Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. September 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2209 6. Wahlperiode 01.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5. September 2013 und ANTWORT der Landesregierung Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellten in o. g. Entschließung „Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste! Zeit für Konsequenzen“ u. a. fest, dass noch immer nicht alles getan worden sei, um das Ausmaß nachrichtendienstlicher Ermittlungen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes für die Bundesrepublik Deutschland und ein mögliches Mitwirken bundesdeutscher Stellen aufzuklären; darüber hinaus fordert sie die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder dazu auf, „das ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Mögliche zu tun, um die Einhaltung des deutschen und des europäischen Rechts zu gewährleisten.“ Für die Wahrung der Grundrechte der Menschen in der Bundesrepublik komme es nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten nun darauf an, „die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“. 1. Wurde die o. g. Entschließung vom 5. September 2013 durch das Kabinett zur Kenntnis genommen oder beraten und wann geschah dies ggf.? Die Landesregierung kennt die genannte Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5. September 2013. Sie war nicht Gegenstand der Beratungen im Kabinett. Drucksache 6/2209 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wurde im Zusammenhang mit o. g. Entschließung bereits das Gespräch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gesucht bzw. wann ist mit einem solchen Gespräch zwischen Landesregierung und Landesbeauftragtem zu rechnen? Nein. Um mit einer fundierten Bewertung über das angesprochene Thema sprechen zu können, ist eine hinreichende Aufklärung des Sachverhalts erforderlich. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 3. Welche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene hat die Landesregierung bereits ergriffen bzw. gedenkt sie wann zu ergreifen, um sich schützend vor die Grundrechte der Menschen in unserem Bundesland zu stellen und die (möglicherweise verfassungswidrige) Überwachung der elektronischen Kommunikation durch ausländische (und ggf. bundesdeutsche) Nachrichtendienste zu beenden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung bislang keine Erkenntnisse über Verstöße gegen das Grundgesetz oder die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. 4. Welche von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten in o. g. Entschließung aufgestellten Forderungen sind aus Sicht der Landesregierung in besonderer Weise geeignet, durch politische und/oder gesetzgeberische Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zeitnah umgesetzt werden zu können? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen wird die Landesregierung die Bundesregierung bei Initiativen und Bemühungen auf europäischer und internationaler Ebene im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.