Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2224 6. Wahlperiode 25.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Flucht eines Insassen des Maßregelvollzugs und ANTWORT der Landesregierung Am Morgen des 18. September gelang einem Insassen des Maßregelvollzugs nach einem Zahnarztbesuch die Flucht. Er war von zwei Mitarbeitern der Klinik für Forensische Psychiatrie der Universität Rostock begleitet worden. Nach neun Stunden Fahndung konnte der Geflohene aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und mit Hilfe von Fährtenhunden nahe des Rostocker Hauptbahnhofs gestellt werden. Der Bosnier war wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit Unterbringung in der Klinik für Forensische Psychiatrie der Universität Rostock verurteilt worden und gilt als gewalttätig. 1. Welche Verhaltensmaßregeln gelten für Mitarbeiter der Klinik für Forensische Psychiatrie, die Patienten bei Arztbesuchen begleiten? Gegen welche Verhaltensmaßregeln wurde im oben genannten Fall verstoßen? Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Richtlinien des Justizministeriums für den Bereich der Sicherheit und Ordnung in den Einrichtungen des Maßregelvollzuges Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juni 2001 in der Fassung vom 27. Februar 2006 sowie die Richtlinien des Justizministeriums über die Gewährung von Lockerungen und die offene Unterbringung von Patienten im Maßregelvollzug und die Beteiligung der Aufsichtsbehörde vom 12. Juni 2001 in der Fassung vom 15. Mai 2009. Beide Richtlinien enthalten spezielle Regelungen zum Verhalten bei Aus- und Vorführungen von Patienten des Maßregelvollzuges. Über diese Richtlinien werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken des Maßregelvollzuges regelmäßig persönlich belehrt. Den Richtlinien entsprechend war der Patient mit Handfesseln ausgeführt worden. Drucksache 6/2224 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die nach dem Vorfall durch die Fachaufsicht aufgenommenen Überprüfungen zu dem Ereignis sind noch nicht abgeschlossen. Insoweit können noch keine abschließenden Aussagen dazu getroffen werden, ob und gegebenenfalls gegen welche Regelungen verstoßen wurde. 2. Warum wurde in diesem Fall für die Begleitung zum Arzt keine Amtshilfe der Polizei angefordert, obgleich die Gefährlichkeit des Patienten bekannt gewesen sein müsste? Die nach dem Vorfall durch die Fachaufsicht aufgenommenen Überprüfungen zu dem Ereignis sind noch nicht abgeschlossen. Insoweit können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. 3. Warum verging nach der Flucht des Mannes fast eine Stunde bis zur Alarmierung der Polizei? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Inwieweit wäre es zweckmäßiger, Ärzte künftig in die Klinik für Forensische Psychiatrie zu bestellen, um Vorfälle wie den oben genannten zu vermeiden, der eine umfangreiche Polizeiaktion auslöste und zu berechtigten Ängsten in der Bevölkerung führte? Aufgrund des Vorkommnisses ist zu prüfen, inwieweit ein solches Vorgehen sinnvoll ist. Im Falle dessen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Maßregelvollzugskliniken tätig werden sollen, müssten zum Einen die dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die in den Bestandsbauten nur mit einem sehr hohen Aufwand eingerichtet werden können. Zum Anderen müsste die Beschaffung von sehr teuren, aber nur zeitweilig ausgelasteten medizinischen Geräten erfolgen. Dieser Aufwand wird im Rahmen der Prüfung dem gegenüber zu stellen sein, dass ein solches Vorkommnis erstmalig eingetreten ist. Demzufolge wird auch zu prüfen sein, inwieweit andere Maßnahmen geeignet sind, eine Wiederholung eines solchen Vorkommnisses zu verhindern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2224 3 5. Welcher genaue Tathergang liegt der Verurteilung des Bosniers zugrunde? Im Rahmen eines zunächst verbal geführten Streites stach der zum damaligen Zeitpunkt erheblich alkoholisierte Verurteilte mehrfach mit einem Küchenmesser auf seine damalige Lebensgefährtin ein, die lebensbedrohliche Verletzungen erlitt. 6. Welcher Art sind seine Verbindungen in den Raum Anklam? Der Untergebrachte hat private Verbindungen zu Personen im Raum Anklam. 7. Warum erfolgte bislang keine Abschiebung des Bosniers? Der Betroffene ist seit dem 18. Juli 2000 im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis). Die Voraussetzungen für eine Abschiebung lagen bislang nicht vor. 8. Welche Kosten werden durch die Unterbringung des Bosniers in der Klinik für Forensische Psychiatrie voraussichtlich entstehen? Da das Entlassungsdatum noch unbekannt ist, kann der Zeitraum der Unterbringung nicht festgestellt werden. Deshalb ist auch keine nur voraussichtliche Berechnung der Unterbringungskosten möglich.