Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. September 2013 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2217 6. Wahlperiode 01.10.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Mögliche wirtschaftliche Betätigung von Mitgliedern der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Presseberichten zufolge hat sich Minister Dr. Till Backhaus finanziell an einem privaten Landwirtschaftsbetrieb i. H. v. 180.000 Euro beteiligt (vgl. NRD 1 Radio MV und Ostsee-Zeitung vom 20. September 2013). Dieses finanzielle Engagement begründet, so das Ergebnis der bisherigen Recherchen, möglicherweise einen Verstoß gegen das Landesministergesetz . Nach dessen § 3 Absatz 1 sind Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung grundsätzlich ausgeschlossen. 1. Ist nach Auffassung der Landesregierung das o. g. finanzielle Enga- gement von Minister Dr. Backhaus im Hinblick auf die Vorschriften des Landesministergesetzes rechtlich unbedenklich (Antwort bitte ausführlich begründen)? Herr Minister Dr. Backhaus hat klargestellt, dass er seiner damaligen Lebenspartnerin persönliche Finanzhilfen geleistet hat. Das ist im Hinblick auf die Vorschriften des Landesministergesetzes Mecklenburg-Vorpommern rechtlich unbedenklich. Gemäß § 3 Absatz 1 Landesministergesetz, der insoweit Artikel 45 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern umsetzt, ist es Mitgliedern der Landesregierung untersagt, neben ihrem Ministeramt ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf auszuüben; sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht der Leitung, dem Aufsichtsrat oder dem Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Keiner dieser Tatbestände bezieht sich auf persönliche Finanzhilfen. Der Einsatz und die Verwendung eigenen Vermögens stehen einem Mitglied der Landesregierung ebenso frei wie anderen Personen. Drucksache 6/2217 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Hat Minister Dr. Backhaus den Ministerpräsidenten über sein finanzi- elles Engagement in einem landwirtschaftlichen Betrieb informiert und wenn ja, wann? Herr Minister Dr. Backhaus hat als Reaktion auf die aktuellen Presseberichte den Ministerpräsidenten am 20.09.2013 über den Charakter seiner Zahlungen an seine ehemalige Lebensgefährtin informiert. 3. Inwiefern obliegt Minister Dr. Backhaus im vorliegenden Fall eine Informationspflicht gegenüber dem Ministerpräsidenten (Antwort bitte begründen)? Eine Pflicht zur Information besteht bei dem geschilderten Sachverhalt nicht. 4. Welche Maßnahmen hat Ministerpräsident Sellering bislang zur Aufklärung des Sachverhalts eingeleitet? Keine. 5. Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus einem Verstoß gegen das Verbot der wirtschaftlichen Betätigung von Ministern der Landesregierung für den betroffenen Minister gegebenenfalls ergeben ? Verstöße gegen § 3 Absatz 1 Landesministergesetz dürfen nicht aufrecht erhalten bleiben. Weitergehende rechtliche Konsequenzen sind weder im Ministergesetz noch sonst normiert.