist es, Fragen zum gerichtlichen Verfahren, zu seinem Ablauf und zur Funktion seiner Beteiligten zu beantworten. 2. Wie beurteilt die Landesregierung in diesen Einrichtungen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Zeugen in Fällen von häuslicher und sexualisierter Gewalt geworden sind? a) Wie wird eine umfängliche psychosoziale Betreuung sicher- gestellt? b) Wie viel Personal steht für die Betreuung in den jeweiligen Gerichten zur Verfügung? c) Wie viele Kinder und Jugendliche werden durchschnittlich von jedem Verantwortlichen betreut? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben in den Zeugeninformationsstellen ist jeweils eine Richterin/ein Richter betraut worden. Die Zeugeninformationsstellen stehen ratsuchenden Zeugen persönlich und telefonisch wöchentlich einmal für die Dauer von zwei Stunden zur Verfügung. Ein Merkblatt informiert über die Arbeit und Hilfsangebote der Zeugeninformationsstellen . Es wird regelmäßig den Zeugenladungen beigefügt. Dem in den Zeugeninformationsstellen tätigen Personenkreis steht zudem eine Liste der in MecklenburgVorpommern tätigen „Ansprechpartner für Opferbelange“ zur Verfügung. Diese Liste wird ständig aktualisiert, zuletzt im Januar 2013. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2200 3 Nicht durch die Zeugeninformationsstellen, sondern im Rahmen eines gesonderten Projektes wird Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die Opfer eines Sexualdelikts oder einer schweren Gewalttat geworden sind, zudem kostenlos psychosoziale Prozessbegleitung angeboten. Insoweit wird auf die zusammenfassende Beantwortung der Fragen 4 bis 6 verwiesen. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 6, 7 bis 14, 14 bis 18 Jahren haben seit 2005 welche Zeugeninformationsstellen aufgesucht? Der Landesregierung liegen dazu keine statistischen Angaben vor. 4. Wie viele Kinder und Jugendliche haben seit 2005 pro Jahr eine Zeugenbetreuung vor und nach dem Gerichtsverfahren in Anspruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Standorten sowie Geschlecht angeben)? 5. Wie viele Kinder und Jugendliche haben seit 2005 eine Zeugenbe- gleitung während des gerichtlichen Verfahrens in Anspruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Standorten sowie Geschlecht angeben)? 6. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden seit 2005 ergrif- fen, um Kinder und Jugendliche als Zeugen im Strafprozess besser zu begleiten und zu unterstützen? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern als erstem Bundesland wird seit dem 1. Juli 2010 ein Projekt durchgeführt, welches Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die Opfer eines Sexualdelikts oder einer schweren Gewalttat geworden sind, kostenlos psychosoziale Prozessbegleitung durch professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung gewährt. Diese umfasst die Vorbereitung der Opfer auf ein Gerichtsverfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen, die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungsverfahren , vor, während und gegebenenfalls nach der Hauptverhandlung. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Justizministerium, um die Qualität der psychosozialen Prozessbegleitung in dem hiesigen Modellprojekt sicherzustellen, ein spezielles Qualifikations - und Anforderungsprofil an die Prozessbegleiterinnen und -begleiter sowie Grundsätze und Standards für die psychosoziale Prozessbegleitung festgelegt. Qualitative Voraussetzung für Prozessbegleiterinnen und -begleiter ist danach eine psychosoziale Grundausbildung (Studium Fachhochschule) und eine Zusatzqualifikation, die die Vermittlung von strafrechtlichen und strafprozessualen Grundkenntnissen und einzelfallangemessenen Bewältigungsstrategien mit einschließt. Drucksache 