Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2225 6. Wahlperiode 10.10.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungsfreistellung, berufliche Weiterbildung und Mittel aus dem ESF und ANTWORT der Landesregierung In einer Stellungnahme, die der Landesregierung im Zuge der Meinungsbildung zum Gesetzentwurf „Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ (Bildungsfreistellungsgesetz M-V) kürzlich zugegangen ist, heißt es unter anderem: „Wegen der Förderung, die den Unternehmen aus Mitteln des ESF für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und der Berufsbildung zufließt, ist es hingegen nicht mehr notwendig, seitens des Landes eine weitere öffentliche Alimentierung des gewünschten und vor dem Hintergrund der Fachkräfteentwicklung für die Unternehmen notwendigen beruflichen Weiterbildungsengagements nach dem BfG M-V vorzunehmen.“ 1. Welche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2008 bis 2013 für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zugunsten von Unternehmen bereitgestellt (bitte in Jahresscheiben darstellen)? a) Welche ESF-Mittel wurden von den Unternehmen im genannten Zeitraum tatsächlich abgerufen (bitte in Jahresscheiben darstellen und nach Kammerbezirken sortieren)? b) In welcher Form werden Unternehmen bzw. Industrie- und Handelskammern und Unternehmverbände in MecklenburgVorpommern über die Möglichkeit informiert, Mittel aus dem ESF zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung abrufen zu können? Aus ESF-Mitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2013 für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zugunsten von Unternehmen Bewilligungen in folgender Höhe ausgereicht: Drucksache 6/2225 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 bis Aug. 2013 Summe Bewilligungen in T EUR 0,0 5.163,7 3.894,1 2.482,7 1.707,7 532,3 13.780,5 Zu 1 a) Von den im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2013 bewilligten ESF-Mitteln wurden folgende Mittel tatsächlich abgerufen (ausgezahlt): Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 bis Aug. 2013 Summe Auszahlungen in T EUR 0,0 1.950,0 2.305,0 1.907,0 2.321,0 1.839,0 10.322,0 Die Zugehörigkeit der Zuwendungsempfänger zu Kammerbezirken wird nicht erfasst, daher ist eine Sortierung der Auszahlungen nach Kammerbezirken nicht möglich. Zu 1 b) Die für die berufliche Weiterbildung einschlägigen Richtlinien zu den ESF-Förderpunkten A.1.1 (Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen) und A.1.8 (Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen) sind auf der Internetseite der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde in der Staatskanzlei „europa-mv.de“ sowie den Internetseiten der Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) und des Landesförderinstitutes MecklenburgVorpommern (LFI) veröffentlicht. Darüber hinaus informiert die Weiterbildungsdatenbank des Landes über die Fördermöglichkeiten und Bildungsangebote. 2. Zuschüsse in welcher Höhe zugunsten der (innerbetrieblichen) Weiterbildung wurden von den Unternehmen in MecklenburgVorpommern im genannten Zeitraum aus Eigenmitteln aufgebracht (wenn notwendig, bitte auch Schätzwerte angeben)? Über die Höhe der von den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern für die innerbetriebliche Weiterbildung aufgebrachten Eigenmittel liegen der Landesregierung keine Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2225 3 3. Eigenmittel in welcher Höhe wurden im genannten Zeitraum von den Wirtschaftsverbänden und/oder den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern zugunsten der beruflichen Weiterbildung bereitgestellt (bitte in Jahresscheiben angeben und - wenn möglich - nach Verbänden und Kammerbezirken sortieren)? Mittel in welcher Höhe wurden dabei im genannten Zeitraum von den Unternehmen tatsächlich abgerufen (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Kammerbezirken sortieren)? Über Umfang und Höhe der vom Wirtschaftsverbänden und/ oder den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellten Eigenmittel und der von den Unternehmen tatsächlich abgerufenen Mittel liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor.