Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2205 6. Wahlperiode 16.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Ehemaliger Verwaltungssitz Ferdinandshof des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Zuge der Bildung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt in 2010 wurde unter anderem Ferdinandshof als Sitz der Außenstelle des neu gebildeten Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bestimmt. Im Frühsommer 2011 wurde mit den Planungen der Baumaßnahme für die Liegenschaft in Ferdinandshof begonnen. Die in diesem Zuge vom Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL) durchgeführten Untersuchungen der Raumluft sowie Probenentnahmen aus dem Mauerwerk ergaben, dass das Gebäude schadstoffbelastet ist. Es wurden verschiedene polyzyklisch-aromatische Kohlenwasserstoffe (kurz: PAK), wie Naphthalin und Benzo(a)pyren, nachgewiesen. Der damit verbundene zusätzliche Sanierungsaufwand wurde vom BBL gutachterlich bewer- tet. Im Ergebnis dieser Bewertung würden die Kosten für die Baumaßnahme von ursprünglich circa 400.000 Euro auf rund 1.262.000 Euro steigen und damit deutlich höher ausfallen als geplant. Der BBL wurde daraufhin mit der Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsunter- suchung für die Standorte Ferdinandshof und Ueckermünde beauftragt. Zur Herrichtung der Liegenschaft in Ueckermünde wurden Kosten in Höhe von circa 522.000 Euro ermittelt. Damit liegen die voraussichtlichen Kosten für den Standort Ueckermünde um mehr als 700.000 Euro unter der Kostenschätzung für den Standort Ferdinandshof. Drucksache 6/2205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Nachstehende Fragen beziehen sich auf einen Schriftwechsel zwischen dem Bürgermeister von Ferdinandshof und dem Minister für Landwirt- schaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Juli 2012 bis Januar 2013). Dem- nach wurde im Zuge der Bildung der Staatlichen Ämter für Landwirt- schaft und Umwelt im Jahr 2010 unter anderem Ferdinandshof als Sitz der Außenstelle des neu gebildeten Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bestimmt. Laut Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz war zwar vorgesehen, die Liegenschaft in Ferdinandshof baulich herzurichten, doch ergaben 2011 durchgeführte Messungen, dass das Gebäude mit Naphthalin kontaminiert ist. Die Kosten wären somit von ursprünglich veranschlagten 400.000 auf etwa 1,2 Mio. Euro gestiegen, weshalb sich das Landeskabinett letztlich für die Verlegung des Standortes nach Ueckermünde entschied. Der Wegzug des Amtes mit etwa 40 Mitarbeitern bedeutet für eine Gemeinde wie Ferdinandshof einen schweren Einschnitt, der möglicher- weise auch mit einem Kaufkraftverlust verbunden ist. 1. Wie lautet der genaue Schwellenwert im Fall einer Kontaminierung mit Naphthalin? Für die Bewertung der Raumluftkonzentrationen an Naphthalin werden die Richtwerte für die Innenraumluft (RW) der Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene- Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) herangezogen. Der Richtwert I für Naphthalin liegt bei 2 µg/m³. Dieser Richtwert beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der nach aktuellem Forschungsstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesund- heitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Auch bei Überschreitung des Richtwertes I ist eine Gesundheitsgefährdung grundsätzlich nicht zu befürchten. Da Naphthalin ein äußerst leichtflüchtiger Stoff ist, ist die Geruchs- wahrnehmung jedoch sehr stark. Derartige Belastungswerte werden sehr unterschiedlich empfunden. Es kann daher bei andauernder Exposition, insbesondere bei empfindlichen Personen, zu Befindlichkeitsstörungen kommen. Der Richtwert II (Gefahrenwert) ist mit 20 µg/m 3 festgesetzt. Bei Überschreitung dieses Richtwertes bestehen gesundheitliche Bedenken und es sind umgehend expositionsmindernde Maßnahmen einzuleiten. 2. Welche konkreten Werte ergaben die Messungen? Die Messwerte für Naphthalin liegen am Standort Ferdinandshof im Mittel bei 2 µg/m³. Der nachgewiesene Messwert liegt damit prinzipiell noch im unbedenklichen Bereich (siehe Antwort zu Frage 1). Im Sinne des Vorsorgeprinzips wurden jedoch weitere Untersuchungen veranlasst. Es wurden mehrere Materialproben aus besonders auffälligen Räumen ent- nommen. Dabei wurde eine Teerpappe nachgewiesen, die sehr stark mit polyzyklisch- aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz: PAK) belastet ist. Nicht alle Schadstoffe weisen die gleiche Geruchsintensität auf wie der Schadstoff Naphthalin. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2205 3 Die gesundheitlich sehr bedenkliche Substanz Benzo(a)pyren, die im Fußboden/Teerpappe nachgewiesen wurde, übersteigt den zulässigen Grenzwert um ein Vielfaches. Der zulässige Grenzwert des PAK- Gehaltes, dieser beinhaltet alle nachgewiesenen Schadstoffsubstanzen, liegt bei 100 mg/kg. Im Ergebnis der Messungen wurden PAK-Werte zwischen 19.000 und 72.250 mg/kg nach- gewiesen. Die Ursachenbeseitigung hätte nur durch den Rückbau des kontaminierten Fuß- bodens und einen fachgerechten Neuaufbau aus emissionsarmen Materialien vorgenommen werden können. 3. Mittel in welcher Höhe wurden seit 1992 in das Gebäude investiert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Summe, Fördertopf und baulichen Maßnahmen)? Für das Gebäude in Ferdinandshof wurden investive Mittel in Höhe von circa 650.000 Euro verwendet. Im Einzelnen wurden diese in den Jahren 1994/1995 für die Unterbringung des Amtes für Landwirtschaft und in den Jahren 1997/1998 im Rahmen der Fassadensanierung verwendet. Des Weiteren wurde im Jahr 2009 der Heizkessel erneuert. Die jährliche Unter- haltung und die Bewirtschaftung der Immobilie sowie des Grundstücks erfolgte ausschließlich über den Titel Bauunterhaltungsmittel. 4. Hat die Landesregierung hinsichtlich eines möglichen Kaufkraft- verlustes infolge der Aufgabe des Standortes Ferdinandshof eine Prognose erarbeitet? a) Wenn ja, wer hat die Prognose erarbeitet, wann wurde die Prognose erstellt und welche Zahlen enthält die Prognose? b) Wenn nicht, warum wurde keine entsprechende Prognose erarbeitet? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine konkrete Erhebung hinsichtlich der Auswirkungen der Standortschließung auf die Kaufkraft des jeweiligen Standortes wurde im vorliegenden Fall nicht vorgenommen. Die Landesregierung bezieht jedoch bei der notwendigen Umstrukturierung der Landesverwaltung auch wirtschaftliche und strukturpolitische Aspekte der betroffenen Kommunen beziehungs- weise Regionen ein und ist bestrebt, diese angemessen und ausgewogen zu berücksichtigen. Allgemein ist festzuhalten, dass sich die Zusammenlegung von Dienststellen an einem Stand- ort in aller Regel nachteilig für den Standort auswirkt, der aufgegeben wird. Wäre wie ursprünglich geplant Ferdinandshof zum Standort der Außenstelle ausgebaut worden, dann wäre Ueckermünde von der Standortschließung betroffen gewesen. Die Entscheidung fiel auf die Schließung des Standortes Ferdinandshof, da infolge der vom BBL festgestellten Konta- mination die Herrichtung der Liegenschaft in Ferdinandshof mehr als 700.000 Euro teurer geworden wäre als die Herrichtung der Liegenschaft in Ueckermünde.