6/2200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Opferschutzes, der sich zudem positiv auf die Strafverfahren auswirken kann (zum Beispiel durch stabile, sichere, mit den Abläufen des Strafverfahrens vertraute Zeugen, verständliche und flüssige Zeugenaussagen, höhere Konzentrationsfähigkeit der Zeugen, weniger Unterbrechungen der Hauptverhandlungen und verwertbare Aussagen). Psychosoziale Prozessbegleitung wird im Rahmen des Projektes seit 2010 in MecklenburgVorpommern im Wesentlichen in den Landgerichtsbezirken Schwerin und Neubrandenburg angeboten. Das Projekt wurde in seinem Modellzeitraum von Juli 2010 bis Juni 2012 evaluiert. Der wissenschaftliche Abschlussbericht liegt seit Oktober 2012 vor. Die Evaluation belegt einen großen Bedarf an psychosozialer Prozessbegleitung, das Angebot wird von den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie ihren Angehörigen angenommen. Die Landesregierung hat daher festgelegt, dass das Projekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ über den Modellzeitraum hinaus fortgeführt wird. Die Landesregierung strebt eine Ausdehnung auf die Landgerichtsbezirke Stralsund und Rostock und damit ein landesweites kostenloses Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ab 2014 an. Für den Landgerichtsbezirk Schwerin liegen folgende Zahlen - Zeitraum Juli 2010 bis 19.09.2013 - vor: Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - ein Projekt des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern - Standort Schwerin lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 2010 1 w 17 x x x ja Landgericht Schwerin 2 w 21 x x x ja Landgericht Schwerin 3 w 15 x x x ja Landgericht Schwerin 4 w 12 x x x ja Landgericht Schwerin 5 m 12 x x x ja Landgericht Schwerin 6 w 5 x Verfahren eingestellt ja 7 w 8 x x x ja Amtsgericht Schwerin 8 w 8 x x x ja Amtsgericht Schwerin 9 m 14 x x x ja Amtsgericht Schwerin Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2200 5 lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 10 w 18 x x x ja Landgericht Schwerin 11 w 17 x x x ja Landgericht Schwerin 12 w 16 x x x ja Landgericht Schwerin 13 w 21 x x x ja Amtsgericht Grevesmühlen 14 w 13 x x x ja Landgericht Schwerin 15 w 6 x ja Amtsgericht Parchim 16 w 17 x Verfahren eingestellt ja 17 w 14 x Verfahren eingestellt ja 18 m 16 x Verfahren eingestellt ja 19 w 13 x x x ja Amtsgericht Schwerin 2011 20 m 7 x ja Amtsgericht Parchim 21 w 4 x Verfahren eingestellt ja 22 m 13 x x x ja Amtsgericht Grevesmühlen 23 w 13 x Verfahren eingestellt ja 24 w 18 x x x ja Amtsgericht RibnitzDamgarten 25 w 15 x x x ja Amtsgericht RibnitzDamgarten 26 m 15 x nein Landgericht Schwerin 27 m 14 x nein Landgericht Schwerin 28 w 15 x x x ja Amtsgericht Ratzeburg 29 m 15 x x x ja Amtsgericht Ratzeburg 30 m 6 x nein Landgericht Schwerin 31 w 12 x x x ja Amtsgericht Schwerin 32 w 18 x Verfahren eingestellt ja 33 w 7 x ja Amtsgericht Parchim Drucksache 6/2200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 34 w 12 x ja Amtsgericht Parchim 35 m 11 x Verfahren eingestellt nein 36 w 16 x x x ja Amtsgericht Schwerin 2012 37 m 5 x Verfahren eingestellt ja 38 w 21 x nein Noch offen 39 w 16 x nein Noch offen 40 w 11 x x x ja Amtsgericht Schwerin 41 w 7 x x x ja Landgericht Schwerin 42 w 9 x nein Noch offen 43 w 10 x x nein Amtsgericht Schwerin 44 m 12 x x x ja Landgericht Schwerin 2013 45 m 11 x x x ja Landgericht Schwerin 46 m 19 x x x ja Landgericht Schwerin 47 w 9 x x ja Landgericht Schwerin 48 m 10 x Verfahren eingestellt ja 49 m 5 x nein Noch offen 50 m 8 x nein Noch offen 51 m 9 x nein Noch offen 52 m 10 x nein Noch offen 53 m 5 x nein Noch offen 54 w 11 x nein Noch offen 55 w 6 x x nein Amtsgericht Schwerin 56 m 7 x nein Noch offen 57 w 6 x nein Noch offen 58 w 12 x nein