Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2204 6. Wahlperiode 01.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Übernahme von Kosten des Landkreises Vorpommern-Greifswald wegen illegal eingereister Ausländer durch die Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Während der 47. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern stellte ein Redner der Fraktion DIE LINKE im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 13 (Antrag der Fraktion der NPD: Landkreis Vorpommern-Greifswald von den Kosten für illegal eingereiste Ausländer entlasten - Drucksache 6/2023) eine Reihe von Behauptungen auf, aus denen sich für mich Klärungsbedarf ergibt. So äußerte der Abgeordnete im Hinblick auf die Übernahme von Kosten des Landkreises Vorpommern-Greifswald durch das Ministerium für Inneres und Sport: „… Dieser Weg ist bereits längst beschritten, es wurden bereits Kosten für illegal Eingereiste durch die Landesregierung übernommen und Vorpommern-Greifswald erstattet.“ Des Weiteren sagte der Landtagsabgeordnete: „… Es wurden und werden weiterhin Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald in diesem Zusammenhang geführt.“ 1. Entspricht es den Tatsachen, dass dem Landkreis Vorpommern- Greifswald Kosten für illegal eingereiste Personen erstattet worden sind und wenn ja, a) Kosten in welcher Höhe wurden durch das Land übernommen (bitte nach Kostenstellen aufschlüsseln)? b) für welchen Zeitraum wurden die Kosten übernommen? c) Kosten in welcher Höhe wurden nicht erstattet und warum nicht? Zu 1, 1 a), 1 b) und 1 c) Die Fragen 1, 1 a), 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Drucksache 6/2204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung im Hinblick auf die Übernahme der Kosten für künftig einreisende Ausländer, die unter anderem für den Landkreis VorpommernGreifswald eine finanzielle Belastung darstellen? Soweit es sich bei den künftig einreisenden Ausländern um Personen handelt, die in § 5 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung erfasst sind, erstattet das Land dem Landkreis VorpommernGreifswald die notwendigen Kosten. 3. Welche Zielsetzungen haben die Gespräche zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und Vertretern des Landkreises Vorpommern-Greifswald? 4. Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche bislang geführt? Zu 3 und 4 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Es haben zu der Thematik keine Gespräche des Ministeriums für Inneres und Sport mit dem Landkreis Vorpommern-Greifwald stattgefunden.