Amtsgericht Schönebeck 59 w 15 x nein Amtsgericht Schönebeck Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2200 7 lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 60 w 19 x nein Amtsgericht Schönebeck 61 w 10 x nein Noch offen 62 w 6 x nein Noch offen 63 w 12 x nein Noch offen Zur Erläuterung: Bei Verhandlungen bei Gerichten außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt der Tatort außerhalb des Landes, die betroffenen Kinder/Jugendlichen leben in MecklenburgVorpommern . Für den Landgerichtsbezirk Neubrandenburg werden folgende Angaben - Zeitraum Juli 2010 bis 19.09.2013 - gemacht: lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 2010 1 m 16 x ja Landgericht Neubrandenburg 2 m 16 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 3 m 8 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 2011 4 w 21 x ja Landgericht Neubrandenburg 5 w 13 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 6 w 21 x ja Landgericht Neubrandenburg 7 w 13 x ja Amtsgericht Güstrow 8 w 11 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 9 m 7 x x x ja Landgericht Neubrandenburg Drucksache 6/2200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 10 w 10 x ja Landgericht Neubrandenburg 11 m 10 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 2012 12 m 8 x x x ja Amtsgericht Waren 13 m 8 x nein Amtsgericht Pasewalk 14 w 15 x nein Amtsgericht Demmin 15 w 14 x ja Landgericht Neubrandenburg 16 w 12 x ja Landgericht Neubrandenburg 17 w 10 x x x ja Amtsgericht Greifswald 18 w 5 x x x ja Landgericht Rostock 19.1 19.2 19.3 w w m 9 7 8 x x x x x x x x x ja ja ja Landgericht Neubrandenburg 20.1 20.2 m m 9 8 x x ja ja Landgericht Neubrandenburg 21 w 13 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 22 w 9 x x x ja Landgericht Neubrandenburg 23 w 12 x ja Amtsgericht Demmin 24.1 24.2 w w 8 7 x x nein nein Landgericht Neubrandenburg 25.1 25.2 w w 12 8 x x nein nein Landgericht Neubrandenburg 26 w 13 x x x ja Landgericht Stralsund 27 w 8 x x x ja Amtsgericht Greifswald 28 w 8 x x x ja Amtsgericht Greifswald 29 w 12 x x x ja Landgericht Neubrandenburg Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2200 9 lfd. Nr. Kind Geschlecht w/m Alter Prozessbegleitung vor der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung während der Gerichts- verhandlung Prozessbegleitung nach der Gerichts- verhandlung Begleitung abge- schlossen ja/nein Zuständiges Gericht 30 w 8 x nein Landgericht Neubrandenburg 31 m 12 x nein Landgericht Neubrandenburg 2013 32 w 11 x ja Amtsgericht Waren 33 w 19 x nein Noch offen 34 w 16 x nein Noch offen 35 w 17 x nein Noch offen 36 w 10 x nein Noch offen 37 w 10 x nein Noch offen 38 w 15 x nein Noch offen 39 w 17 x nein Noch offen 40 w 15 x nein Noch offen 41 w 5 x nein Noch offen 42 w 20 x nein Noch offen 43 w 14 x nein Noch offen 44 w 15 x nein Noch offen 45 w 15 x nein Noch offen 46 w 15 x nein Noch offen 47 m 8 x nein Noch offen 7. Wie schätzt die Landesregierung den Fortbildungsbedarf der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Kinder und Jugendliche als Betroffene und Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt “ ein? Die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in MecklenburgVorpommern sind den Anforderungen entsprechend qualifiziert. Jugendrichterinnen und -richtern sowie Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälten werden regelmäßig Fortbildungsangebote der Deutschen Richterakademie sowie der Justizakademie des Landes Brandenburg unterbreitet. Das gilt auch für die Familienrichterinnen und -richter. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren Fortbildungen und Seminare an der Fachhochschule Güstrow organisiert und durchgeführt. Zudem finden auf Arbeitsebene regelmäßig Dienstbesprechungen statt.